Nicht rechtskräftig heißt nur, dass die Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln gegen das Urteil noch nicht abgelaufen ist. Dafür wie die Rechtslage in Deutschland darum einzuschätzen ist, sagt es nichts aus.
Wenn also zum Beispiel der Splitterträger Fanwerk mit diesem Layout anbietet, ist das eine entsprechende Nutzung, denn Werbung sehe ich dort nicht.
Alagos.net ist eine kommerzielle Seite, die mit eingebunden wird.
Zudem trifft das ja auch nur bei CC-Lizenzen mit NC-Klausel zu. Du sagst ja bereits, dass es keine CC-Lizenzen sind, sondern von Nicht-Juristen verfasste eigene Texte, die zudem jeder Zeit von den jeweiligen Leuten willkürlich abgeändert oder gelöscht werden können, ohne dass der ursprüngliche Text dann überhaupt noch einsehbar wäre. Es ist dann im Übrigen auch nicht klar wie:
- die Kompatibilität bei mehreren dieser Eigentexte aussieht, d.h. wie die Lizenz effektiv aussiehen muss, wenn mehrere Sachen zusammen genutzt werden oder ob das überhaupt so gestattet ist
- ob und wie die Lizenzen weitergegeben werden muss
- wie die Weitergabe von damit erstellten Inhalten aussieht, d.h. selbst wenn du die Werke direkt nutzen darfst, darfst du dann das Ergebnis, das Fanprojekt-Layout, überhaupt anbieten und unter welchen Bedingungen?
Klar kann man es übertreiben, aber vor von Laien verfassten, juristisch zweifelhaften "Lizenzen" kann gar nicht genug gewarnt werden. CC-Lizenzen sind da einfach viel sicherer. Am besten auf DeviantArt nach Stock-Künstlern suchen, die CC-Lizenzen verwenden. Am Ende sind sonst alle SMler, die dieses Design nutzen, rechtlich bedroht – und falls mal was passiert, übernimmst du dann die (Rechts-)Kosten?