Und muss man von dem Gift wissen, um dagegen Zähigkeit nutzen zu können?
Du musst dir immer einer "Attacke" bewusst sein, um eine AA zu machen. Wann genau das vorliegt ist ultimativ Entscheidung des Spielleiters.
Mir als SL würde da bei Gift schon (wie von Jens oben genannt) der Verdacht oder das berechtigte Misstrauen reichen. Der Typ der mir den Weinkelch gereicht hat, will mich bekanntermaßen tot sehen? Das Tier gegen das ich kämpfe ist giftig oder sieht so aus? Die Klinge schlimmert ölig? Das Getränk riecht komisch? In all den Fällen würde (im Zweifel auch nach vorheriger Wahrnehmung-Probe, um solche misstrauisch machenden Sachen zu entdecken) ich eine AA erlauben.
Aber nicht, wenn man zum Beispiel bei einem Bankett mit einem geschmack- und farblosen Gift im Becher umgebracht werden soll, obwohl man da nichts in der Hinsicht vermutet. Das ist für mich das Äquivalent zum Meuchelangriff aus dem Hinterhalt.
Aber wie gesagt: Da gibt es keine harte Regel zu. Wann man sich eines Angriffs bewusst ist, muss immer die Gruppe für sich bzw. der SL entscheiden - das gilt auch und besonders bei Gift. Ich als SL würde da aber nicht zu restriktiv vorgehen und ähnlich niedrige Hürden setzen wie bei anderen Angriffen gegen die Widerstände.