So, ich habe mir jetzt insgesamt drei Konzepte zusammengebastelt, wie ich das Problem angehen könnte:
1. Die Regel zur Umwandlung knapp misslungener Proben wird verallgemeinert, aber nicht ganz so pauschal wie oben. Ein Umwandeln einer gelungenen Probe in eine knapp mißlungene (und ggf. von dort weiter in eine mißlungene) ist genau dann möglich, wenn die maximal erreichte Auswirkung der gelungenen Probe letztlich der einer knapp mißlungenen entspricht.
Das deckt letztlich wohl nur Fälle der Gestalt "ich brauche EG damit es überhaupt klappt" ab, wie oben von Quendan vorgeschlagen - und da noch in jugendlichem Übermut von mir abgelehnt - aber jetzt klingt es für mich auch gut
2. Es gibt die Möglichkeit "EG zu erzwingen". daz ist im Vorfeld anzusagen, wieviele "EG erzwungen" werden sollen. Für jeden nicht erreichten EG (EG-) muss dann ein Betäubungsschaden in Höhe von 2^(EG-) hingenommen werden, dafür klappt die Probe sofern sie überhaupt gelungen ist. Im Falle des Mißlingens kommen die EG- zu den negativen EG der Probe hinzu.
Das ist gewissermaßen ein zusätzlicher Risikowurf und auch noch nicht abschließend von mir durchdacht. Hiermit könnte man aber die Punkte aus dem Einleitungspost alle abfrühstücken.
3. Ähnlich, aber nicht ganz so hart, wäre eben die oben beschriebene Verwendung der Streiftrefferregel. Wobei ich für "umgewandelte freie Manöver"/angesagte EG die Auswirkung etwas verstärken würde auf geviertelten Schaden und ggf. doppelt so hohen Betäubungsschaden.
Und nun gehe ich ins Regeltest-Labor