Insofern sollten die zusätzlichen Boni aus Rüstungsgewöhnung I und II vllt. nur bei Rüstungen gelten, die Behinderung 2 oder mehr haben.
Ist die Frage: Behinderung des Ursprungsitems oder der verbesserten Rüstung? Weil eine angepasste schwere Platte kommt problemlos auf 1 BE und eine leichte Platte kann damit überhaupt nicht genutzt werden, da sie von sich aus nur 1 BE hat.
Ich würde einfach sagen, dass sich Ausweichen und Rüstungsgewöhnung ausschließen. Ansonsten verbessere ich eine Schuppenrüstung auf 3/3/1/1 und trage sie mit Ausweichen II und Rüstungsgewöhnung II, was in 7/4/0/0 resultiert und 2 garantierte EG bei einer AA, selbst wenn man aus dem Hinterhalt angegriffen wird und sich des Angriffes nicht bewusst ist.
Das ganze geht schon in HG2 und ein Mensch der, wie hier schon geschehen, 5 Bew und 5 Stä hat, kommt dann problemlos auf eine VTD von 31 mit SR 4 ohne Magie. Mit Magie wären das dann schnell 35 VTD und 7 SR, bei 0 BE und 0 Tickzuschlag. Das ganze lässt sich notfalls noch mit einem verb. Lederschild ad absurdum führen, womit dann 36 VTD, 7 SR, 0BE, 0 Tick möglich wären. Mit einem Schritt voraus sogar 37 VTD.
Das ganze für Relikt 6 (bis HG ja sicherlich skillbar), 1,05 Solare und Zähigkeit/Akrobatik auf 9, alternativ gehen auch 8,05 Solare. Je nach Gruppenstil durchaus schnell zu erwirtschaften.
Nicht einmal ein Raubritter für HG3 kommt da sonderlich gegen an.
Mein Fazit: Ausweichen muss eigentlich zwingend auf Tuch/Lederrüstungen in allen 3 Varianten beschränkt werden.
EDIT: Ohne irgendetwas weiter zu skillen, hätte man auf HG4 damit 41 VTD, was selbst einen 4+/4+ Sanddrachen in den Schatten stellt... Selbst mit seiner 29er Klaue hat der nicht einmal eine Chance von 50% den Charakter zu treffen. Nimmt man noch AA dazu, wobei ich mal von Waffenwert 25(HG4) ausgehe, dann erhält man selbst bei einer 3 noch 7 zusätzliche VTD, womit der Sanddrache einen Triumph bräuchte(19+), um den Charakter zu treffen.