Autor Thema: Aktion abbrechen, wenn man nicht genug EG erreicht hat?  (Gelesen 8367 mal)

Horadan

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Re: Aktion abbrechen, wenn man nicht genug EG erreicht hat?
« Antwort #15 am: 10 Sep 2018, 22:09:42 »
Das bringt aber das Problem mit sich, dass du beim "Frühstückszaubern" auch einfach so lange 1 erschöpften Fokus hinnehmen kannst, bis du das gewünschte Ergebnis mit Verstärkung etc. hinkriegst. Das greift also durchaus ins Balancing ein.
Nein, von so einer Verallgemeinerung halte ich persönlich nichts, da sie mehr Probleme mit sich bringt als sie löst.
Ok, die "Frühstückszauber" hatte ich nicht auf dem Schirm. Das lässt sich aber lösen, s.u.
Welche anderen Probleme könnte die Verallgemeinerung denn noch haben?
Apropos 1 erschöpfter Fokus: Kostet eine knapp misslungene Zauberprobe nicht sogar gar keinen Fokus (GRW 198) - was das Problem natürlich erstmal verschärft. Oder übersehe ich etwas?

Grundsätzlich möchte ich an dieser Stelle - und nicht nur da ;) - schon gerne "globale" Regelungen und nicht speziell eingeschränkte Sonderfallspezialabweichungsausnahmen  ;D

Zu den "Frühstückszaubern". Hier denke ich, dass ich einfach eine Regelung zu "Morgendlichen Ritualen" aufnehme, dergestalt, dass da immer eine gewürfelte 11 anzunehmen ist. Das nimmt zwar den Zufall der guten und schlechten Tage raus. Hat dafür aber den Vorteil, dass "morgens" nicht erstmal solange gewürfelt wird, bis es überhaupt klappt. Und man kann einfach alle "Frühstückszauber" einmal direkt mit Auswirkung auf den Charakterbogen schreiben. Schließlich erklärt es (für mich), warum das in Lorakis einfach alle machen - ohne dass in größeren Städten aufgrund der sich ballenden Patzer ständig magische Katastrophen durch die Gassen wabern ...

Zitat
Und bei Ergebnissen mit vielen Erfolgsgraden, von denen man nicht alle braucht, macht man das ja implizit auch schon. Oder müssen bei euch alle EG aus toll gelungenen Zauberproben auch verbraucht werden, selbst wenn das ein "unerwünschtes" Ergebnis erzielt?

Das ist ein unzulässiger Vergleich, denn bei den EG steht explizit "können" und "Option". Es gibt gemäß Regeln keinen Zwang, EG auch einzusetzen beim Zaubern.
Das stimmt natürlich.

Vielen Dank für die Anmerkungen, das hilft mir sehr hier zu einer gut passenden Hausregel zu kommen.

Xandila

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Re: Aktion abbrechen, wenn man nicht genug EG erreicht hat?
« Antwort #16 am: 10 Sep 2018, 22:14:15 »
Diese Frühstückszauberhausregel würde aber auch bedeuten, daß einige nie einen verstärkten Buffzauber haben können, wenn sie die morgens sprechen. Wer nur nebenbei ein bißchen Magie für den einen oder anderen Verbesserungszauber hat, hat nicht unbedingt so viele Punkte in einer Schule, daß ein mittlerer Würfelwurf für eine Verstärkung reichen würde.

Horadan

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Re: Aktion abbrechen, wenn man nicht genug EG erreicht hat?
« Antwort #17 am: 10 Sep 2018, 22:26:08 »
... Hausregel ... wenn man einen Zauber verstärkt zaubern möchte/muss, man diesen also als eigenen Zauber mit höherer Schwierigkeitsstufe behandelt. Also wenn der Original-Zauber zB. eine Schwierigkeit von 21 hat - und mit 1 EG verstärkt zu zaubern wäre, so würfelt man gegen eine Schwierigkeit gegen 24 und behandelt dann einen Misserfolg ebenso. Würfelt man also eine 23, wäre der Zauber schon knapp misslungen. Man hat jedoch den Vorteil, dass man nicht den Zauber in der nicht-verstärkten Version zaubern muss.
Das wäre auch überlegenswert, erhöht allerdings auch die Wahrscheinlichkeit verheerender Ergebnisse ...

Diese Frühstückszauberhausregel würde aber auch bedeuten, daß einige nie einen verstärkten Buffzauber haben können, wenn sie die morgens sprechen. Wer nur nebenbei ein bißchen Magie für den einen oder anderen Verbesserungszauber hat, hat nicht unbedingt so viele Punkte in einer Schule, daß ein mittlerer Würfelwurf für eine Verstärkung reichen würde.
Stimmt, sehe ich gerade aber nicht so als Problem. Und wer unbedingt die Verstärkung haben will, hat halt immer einen "kanalisierten" Splitterpunkt.

Horadan

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Re: Aktion abbrechen, wenn man nicht genug EG erreicht hat?
« Antwort #18 am: 12 Sep 2018, 15:53:42 »
So, ich habe mir das ganze jetzt nochmal durch den Kopf gehen lassen und insbesondere mit den EG-Regeln zum Kampf abgeglichen. Hier gibt es ja die Unterscheidung in Freie und Meisterschafts-Manöver, wobei die Meisterschafts-Manöver "gebundene" Erfolgsgrade benötigen um zu gelingen und "übrig gebliebene" EG für Freie Manöver genutzt werden können.
Ich denke, dass sich das ziemlich gut vereinheitlichen lässt, um vor allem die Problematik bei der Zauberei, aber auch beim Betäubungsschlag anzugehen.

Demnach wären alle Zauberoptionen und Verstärkungen einfach "Freie Manöver". Ggf. mit der Ausnahme, dass Verstärkungen auch "Meisterschafts-Manöver" sein können, wenn die Verstärkung notwendig für das Gelingen ist (siehe das bsp. mit dem Zauber "Durch Wände gehen").
Auch Erfolgsgrade zur Treffen mit Fernwaffen* oder eben Zaubern über hohe Reichweiten wären in diesem Zusammenhang dann "Meisterschafts-Manöver".
Ggf. könnte man erlauben, dass das "Freie Manöver" Betäuben als "Meisterschafts-Manöver" angesagt werden darf. Oder sogar ganz allgemein alle "Freien Manöver" auch ansagbar durchgeführt werden dürfen (umgekehrt natürlich nicht).

Ich werde dazu mal ein paar Fallbeispiele durchgehen, um zu gucken wie das so passt. Und ich wäre natürlich auch sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis eurerseits zu dieser Idee.


*Sind sie das nicht eigentlich schon? (Streiftreffer und so? Das Thema "Streiftreffer" muss ich mir in diesem Zusammenhang jedenfalls auch nochmal angucken. Vielleicht kann/sollte man ja den Betäubungsschaden bei Fehlschlägen von Meisterschafts-Manövern noch einbauen ...)


Turaino

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Re: Aktion abbrechen, wenn man nicht genug EG erreicht hat?
« Antwort #19 am: 12 Sep 2018, 20:08:02 »
Das Problem, welches entsteht wenn "Reichweite erhöhen" Meisterschaftenmanöver sind ist, dass man dadurch trifft, obwohl man die Reichweite nicht erreicht. Normalerweise sind es keine Treffer, wenn man nicht auf die Reichweite kommen würde, so würde man als Streiftreffer immer Schaden machen. Wenn ihr das in eurer Gruppe wollt...

Horadan

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Re: Aktion abbrechen, wenn man nicht genug EG erreicht hat?
« Antwort #20 am: 12 Sep 2018, 20:17:55 »
Das Problem, welches entsteht wenn "Reichweite erhöhen" Meisterschaftenmanöver sind ist, dass man dadurch trifft, obwohl man die Reichweite nicht erreicht. Normalerweise sind es keine Treffer, wenn man nicht auf die Reichweite kommen würde, so würde man als Streiftreffer immer Schaden machen. Wenn ihr das in eurer Gruppe wollt...
Danke, ich hab das Thema hier nochmal eigenständig aufgegriffen: Fernkampf: Streiftreffer auf große Entfernung

Horadan

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Re: Aktion abbrechen, wenn man nicht genug EG erreicht hat?
« Antwort #21 am: 14 Sep 2018, 15:34:35 »
So, ich habe mir jetzt insgesamt drei Konzepte zusammengebastelt, wie ich das Problem angehen könnte:

1. Die Regel zur Umwandlung knapp misslungener Proben wird verallgemeinert, aber nicht ganz so pauschal wie oben. Ein Umwandeln einer gelungenen Probe in eine knapp mißlungene (und ggf. von dort weiter in eine mißlungene) ist genau dann möglich, wenn die maximal erreichte Auswirkung der gelungenen Probe letztlich der einer knapp mißlungenen entspricht.
Das deckt letztlich wohl nur Fälle der Gestalt "ich brauche EG damit es überhaupt klappt" ab, wie oben von Quendan vorgeschlagen - und da noch in jugendlichem Übermut von mir abgelehnt - aber jetzt klingt es für mich auch gut ;)

2. Es gibt die Möglichkeit "EG zu erzwingen". daz ist im Vorfeld anzusagen, wieviele "EG erzwungen" werden sollen. Für jeden nicht erreichten EG (EG-) muss dann ein Betäubungsschaden in Höhe von 2^(EG-) hingenommen werden, dafür klappt die Probe sofern sie überhaupt gelungen ist. Im Falle des Mißlingens kommen die EG- zu den negativen EG der Probe hinzu.
Das ist gewissermaßen ein zusätzlicher Risikowurf und auch noch nicht abschließend von mir durchdacht. Hiermit könnte man aber die Punkte aus dem Einleitungspost alle abfrühstücken.

3. Ähnlich, aber nicht ganz so hart, wäre eben die oben beschriebene Verwendung der Streiftrefferregel. Wobei ich für "umgewandelte freie Manöver"/angesagte EG die Auswirkung etwas verstärken würde auf geviertelten Schaden und ggf. doppelt so hohen Betäubungsschaden.

Und nun gehe ich ins Regeltest-Labor ;)