Ich denke mal das man auch sonst dem entsprechenden Begleiter/Gefolge 2/3 der Ep die der Hauptchr. bekommt, auch an das Gefolge/den Begleiter übergehen.
So könnte man es begründen (also die Steigerungen von Gefolge) mit der Entsprechenden Ausbildung dieser.
In dem Fall sollte aber klar sein das man nicht über eigene Fertigkeiten hinaus steigern kann, man kann ja kein Feigling sein und den Begleiter zum Master dadrin machen.
Anders hier im Falle der Hauptfertigkeit: Wenn der Begleiter entsprechend ein Leibwächter ist, sollte es dort dennoch möglich sein, auch wenn man diese Fertigkeit nicht hat, weiter steigern zu können, aber eben nicht über den eigenen HG hinaus.
Ist ja auch so bei einem tierischen Begleiter, der ist ja rein technisch gesehen auch lernfähig. Klar ist/sollte das nicht auf alle angewendet werden und ist dementsprechend Situationsabhängig.
Aber um wieder auf den Straßenköter zurückzukommen, wenn man diesen versucht zu erschrecken, wird das wohl relativ einfach gehen. WENN man allerdings nun davon ausgeht das man diesen Hund von Welpen an hatte und ihn entsprechend ausbilden (z.B. über die Meisterschaft Dompteur aus Tierführung) konnte, so würde es wenig sinn machen das der auch so leicht zu erschrecken ist wenn man diesen darauf trainiert. Ein einfacher Schäferhund von der Straße macht deutlich eher einen abgang als ein ausgebildeter Kampfhund von z.B. der Polizei oder der Bundeswehr oder etwa nicht
Das denke ich zu mindest würde am ehesten sinn ergeben
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Wäre wiederum eine Spielleiter und Gruppenentscheidung.
Es wäre dann ja eben so als würde man einen 2ten Chr spielen, so wie es vorgeschlagen wurde. Nur das der 2te eben nicht die vollen ep bekommt