Autor Thema: Geh noch nicht contra Wasseratmung  (Gelesen 15435 mal)

Jeong Jeong

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Geh noch nicht contra Wasseratmung
« am: 26 Okt 2016, 13:18:07 »
Hi,

Ersticken gilt laut S. 175 des Grundregelwerks auch für Ertrinken und gibt "nur" den  Zustand Sterbend 3. Sehe ich es richtig, dass dadurch der Zauber "Geh noch nicht" in seiner verstärkten Variante automatisch auch eine wesentlich universellere Version des Zaubers "Wasseratmung" ist? Während Wasseratmung gleichzeitig ohne die Meisterschaft "Hand des Zauberers" nur auf den Zauberer gewirkt werden kann und als Grad 3 Zauber mehr EP kostet?

Loki

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #1 am: 26 Okt 2016, 13:29:12 »
Huhu!

Ich denke, regeltechnisch spricht nichts gegen eine solche Anwendung des verstärkten Geh noch nicht-Zaubers. Allerdings zahlst du dafür im Endeffekt auch einen verzehrten Fokuspunkt mehr (K10V4 vs. K12V3).

LG
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wusch

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #2 am: 26 Okt 2016, 13:32:29 »
Ich persönlich würde sagen das man den Zauber so anwenden kann. Er verhindert in meinen Augen das man stirbt, macht einen aber nicht zwingend handlungsfähig.

Dunbald

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #3 am: 26 Okt 2016, 13:36:46 »
Eine deratige Anwendung würde ich auch zulassen, wenngleich ich auch einen Unterschied darin sehe "nicht zu ertrinken" und unter Wasser atmen zu können.
Entsprechend würde ich wohl auch erschwerende Umstände auf Proben geben, da man immerhin gerade Ertrinkt, nur nicht daran stirbt.
Als Foltermethode wäre das aber vermultich sogar recht effektiv.

Welf Jagiellon

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #4 am: 26 Okt 2016, 13:47:12 »
Ich persönlich würde sagen das man den Zauber so anwenden kann. Er verhindert in meinen Augen das man stirbt, macht einen aber nicht zwingend handlungsfähig.

So sehe ich das auch - während man ertrinkt, wird man nicht effektiv kämpfen oder Reparaturen an einem Schiff durchführen können.
Also Handlungen nur mit hohen Mali auf eventuelle Proben. Ggf. können die Mali durch eine Entschlossenheits-Probe vermindert werden. Diese bildet ab, dass man sich trotz der mit dem drohenden Wassertod verbundenen Qualen überwinden und auf eine Aufgabe konzentieren kann.

Edit: Was Dunbald sagt.  ;)

Jeong Jeong

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #5 am: 26 Okt 2016, 13:57:34 »
RAW ist das Problem dabei halt, dass man durch den Zustand Sterbend keine Mali bekommt und auch nicht bewusstlos wird. Beides passiert nur durch den Verlust von Wundstufen, zu dem es aber bei Ersticken gar nicht kommt, solange man den Zustand Sterbend mit "Geh noch nicht" von Anfang an unterdrückt.

Mit dem Zustand Sterbend einhergehende Mali zu vergeben, würde also meiner Einschätzung nach schon in den Bereich der Hausregeln fallen. Eine Lösung kann das aber natürlich trotzdem sein, wenn man diesen Einsatz von "Geh noch nicht" als Problem sieht. :)

Loki

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #6 am: 26 Okt 2016, 14:01:48 »
Es fallen die üblichen Mali für alles an, was man unter Wasser macht. Das gilt ja für beide Zaubersprüche. Man spart sich halt nur in beiden Fällen das Atmen (was einen IMHO nicht von Schwimmen-Proben befreit).  :)
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Patches

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #7 am: 26 Okt 2016, 14:13:18 »
Keine Luft zu bekommen, weil man gerade am Ersticken ist, selbst wenn man Magie sei Dank dadurch nicht sterben kann, könnte man durchaus als besonderen (negativen) Umstand werten und somit mMn absolut regelkonform einen (zusätzlichen) Malus auf etwaige Proben vergeben, der dies widerspiegelt.
„Geh noch nicht“ verhindert ja nicht den Zustand des Erstickens (damit ist jetzt kein Regelbegriff gemeint), sondern "lediglich, dass man dadurch stirbt bzw. LP verliert.

Steht man unter dem Effekt von Wasseratmung würde dieser (zusätzliche) Malus entfallen.

Insofern würde ich die Anwendung zwar zulassen, Proben aber mit (zusätzlichem) Malus versehen. So wie es auch Dunbald bereits vorgeschlagen hat.
« Letzte Änderung: 26 Okt 2016, 14:15:08 von Patches »
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Jeong Jeong

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #8 am: 26 Okt 2016, 14:21:33 »
Bei Ersticken steht aber kein zusätzlicher, dadurch anfallener Malus im Regelwerk, womit ein solcher einfach nicht RAW ist. Selbst wenn das Sterbend regulär wirken würde, könnte man auch erstickend eine zeitlang weiter handeln und würde nur langsam die Mali durch Wundabzüge bekommen.

Loki

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #9 am: 26 Okt 2016, 14:24:05 »
Mali für besondere negative Umstände kann der Spielleiter ja unabhängig von feststehenden Regeln geben, da hat Patches schon Recht. Das ist dann aber eine individuelle Frage. Das geht schon eher auf die Interpretationsebene, auf der ich den Mechanismus ganz anders bewerte. Ein SC, der freiwillig einen minuten- oder sogar stundenlangen Erstickungstod in Kauf nimmt (auch wenn er dabei nicht wirklich stirbt), weil der Spieler den entsprechenden Wasseratmung-Zauber nicht besitzt, käme mir nicht unter. Eine solche Anwendung halte ich für das letzte Mittel, um jemanden zu retten, der sonst ertrinken würde und nicht als komfortable Alternative zum Wasseratmung-Zauber. Insofern würde ich da auch nicht groß mit Mali hantieren.
« Letzte Änderung: 26 Okt 2016, 14:27:13 von Loki »
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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #10 am: 26 Okt 2016, 14:26:07 »
Geh noch nicht funktioniert nicht unter wasser, er heißt ja nicht schwimm noch nicht oder schwimm noch tiefer^^ man geht einfach noch nicht... ihr Regellückensucher und Drübergackerer ;-) fluff siegt immer über raw!!!


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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #11 am: 26 Okt 2016, 14:35:11 »
Ich habe den Zauber in entsprechender Form bereits in mehreren Runden verwendet und Spielleiterkonsens war eigentlich immer "hm, kreative Anwendung, gefällt mir".

Die Idee ihn unter Wasser zu zaubern kam dabei allerdings wegen der Regeln für Handeln im Wasser nie wirklich auf. Es war immer ein "Du willst da rein, warte, bleib erst einmal in Ufernähe, ich habe da etwas, was für Notfälle gut ist." und dann ist die Person erst ins Wasser.
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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #12 am: 26 Okt 2016, 15:22:44 »
Hausregel von mir:

Beim Ersticken erhält man zusätzlich zum Zustand Sterbend den Zustand Bewusstlos.

Ergo, bei mir kann man damit nicht Wasseratmung ersetzen.
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Jeong Jeong

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #13 am: 26 Okt 2016, 15:29:07 »
Die Frage, die ich persönlich mir dabei mittlerweile stelle, ist, ob solche weiteren Einschränkungen durch die strengen Regeln zum Tauchen überhaupt notwendig sind. Denn selbst wenn man nicht ersticken kann, muss man zum Tauchen Schwimmen-Proben gegen 20 gut schaffen können und hat außerdem maximal Konstitution + Stärke Proben dafür zur Verfügung.

Ein Spuk ist als Geist beispielsweise gegen Ersticken komplett immun, aber mit Stärke und Konstitution jeweils 1 kann er trotzdem keine drei Meter tief tauchen.

Sollte bei so strengen Regeln zum Tauchen, die auch beim Zauber "Wasseratmung" weiter gelten, vielleicht einfach der Zauber Wasseratmung einen niedrigeren Grad haben und entsprechend weniger EP und Fokus kosten?
« Letzte Änderung: 27 Okt 2016, 12:39:30 von Jeong Jeong »

Avalia

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Re: Geh noch nicht contra Wasseratmung
« Antwort #14 am: 26 Okt 2016, 15:29:59 »
Das heißt dann aber auch, dass sich Leute bei dir nicht mehr durch Schwimmen zur Oberfläche retten können. Da freuen sich die Spieler sicher, wenn du so etwas nicht vorher kommunizierst :D

Witzigerweise hast du es in der Vorbereitung für dein Wettbewerbsabenteuer auch anders gehandhabt :)
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