Autor Thema: Beschwörung nach dem Magieband  (Gelesen 39570 mal)

Daridoria

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #75 am: 08 Nov 2018, 13:04:36 »
Wow, das war eine schnelle Antwort. Danke!

zu 1.) Das hatte ich schon befürchtet. Wie gesagt, zumindest für "Vernunftbegabt" fände ich es jedoch passend. Erfolgschancen abzuschätzen und entsprechend zu handeln ist für mich ein Zeichen von Intelligenz.

zu 2.) sehr schön

zu 3.) sehr schön

zu 4.) Schade, also keinen Rabatt. Zwei Kämpfer in einen (Boss-)Kampf loszuschicken, fände ich durchaus eine Überlegung wert.


Darf man den einen festlegbaren Dienst für sein Wesen nach der Würfelprobe festlegen...

Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Aber meinem Verständnis nach legst du das beschwörbare Wesen mit dem Erlernen des Zauberspruchs fest und kannst es immer nur in dieser Variante beschwören, d.h. dein Wesen hat immer Basisdienst X und als Erweiterter Dienst Y. Du kannst es nicht einmal mit Basisdienst X und dann wieder mit Basisdienst Y beschwören. Um überhaupt Zugriff auf Dienst Y zu erhalten, brauchst du die entsprechende Meisterschaft.

frostdrache

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #76 am: 08 Nov 2018, 13:52:17 »


Darf man den einen festlegbaren Dienst für sein Wesen nach der Würfelprobe festlegen...

Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Aber meinem Verständnis nach legst du das beschwörbare Wesen mit dem Erlernen des Zauberspruchs fest und kannst es immer nur in dieser Variante beschwören, d.h. dein Wesen hat immer Basisdienst X und als Erweiterter Dienst Y. Du kannst es nicht einmal mit Basisdienst X und dann wieder mit Basisdienst Y beschwören. Um überhaupt Zugriff auf Dienst Y zu erhalten, brauchst du die entsprechende Meisterschaft.

Ja, darum geht es. Im speziellen Fall um die Dienste, welche man evtl über Erfolgsgrade bekommt. Wenn ich ein Wesen beschwöre, welches z.B. den Dienst zaubern nicht hat und ich den über einen Erfolgsgrad dazu bekomme bringt mir doch auch keine Meisterschaft was, ich habe den Dienst nicht ausgewählt, also kann ich ihn nicht aktivieren, auch nicht als erweiterter Dienst, oder?

Eine weitere Frage. Ich habe einen Beschwörungszauber und ein festgelegtes Wesen. Wenn ich jetzt nachträglich eine Meisterschaft erwerbe, die Wesen oder die möglichen Dienste verändert (Zaubernde Wesen, starker Beschwörer, Feuerbeschwörer, etc), würdet ihr dann auch die bereits erworbenen Wesen "nachrüsten"? In den Regeln habe ich da nichts zu gefunden..

Gruß

Cherubael

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #77 am: 08 Nov 2018, 13:59:58 »
Dienste durch Erfolgsgrade kann das Wesen nicht ausführen, da die Dienste zum Abschnitt Feinabstimmung gehören und dieser Abschnitt nicht in die Verbesserung durch den verstärkten Zauber fällt.


Wenn dein SL nett ist, kann er das nachrüsten natürlich zulassen. Vorgesehen ist das aber meiner Meinung nach nicht.
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Deswegen ist Ihr Stuhl mit dem Stromnetz verbunden." - Edward Nygma

Quendan

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #78 am: 08 Nov 2018, 14:19:32 »
Vorgesehen ist das aber meiner Meinung nach nicht.

Nicht nur deiner Meinung nach. Das ist definitiv nicht vorgesehen - und auch ein netter SL sollte keine neuen Dienste verteilen.

Das kann gerade bei den schon bestehenden Wesen das Balancing hart brechen.

Daridoria

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #79 am: 08 Nov 2018, 20:30:29 »
Wie Cherubael und Quendan schon sagten, die "Aufwertung" eines Wesens durch Erfolgsgrade hat keine Auswirkung auf die möglichen Dienste. Du verbesserst dadurch "nur" die Kampfwerte und Fertigkeitswerte des Wesens. Der Punkt "mögliche Dienste" aus dem Modul entfällt bei der Aufwertung durch die verstärkte Version (d.h. mittels EG) völlig.
(Dieser Punkt wurde hier im Forum schon diskutiert und bestätigt, scheint aber vielen nicht klar zu sein. Ich hatte es selber auch erst anders interpretiert. Hier hätte der Magieband etwas deutlicher sein können).

Wenn du z.B. also ein zauberndes Wesen möchtest, musst du den Dienst "Zaubere" bereits in die Basis-Variante einbauen indem du bereits dort das Modul "Rolle: Zauberer" wählst. (Es steht dir absolut frei die Rolle bereits in die Basisvariante einzubauen, sie ist nicht auf die Verstärkung beschränkt). Damit erhält das Wesen den Dienst "Zaubere" und du kannst bei der Generierung des Wesens wählen, ob "Zaubere" der Basisdienst ist oder nur ein möglicher Dienst. Nimmst du "Zaubere" als Basisdienst, benötigst du keine Meisterschaft um diesen Dienst nutzen zu können. DAS ist der große Vorteil des Basisdienstes. Ist es nur ein möglicher Dienst brauchst du die entsprechende Meisterschaft "Zaubernde Wesen" um den Dienst "freizuschalten" und ihm den Wesen erteilen zu können. Ohne diese Meisterschaft ist es so, als ob das Wesen den Dienst gar nicht hätte. Ist ein Dienst nicht in der Basisvariante als "möglicher Dienst" aufgeführt, hilft dir auch die entsprechende Meisterschaft nichts.
Das bedeutet auch, dass du immer mindestens eine Beschwörungs-Meisterschaft brauchst, wenn dein Wesen mehr als einen Dienst ausführen können soll. (nur Warte und Folge sind meines Wissens nach weitere freie Basisdienste).

Wenn du genügend EG und Fokus für die verstärkte Version übrig hast, kannst du auf die Fertigkeitswerte ein weiteres Mal die Werte aus "Rolle: Zauberer" draufsetzen (Rollen sind mehrmals pro Wesen wählbar) und so einen besseren Wert in der verwendeten Magieschule sowie mehr Fokuspunkte für dein Wesen bekommen.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein Wesen mit dem (möglichen) Dienst "Zaubere" immer um einen Punkt höheres Level hat wie ein Wesen ohne diesen Dienst. Ob du den Dienst nutzen kannst oder nicht, spielt keine Rolle. Das kann wiederum bedeuten, dass du einen höhergradigen Zauberspruch oder die Meisterschaft "Starker Beschwörer" brauchst.

Beispiel: eine kleine Glimmerfee
Korpus: Klein (0)
Typ: Feenwesen: Licht (+1)
zusätzliche Fertigkeitene: keine (0)
Rolle: Zauberer (+1)
=> Merkmal: Beschwörbares Wesen II

mögliche Dienste: Lenke ab, Stelle Essenz bereit, Überbringe Nachricht (alle aus Feenwesen), Neutralisiere Gegenelement, Schütze vor Element, Unterdrücke Zustand (aus Licht), Zaubere (aus Rolle Zauberer)
Als Basisdienst von mir ausgewählt: Zaubere
alle anderen oben aufgeführten möglichen Dienste werden zu: erweiterten Diensten

Fertigkeitswerte:
ich spar mir das aufaddieren aller Werte und Merkmale,
Lichtmagie würde jedoch 8 sein (6 aus Licht und +2 aus Zauberer),
Fokuspunkte 7 (4 aus Korpus, +3 aus Rolle: Zauberer)

Zauber der Glimmerfee:
1 Grad-0-Zauber (aus Feenwesen): z.B. Licht
1 Grad-0-Zauber (aus Licht): z.B. Lichtertanz
1 weiterer Zauber (aus Zauberer, Grad hängt vom Level des Beschworenen Wesens ab): Level 2 = Grad-O-Zauber: z.B. Blendung unterdrücken
1 weiterer Zauber oder 1 Meisterschaft (aus Zauberer, abhängig vom Level des Beschworenen Wesens): z.B. Lichtquelle stärken oder die Meisterschaft Leuchtkraft

Ohne weitere Meisterschaften, würde die Glimmerfee nur die genannten Zauber nutzen. Wenn du irgendwann einmal die Meisterschaft "Zaubernde Wesen" dazukaufst, könntest du darüber hinaus noch den Dienst "Stelle Essenz bereit" nutzen, da dies ein "erweiterter Dienst" der Glimmerfee ist, denn du mit der Meisterschaft für deinen Charakter zur Nutzung "freischaltest". Erwirbst du irgendwann die Meisterschaft "Kämpfende Wesen" bringt dir dies für die Glimmerfee rein gar nichts, da weder "Kämpfe" noch "Beschütze" noch "Wache" zu ihren möglichen Diensten gehört.

Um die Glimmerfee zu beschwören benötigst du entweder (Wesen rufen I + die Meisterschaft "Starker Beschwörer") oder
Wesen rufen II

Mit "Wesen rufen II" kannst du Wesen bis zu Level III rufen, das heißt du hast noch einen Punkt Kapazität frei und kannst daher in die Basisversion nochmal die Rolle "Zauberer" packen, wodurch sich die Lichtmagie und die Fokuspunkte jeweils auf 10 (+2 Lichtmagie, +3 Fokuspunkte) erhöhen und durch den höheren Beschwörungslevel (ab Level III gibt es Grad-1-Zauber) kannst du den Levelabhängigen Zauber von Grad 0 auf Grad 1 hochsetzen. Dafür brauchst du jedoch auch einen höhergradigeren Zauberspruch mit allen damit verbundenen Nachteilen (höhere Schwierigkeit, mehr Fokus).

Wenn du nun das Wesen beschwörst und genügend EG für die verstärkte Variante übrig hast, darfst du die Werte für die Rolle "Zauberer" nochmal dazuaddieren (wodurch die Lichtmagie der Glimmerfee von 10 auf 12 steigen würde und die Fokuspunkte von 10 auf 13). An den Diensten ändert sich jedoch nichts. Und da die Rolle bei der Verstärkung nicht das Merkmal "Beschwörbares Wesen" erhöht, werden auch die bereits in der Basisversion vergebenen levelbasierten Zauber und Meisterschaften nicht abgeändert bzw. erhöht.

Ich gehe jedoch davon aus, dass dir die zusätzlichen Zauber und Meisterschaften aus dem Modul "Zauberer" zur Verfügung stehen. Die Glimmerfee hat durch die Verstärkung also mehr wenn auch nicht mächtigere / höhergradigere Lichtzauber zur Verfügung und kann diese durch ihren höheren Fokus öfters einsetzen. Allerdings mag ich mich im Bezug auf die Zauber auch irren.

Ich hoffe, dadurch ist dir das Prozedere etwas klarer geworden (und ich hoffe, ich lag mit meinen Erklärungen richtig).
« Letzte Änderung: 08 Nov 2018, 20:45:54 von Daridoria »

Quendan

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #80 am: 08 Nov 2018, 20:51:59 »
alle anderen oben aufgeführten möglichen Dienste werden zu: erweiterten Diensten

Nein. Ein mit dem Baukasten erschaffenes Wesen hat nur so viele Dienste, wie die halbe Stufe des Merkmals Beschwörbares Wesen beträgt.

Daridoria

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #81 am: 08 Nov 2018, 21:33:43 »
Upps... überlesen oder schon wieder verdrängt.

Wird bei einer ungeraden Zahl aufgerundet oder abgerundet?

Myriko

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #82 am: 08 Nov 2018, 21:35:31 »
Upps... überlesen oder schon wieder verdrängt.

Wird bei einer ungeraden Zahl aufgerundet oder abgerundet?

Bei Splittermond immer aufrunden.
Falls in einem Regelthread meine Redakteursantwort gewünscht wird, könnt ihr mir auch gerne eine PM dazu schreiben :-), gerne mit Buch und Seitenzahl.

Quendan

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #83 am: 08 Nov 2018, 21:41:44 »
Bei Splittermond immer aufrunden.

Bzw. spezifiziert: kaufmännisch runden. Also ab Komma5 auf, darunter ab.

Andere Rundungen als Komma5 sollten selten vorkommen, aber sicher ist sicher. ;)

frostdrache

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #84 am: 08 Nov 2018, 22:13:24 »
Vielen Dank für die Antworten und das kleine Beispiel. War für mich sehr hilfreich (inklusive der Sache mit dem runden)

Gruß

Antiker

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #85 am: 12 Nov 2018, 19:08:14 »
Ich stelle mir hier auch noch ein paar fragen zu dennen ich im Magieband und hier keine Antworten gefunden habe:

1. Bei den [Wesen] rufen X zaubern handelt es sich ja eigentlich um Kanalisierte Zauber und unterliegt wie üblich solange es nicht explizit dabeisteht der maximalen reichweite kannalisierter Zauber. Das war bisher zumindest so siehe:
Die Reichweite bezieht sich darauf, dass das Wesen immer neben dem Zauberer erscheint und vor allem auch seinen Anweisungen folgt. Würdest du den Zauber per Hand des Zauberers auf jemand anderen sprechen, kommandiert er das Wesen.

Auch beschworene Kreaturen unterliegen der Reichweite von kanalisierten Zaubern, da gibt es keine Ausnahme. [Wobei ich denke, dass es im Magieband zusammen mit Erweiterungen der Beschwörungsregeln auch Meisterschaften geben wird, um beschworene Wesen weiter entfernt operieren zu lassen.]
Die hier angekündigten Meisterschaften gibt es ja nun leider nicht auch hab ich keine regel gefunden die die allgemeine regel außer kraft setzt. Insofernfrag ich mich wie man bsp. sich wie beim Dienst wache geschrieben 1000 km von dem Beschworenen Wesen entfernen kann ohne das das wesen verschwindet... Auch der Dienst überbringe nachricht und Spähe(bedingt) ist aktuell ehr wenig sinnvoll.

Hab ich da eine Regel übersehen oder fehlt hier eine regelstelle welche die allgemeine aussage aufhebt? Bei Wache ist es vor allem interessant da selbst wenn die Reichweite aufgehoben wäre man über man muss mal schlafen und dadurch enden die Kanalisierten Zauber die das Wesen aktiv halten limmitiert ist so das man es mmn nicht wirklich realistisch schafen kann die 1000 km zu überschreiten.

2. Da einige Zauber und fertigkeiten die Fertigkeitspunkte des anwenders benötigen ist hier die frage was hier anzuwenden ist. In Bestienmeister gab es dafür eine Pauschale regelung abhängig vom Kreaturlevel und HG des Besitzers ist diese hier auch anzuwenden? Wenn Nein was gilt stattdessen?

Moradrix

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #86 am: 12 Nov 2018, 19:44:09 »
zu Frage 1, die hatte ich hier auch gestellt: https://forum.splittermond.de/index.php?topic=6483.0

letztlich steht auf Seite 195 des GRW zur Wirkungsweite kanalisierter Zauber "Kanalisierte Zauber, die auf anderen Zielen als dem Zauberer selbst liegen, haben jedoch keine unbegrenzte Wirkungsweite." Anders formuliert, ohne doppelte Verneinung: Kanalisierte Zauber, die (den) Zauberer als Ziel haben, haben eine unbegrenzte Wirkungsweite.

Ducks

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #87 am: 13 Nov 2018, 08:56:54 »
zu Frage 1, die hatte ich hier auch gestellt: https://forum.splittermond.de/index.php?topic=6483.0

letztlich steht auf Seite 195 des GRW zur Wirkungsweite kanalisierter Zauber "Kanalisierte Zauber, die auf anderen Zielen als dem Zauberer selbst liegen, haben jedoch keine unbegrenzte Wirkungsweite." Anders formuliert, ohne doppelte Verneinung: Kanalisierte Zauber, die (den) Zauberer als Ziel haben, haben eine unbegrenzte Wirkungsweite.

Nicht 100%. Der Zauber hat dann die angegbene Wirkungsreichtweite (Bei Auren z.B. oft 5m). Falls keine angegeben ist gibt es auch keine Beschränkung der Reichweite. Deswegen ist der Satz so umständlich formuliert. So was kann dir bei Logik Aufgaben Punkte kosten  ;D

Übrigens lustiger Nebeneffekt: Hand des Zauberers -> Beschwörung. Das Wesen kann sich beliebig weit entfernen, ABER der Verzauberte darf sich nur Mystik + 10m weit vom Zauberer entfernen, sonst ist das beschworene Wesen weg.


Moradrix

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #88 am: 13 Nov 2018, 10:16:36 »
Nicht 100%. Der Zauber hat dann die angegbene Wirkungsreichtweite (Bei Auren z.B. oft 5m). Falls keine angegeben ist gibt es auch keine Beschränkung der Reichweite. Deswegen ist der Satz so umständlich formuliert. So was kann dir bei Logik Aufgaben Punkte kosten  ;D
Nein, Newbie. Es gilt zwischen Reichweite und Wirkungsweite zu unterscheiden.
Beispiel: Wenn ein Illusionsmagier mittels Objektillusion (S. 239, GRW) einen Stock wie ein Schwert aussehen lassen möchte, muss er diesen beim Zaubervorgang berühren (Reichweite). Die Illusion hält aber nur, solange er sich innerhalb von MYS + 10 m zum Stockschwert aufhält (Wirkungsweite) bzw. solange er bei Bewusstsein ist oder bis er den Zauber gezielt aufhebt.

Durch Hand des Zauberers (S. 201 GRW) ändert sich nichts an einer Beschwörung. Denn das Ziel bleibt weiterhin der Zauberer (das beschworene Wesen ist der Effekt).

Relevant wird diese Meisterschaft z.B. bei Lebenskraft stärken (S. 235 GRW). Denn mit ihrer Hilfe kann der Zauberer diesen Spruch nun auch auf jemand anderes wirken. Sollte diese Person sich im weiteren Verlauf aber mehr als MYS + 10 m vom Zauberer entfernen, verfallen die zusätzlichen Lebenspunkte aufgrund der Regelung zur Wirkungsweite (denn jetzt liegt der Zauber auf einem anderen Ziel als dem Zauberer selbst).

Quendan

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Re: Beschwörung nach dem Magieband
« Antwort #89 am: 13 Nov 2018, 10:25:15 »
Korrekt. Ein kanalisierter Zauber mit Reichweite Zauberer unterliegt nicht den Regeln zur Wirkungsweite.

Wirkungsweite = Entfernung zwischen Zauberer und Ziel, bei der ein kanalisierter Zauber abbricht, wenn er nicht Reichweite Zauberer hat. 10+MYS Meter.

Reichweite = Entfernung, die das Ziel bei Auslösen des Zaubers maximal zum Zauberer haben darf. Ist es ein kanalisierter Zauber, bricht dieser ab, wenn das Ziel die Wirkungsweite verlässt (zu Reichweite Zauberer s.o.).

Wirkungsbereich = Entfernung um das Ziel des Zaubers, in der ein bestimmter Effekt des Zaubers wirkt (etwa bei Aura-Zaubern). Kann mittels EG erhöht werden.

(Achtung, nicht jeder kanalisierte Zauber mit einer Wirkung auf einen Bereich hat auch einen Wirkungsbereich; wenn wir nicht wollen, dass sich der Bereich erweitern lässt, dann wird die [dann fixe] Zahl an Metern direkt in die Zauberwirkung geschrieben und ist ergo nicht mit EG erweiterbar.]