Keine Luft zu bekommen, weil man gerade am Ersticken ist, selbst wenn man Magie sei Dank dadurch nicht sterben kann, könnte man durchaus als besonderen (negativen) Umstand werten und somit mMn absolut regelkonform einen (zusätzlichen) Malus auf etwaige Proben vergeben, der dies widerspiegelt.
„Geh noch nicht“ verhindert ja nicht den Zustand des Erstickens (damit ist jetzt kein Regelbegriff gemeint), sondern "lediglich, dass man dadurch stirbt bzw. LP verliert.
Steht man unter dem Effekt von Wasseratmung würde dieser (zusätzliche) Malus entfallen.
Insofern würde ich die Anwendung zwar zulassen, Proben aber mit (zusätzlichem) Malus versehen. So wie es auch Dunbald bereits vorgeschlagen hat.