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Magieregeln / Regelfrage zum Zauber "Gegenzauber"
« am: 26 Aug 2024, 11:58:12 »
Hallo miteinander,
in unserer letzten Spielrunde kam die Frage auf, wie der Konterzauber "Gegenzauber" mit dem zu schwächenden Zielzauber und mit dem Wirker des zu schwächenden Zaubers interagiert.
Das Szenario liest sich wie folgt:
Der böse Bub B spricht einen Zauber. Antimagier A macht mit einer sofortigen Reaktion (1 Tick, Eilige Identifikation) eine Probe auf Arkane Kunde und identifiziert den Zauber erfolgreich als Todesfluch (16 Ticks).
Der Antimagier A wirkt daraufhin einen Gegenzauber mit Erfolg und verstärkt diesen, sodass der Todesfluch einen Probenmalus von 12 Punkten erhält. Der böse Bub B könnte nun eine aktive Abwehr durchführen (da Gegenzauber gegen die GW geht), entscheidet sich aber dagegen, da er dann ja seinen aktuellen Todesfluch fallen lassen müsste.
Nun die erste Streitfrage: Der Antimagier schafft es innerhalb der Tickleiste, einen zweiten Gegenzauber auf den Todesfluch zu wirken und verstärkt diesen ebenfalls. Beide Gegenzauber sind abgewickelt, ehe der Todesfluch ausgelöst werden kann.
Frage 1 daher: Ist es erlaubt, den Gegenzauber zu stapeln?
Ich sehe da kein Hindernis, solange der Antimagier die Zeit und den Fokus bereitstellen kann. Analog dazu gibt es ja auch andere Schwächungseffekte wie Benommen, Erschöpft etc, die ebenfalls ein Stapeln erlauben.
Zwar ist der Malus vom Gegenzauber per se kein Schwächungseffekt, aber darum soll es ja auch nicht gehen. Es geht nur um die Frage, ob der Probenmalus sich aus zwei gleichen Quellen, die nacheinander gewirkt wurden, aufaddieren lässt.
Nun passiert folgendes: der böse Bub B entscheidet sich im Moment des Auslösens des Todesfluchs ob der Tatsache, dass der einen Malus von 24 auf diesen Zauber erhält, den Zauber einfach fallenzulassen.
In diesem Szenario hat B keine aktive Abwehr durchgeführt. Er hatte auch keine Kenntnis von einem (oder gar zwei) Gegenzaubern.
Was er wusste, ist lediglich die Tatsache, dass irgend etwas an einer geistigen Resistenz angeklopft hat, da ja die GW betroffen ist.
Trotzdem hier zur Sicherheit die Frage 2: ist sich der böse Bub B des mentalen Angriffs bewusst? Im blauen Kasten, GRW S. 138 wird explizit vorausgesetzt, dass man sich eines Angriffes bewusst sein muss.
Muss dazu eine Sichtbarkeit des Angriffes vorliegen? Oder reicht es aus, wenn irgendetwas an der GW von B "anklopft"?
Wohlgemerkt: B hat keine Probe auf Arkane Kunde zur Identifikation des Gegenzaubers abgelegt, also weiß er de facto nicht, welcher Zauber da auf ihn einprasselt bzw. ob überhaupt ein Zauber auf ihn einprasselt. Ein Anklopfen an die GW kann ja genausogut jeder andere Angriff auf die GW sein (Geistesbeeinflussung, furchterregende Effekte, nichtmagische Effekte generell).
Nun die abschließende Frage 3 zu diesem Szenario:
ist es überhaupt richtig, dass der böse Bub B seinen Todesfluch fallen lässt?
Er tat dies ohne jegliche Information, was da üerhaupt passiert ist.
Selbst wenn man in Frage 2 das Bewusstsein eines Angriffs auf die GW bejaht, dann wäre es auch dann nur ein bloßes, nicht konkretisiertes Bewusstsein.
Ich halte das für grenzwertig, da der Antimagier 14 Ticks und 20V8 Fokus investiert hat, um einen gefährlichen Zauber zu neutralisieren. Der Gegner entscheidet sich daraufhin, seine eigenen Fokuskosten durch das Fallenlassen zu sparen und unterläuft damit den Gegenzauber mit einem Wissen, dass nur auf der Metaebene des Spielers bestand.
Was meint ihr?
in unserer letzten Spielrunde kam die Frage auf, wie der Konterzauber "Gegenzauber" mit dem zu schwächenden Zielzauber und mit dem Wirker des zu schwächenden Zaubers interagiert.
Das Szenario liest sich wie folgt:
Der böse Bub B spricht einen Zauber. Antimagier A macht mit einer sofortigen Reaktion (1 Tick, Eilige Identifikation) eine Probe auf Arkane Kunde und identifiziert den Zauber erfolgreich als Todesfluch (16 Ticks).
Der Antimagier A wirkt daraufhin einen Gegenzauber mit Erfolg und verstärkt diesen, sodass der Todesfluch einen Probenmalus von 12 Punkten erhält. Der böse Bub B könnte nun eine aktive Abwehr durchführen (da Gegenzauber gegen die GW geht), entscheidet sich aber dagegen, da er dann ja seinen aktuellen Todesfluch fallen lassen müsste.
Nun die erste Streitfrage: Der Antimagier schafft es innerhalb der Tickleiste, einen zweiten Gegenzauber auf den Todesfluch zu wirken und verstärkt diesen ebenfalls. Beide Gegenzauber sind abgewickelt, ehe der Todesfluch ausgelöst werden kann.
Frage 1 daher: Ist es erlaubt, den Gegenzauber zu stapeln?
Ich sehe da kein Hindernis, solange der Antimagier die Zeit und den Fokus bereitstellen kann. Analog dazu gibt es ja auch andere Schwächungseffekte wie Benommen, Erschöpft etc, die ebenfalls ein Stapeln erlauben.
Zwar ist der Malus vom Gegenzauber per se kein Schwächungseffekt, aber darum soll es ja auch nicht gehen. Es geht nur um die Frage, ob der Probenmalus sich aus zwei gleichen Quellen, die nacheinander gewirkt wurden, aufaddieren lässt.
Nun passiert folgendes: der böse Bub B entscheidet sich im Moment des Auslösens des Todesfluchs ob der Tatsache, dass der einen Malus von 24 auf diesen Zauber erhält, den Zauber einfach fallenzulassen.
In diesem Szenario hat B keine aktive Abwehr durchgeführt. Er hatte auch keine Kenntnis von einem (oder gar zwei) Gegenzaubern.
Was er wusste, ist lediglich die Tatsache, dass irgend etwas an einer geistigen Resistenz angeklopft hat, da ja die GW betroffen ist.
Trotzdem hier zur Sicherheit die Frage 2: ist sich der böse Bub B des mentalen Angriffs bewusst? Im blauen Kasten, GRW S. 138 wird explizit vorausgesetzt, dass man sich eines Angriffes bewusst sein muss.
Muss dazu eine Sichtbarkeit des Angriffes vorliegen? Oder reicht es aus, wenn irgendetwas an der GW von B "anklopft"?
Wohlgemerkt: B hat keine Probe auf Arkane Kunde zur Identifikation des Gegenzaubers abgelegt, also weiß er de facto nicht, welcher Zauber da auf ihn einprasselt bzw. ob überhaupt ein Zauber auf ihn einprasselt. Ein Anklopfen an die GW kann ja genausogut jeder andere Angriff auf die GW sein (Geistesbeeinflussung, furchterregende Effekte, nichtmagische Effekte generell).
Nun die abschließende Frage 3 zu diesem Szenario:
ist es überhaupt richtig, dass der böse Bub B seinen Todesfluch fallen lässt?
Er tat dies ohne jegliche Information, was da üerhaupt passiert ist.
Selbst wenn man in Frage 2 das Bewusstsein eines Angriffs auf die GW bejaht, dann wäre es auch dann nur ein bloßes, nicht konkretisiertes Bewusstsein.
Ich halte das für grenzwertig, da der Antimagier 14 Ticks und 20V8 Fokus investiert hat, um einen gefährlichen Zauber zu neutralisieren. Der Gegner entscheidet sich daraufhin, seine eigenen Fokuskosten durch das Fallenlassen zu sparen und unterläuft damit den Gegenzauber mit einem Wissen, dass nur auf der Metaebene des Spielers bestand.
Was meint ihr?