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Nachrichten - Erkusandor

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Kampfregeln / Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« am: 18 Dez 2018, 10:53:05 »
It's not a Bug, it's a Feature!

Schließlich ist Akrobatik eine ZWEITE Fertigkeit zur ohnehin benötigten Kampffertigkeit.
Wenn ich meinen Charakter auf den Nahkampf konzentrieren würde, könnte ich es bei einer sehr hohen Kampffertigkeit belassen und Akrobatik außen vor lassen und so EP einsparen.
Investiere ich aber EP in Akrobatik habe ich bei der AA zwangsläufig eine Redundanz.
Der bewegliche Kämpfer verschwendet hier Punkte ggü dem unbeweglichen.

Wie bereits erwähnt, Akrobatik wird nicht bevorzugt sondern benachteiligt. Ja, das verheerende Ergebnis kann ich irgendwann negieren, aber den Patzer eben nicht. Und wenn ich nicht sehr hohe Fertigkeitswerte habe, laufe ich sogar Gefahr Patzer UND verheerende Ergebnisse zu bekommen...

Dann behandel ich AA über Akrobatik doch lieber als Kampffertigkeit, oder nicht?

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Kampfregeln / Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« am: 18 Dez 2018, 10:44:58 »
Genau genommen steht da:

Zitat von: Regeln, S. 172
Immer wenn ein Kämpfer einen verheerenden Misserfolg bei einer Probe auf eine Kampffertigkeit erzielt (erwürfelte 5 oder mehr Erfolgsgrade unter der geforderten Schwierigkeit; bei einem Patzer wird unabhängig von den Erfolgsgraden immer gewürfelt), würfelt er mit 2W10 auf der Patzertabelle unten.

Die Betonung liegt auf Kampffertigkeit. Akrobatik ist explizit eine Allgemeine Fertigkeit.

LG

Richtig, aber die eigentlich wichtige Unterscheidung ist hier zwischen verheerendem Ergebnis und Patzer. Auf der von dir zitierten S. 172 GRW steht, das bei Proben auf Kampffertigkeiten, die ein verheerendes Ergebnis erzielen (nicht einen Patzer!) einen Wurf auf der Patzertabelle auslösen. Auf S. 18 steht, das ALLE Proben im Kampf (unabhängig davon ob Allgemeine Fertigkeit, Kampffertigkeit oder Magieschule) bei einem Patzer (unabhängig davon, ob ein verheerendes Ergebnis entsteht) einen Wurf auf der entsprechenden Patzertabelle auslösen.

Zusammen gefasst wäre damit RAW eine AA über Akrobatik die durch einen Patzer ein verheerendes Ergebnis erzielt zum einen ein Patzer einer Probe im Kampf (S. 18 => Wurf auf der Patzertabelle) sowie laut der Tabelle für verheerende Ergebnisse bei Akrobatik (S. 101 GRW) würde der Charakter dadurch 2W6 Schaden erleiden und als liegend gelten.

Man könnte es auch so zusammen fassen:
Allgemeine Fertigkeit im Kampf
Patzer => Patzertabelle (S. 18)
Verheerendes Ergebnis => Auswirkungen je nach Fertigkeit (je nach Fertigkeit)
Kampffertigkeit
Patzer => Patzertabelle (S. 18)
Verheerendes Ergebnis => Patzertabelle (S. 172)
Magieschulen im Kampf
Patzer => Patzertabelle (S. 18 / S. 199)
Verheerendes Ergebnis => Patzertabelle (S. 199)

Und das ist der casus knaxus: Allgemeine Fertigkeiten im Kampf werden anders behandelt als Kampffertigkeiten oder Magieschulen

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Kampfregeln / Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« am: 18 Dez 2018, 10:16:45 »
Nein!
Für AA durch Akrobatik gilt die Akrobatik-Tabelle und nicht die Patzertabelle.

Warum? Es steht nirgends, dass die Patzertabelle nicht für Akrobatik gilt; es ist lediglich bei der Fertigkeit Akrobatik aufgeführt das bei einem verheerendem Ergebnis der Charakter 2W6 Schaden erleidet und als liegend gilt. Bei den Patzern (S. 18 GRW) steht, bei allen Patzern auf Proben im Kampf muss man auf die Patzertabelle würfeln; rein RAW würde das also auch z.B. Sprinten über Athletik oder eben eine AA über Akrobatik einschließen (mal ganz abgesehen von eher geistigen Fertigkeiten wie Anführen, die so ebenfalls bei einem Patzer einen Wurf auf der Patzertabelle auslösen würden).

Wenn ich AA über Akrobatik anders behandele als die AA über Kampffertigkeiten bekomme ich die in diesem Thread aufgetretenen Probleme; ein ausreichend hoher Fertigkeitswert verhindert irgendwann ein verheerendes Ergebnis selbst bei einem Patzer wohingegen die AA mit Kampffertigkeiten immer einen Wurf auf der Patzertabelle erhalten bei einem Patzer.

Aus diesem Grund wird AA egal aus welcher Quelle in unserer Runde gleich behandelt; ein verheerendes Ergebnis bei AA durch Akrobatik wird also auch keine 2W6 Schaden + liegend verursachen sondern eben einen Wurf auf der Patzertabelle. Andersrum werden alle normalen Fertigkeiten (Athletik, Anführen etc.) nicht als Kampffertigkeiten behandelt werden und bei einem Patzer keinen Wurf auf der Patzertabelle auslösen.

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Kampfregeln / Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« am: 18 Dez 2018, 09:01:07 »
Nur das hier kein Widerspruch zwischen zwei Regeln besteht, sondern in der Interpretation durch Spieler, die das Gefühl haben hier zweierlei Maß nehmen zu müssen. Rein RAW wird gesagt, wie schön gut erläutert, ein Patzer bei einer Probe im Kampf sowie ein verheerendes Ergebnis bei Kampffertigkeiten löst einen Wurf auf der Patzertabelle aus.

Argumentiert wird hier, das ein verheerendes Ergebnis einer AA durch Akrobatik anders gewertet wird als eines durch Kampffertigkeiten. Und dem stimme ich zu. Denn diese Sonderbehandlung führt auch zu folgendem Problem: Was ist mit einer verpatzten AA durch Akrobatik, die ein verheerendes Ergebnis erzeugt? Habe ich dann beide Auswirkungen, also liegend, 2W6 Schaden und einen Auf auf der lauteten?

In unserer Runde werden wir wohl aus Konsistenz heraus die AA durch Akrobatik im Kampf wie eine Kampffertigkeit behandeln.

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Prima, das entspricht ziemlich dem, was ich erwartet habe. Danke für die Hilfe.

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Laut dem GRW sind die Ressourcen ja jeweils auf eine Maximalstufe von 6 beschränkt. Man kann sie zwar öfters erwerben für jeweils verschiedene Gegenstände / Bekanntschaften / Immobilien etc., aber eben maximal auf Stufe 6.
Das macht bei den Ressourcen Rang, Zuflucht und Mentor ja durchaus Sinn, denn die Stufe 6 ist schon so ziemlich das Maximum dessen, was ich mir vorstellen könnte (bis auf Mentor vielleicht). Aber Gefolge, Kreatur und insbesondere Relikt stößt da schon auf Grenzen, die schnell gesprengt werden.

Habe ich irgendwo eine Errata oder Ausnahme überlesen? Immerhin ist ja schon eine Kombination aus Qualitätsstufe 3 und Artefaktstufe 4 zusammen eine Reliktstufe 7, die regeltechnisch nicht erlaubt wäre. Was soll dann erst werden mit einer Qualitätsstufe 12 (ich glaube das ist das maximal erreichbare, durch Meister, Meisterwerk, Materialmeister und Effektiver Waffenschmied) die dann noch verzaubert wird und legendäre Kräfte erhalten soll?

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Magieregeln / Re: Zielerfassung beim Zaubern
« am: 13 Dez 2018, 08:29:13 »
Eine Ausnahme zu den Regeln über die Modifikationen durch Lichtverhältnisse? Das wäre eine sehr merkwürdig formulierte Ausnahme.
Mal angenommen der Zaubernde sieht das Ziel, kennt es aber nicht, gelten dann die Lichtverhältnisse? Was, wenn er es sieht und kennt? Was wenn er es nur kennt, aber nicht sieht?

Finde ich gar nicht so merkwürdig. Ich würde hier das Günstiger-Prinzip anwenden. Sprich, die geringsten Erschwernisse, die verfügbar sind.
Zauberer kennt das Ziel = Egal ob er es sieht oder nicht sieht, keine Erschwernisse. Im Zweifel könnte er ja die Augen schließen und den Zauber immer noch wirken. Er kennt das Ziel ja.
Zauberer kennt das Ziel nicht = Lichtverhältnisse spielen eine Rolle. Denn wenn er es nicht kennt, muss er es sehen; sieht er es schlecht, wird es schwerer.

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Magieregeln / Re: Flammende Waffe Errata?
« am: 13 Dez 2018, 06:35:45 »
Ah verstehe, vielen Dank. Nein, mich hatte hauptsächlich irritiert, dass alle anderen ähnlich wirkenden Zauber beide Typen hatten. Da hat ein kleiner Autist in mir aufgeschrien.

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Magieregeln / Flammende Waffe Errata?
« am: 11 Dez 2018, 08:45:47 »
Ich habe über die Suchfunktion nichts finden können was dem entspricht: Flammende Waffe hat im GRW nur den Typus Waffe, aber nicht Schaden. Ist das ein Fehler oder korrekt so?

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