Was die Nutzung von Bildern angeht gibt es mehrere Möglichkeiten, die aber allesamt erstmal kaum bis gar nichts damit zu tun haben, ob es sich beim Text, in dessen Rahmen sie genutzt werden sollen, um eine Rezension handelt oder nicht.
Das BildzitatHierbei handelt es sich quasi um eine Ausnahmeregelung des Urheberrechtes, will heißen: Unter gewissen Voraussetzungen darf man Bilder a) kostenfrei verwenden und b) ohne den Urheber um sein Einverständnis bitten zu müssen. Dieses Recht wird größtenteils mit Wissenschaftsfreiheit begründet - und somit muss ein Text, in dessen Rahmen das Bild genutzt wird, sich mit diesem Bild angemessen auseinandersetzen, um den Status als Bildzitat zu rechtfertigen. Das Bildzitat ist hierbei übrigens wieder eine Ausnahme zum restlichen Zitatrecht: Ein Bildzitat darf nämlich sinnvollerweise das komplette Werk (in diesem Fall eben das ganze Bild) umfassen, während ein Textzitat eher selten die Übernahme des kompletten Textes erlaubt (der Umfang des zitierten Ausschnitts muss "angemessen" sein).
Zusammenfassung: Als Bildzitat kann man ein Bild nur nutzen, wenn man sich auch intensiv damit beschäftigt und es eben nicht nur als "Illustration" oder "Textauflockerung" dient. Ein Zitat setzt darüber hinaus zwingend eine Quellenangabe voraus, den Künstler zu nennen ist hier also sowieso Pflicht.
Die LizenzEin etwas hochtrabender Begriff dafür, dass man sich vom Rechteinhaber (oft der Urheber, manchmal ein Verlag, ein Atelier oder dergleichen) die Erlaubnis einholt, das Bild verwenden zu dürfen. Bei nichtkommerziellen Projekten ist es natürlich wichtig, dass die Rechteinhaber dafür kein Geld verlangen. Man muss hier also auf Nettigkeit (oder das Kalkül, dass schöne Bilder aus einem Buch innerhalb einer Rezi des Buches den Verkauf des Buchs fördern, oder die Einstellung des Rechteinhabers, dass sich Kulanz gegenüber Fanprojekten nachhaltig über das Image der "Firma" auszahlt) hoffen.
Manche Bilder laufen natürlich auch unter einer öffentlich gemachten freien Lizenz (z.B.
Creative Commons), meist auch nur für nichtkommerzielle Nutzungen. Dann ist sowieso alles (oder sagen wir mal: vieles) klar. Außerdem gibt es noch die Gemeinfreiheit, die 75 Jahre nach dem Tod des Künstlers eintritt und eine vollkommen freie Nutzung erlaubt. Achtung, jetzt kommt das Nervige: Wenn man nun denkt, man kann das Bild eines Renaissancekünstlers, das man über die Google-Bildsuche gefunden hat, einfach sorglos verwenden, hat sich geschnitten: Das ist nur ein Foto von dem Ding! Und die Rechte an dem Foto können dann wieder ganz anders gelagert sein ...
Zusammenfassung: Es ist eine Qual. Nett fragen hilft oft und ist am einfachsten. Die Angabe des Künstlers ist hier nur fair (außer bei gemeinfreien Werken, wobei es hier oft auch zum guten Ton gehört). Cover von Büchern, DVDs, etc. gehören streng genommen dazu, meistens kann aber davon ausgegangen werden, dass man die benutzen darf, wenn man über das entsprechende Produkt schreibt (again: komplette Rechtssicherheit gibt es aber auch hier nicht).
Einfach benutzen und drauf hoffen, dass sich keiner beschwert, ist eine leichte, aber keinesfalls die sicherste Methode, mit dem Problem Bildrechte umzugehen. Das kann ziemlich böse ausgehen. Meistens wird es wohl wahrscheinlich so laufen, dass sich ein Künstler ärgert, dass man einfach seine Bilder benutzt, er sich beschwert und es damit getan ist, den Kram einfach wieder zu entfernen. Und richtig ärgerlich wird es, wenn ein übereifriger Abmahnanwalt auf die unrechtmäßige Nutzung aufmerksam wird.
Aber das muss doch auch alles nicht sein. Es hat ja auch etwas mit Anerkennung der Arbeit des Künstlers zu tun, zumindest eine höfliche Anfrage (wenn schon kein Geld) rüberwachsen zu lassen, wenn man das Bild schon kostenlos verwenden will. Ein bisschen problematisch ist das, wenn man das Bild eigentlich doof findet und nur drüber ablästern will (wobei bei solch kritischen Auseinandersetzungen eventuell wieder das Bildzitat greift).
Es hat also überhaupt nichts mit der Textsorte zu tun, höchstens insofern, dass die Rezension wohl noch eine der "wissenschaftlichsten" Textsorten im Rollenspielumfeld sein dürfte. Grundsätzlich sind Bildzitate aber auch bei Kolumnen, Glossen, ... einfach bei fast jeder Art von Text denkbar. Und Bilder mit erlaubter Nutzung sowieso.
Disclaimer: Ich bin kein Jurist und dies war keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Einschätzung der Lage.