Man muss auch unterscheiden zwischen "Rechten", "Geboten" und dem Willen der Obrigkeit das durchzusetzen.
Viele Länder kennen vielleicht keine Sklaverei, aber durchaus harte Zunftregeln.
Hier kann der Meister über seine Lehrlinge fast schalten und walten wie er will.
Ähnlich wie ein Herr über seinen Sklaven.
Oder Leibeigenschaft
oder Schuldknechtschaft ("nein, das ist kein Sklave, der arbeitet nur seine Schulden ab!")
oder Arbeitslager für Verbrecher ("nein, das ist kein Sklave, der arbeitet nur seine Schuld ab" "Wie lange?" "Lebenslänglich!")
In allem, was hinreichend "ähnlich" ist, wird die Obrigkeit nicht einschreiten.
Selbst, wenn es nicht "ähnlich" ist, wird sie erst einschreiten, wenn
a) es ein explites Gesetz gibt, dass sie einschreiten soll (oder denkt, dass es eines gibt)
b) Sitten und Gebräuche verletzt werden bzw Unmut in der Bevölkerung oder gar der Obrigkeit provoziert werden.
Die Frage, ob ein Sklave einfach so abhauen darf in einem Land, dass keine Sklaverei kennt,
ist spätestens dann obsolet, wenn es ein Diener, Leibeigener, Lehrling auch nicht dürfte...
Nur ne Formsache
("... wurde Sheikh Barfun darauf hingewiesen, dass Sklaverei in UNSEREN Landen nicht statthaft sei. Der Delinquent Himpi soll fürderhin als "freier Mann zu behandeln sein". Sheikh Barfun hat Himpi aus seinen Diensten zu entlassen, sobald dieser ihm seine Schuld von 2 Solar beglichen hat.
Dafür, dass er sich seinem Dienstherren entzogen hat, soll Himpi zur Mittagsstund mit 12 Stockhieben bestraft werden!")
("....ist Grollzahn fürderhin ein freier Mann und Lord Elbifiel erkennt dies an und gelobt fürderhin UNSERE Gesetze, Sitten und Gebräuche zu achten und keinen freien Mann in Ketten zu setzen oder in Dienst zu zwingen. Für den erlittenen Schaden, den Grollzahn an Mobiliar und Gütern des Lords verursachte, hat er ihm 10 Lunar zu ersetzen.
Für den Diebstahl von 2 Äpfeln und 4 Lunar hat er als Dieb gebrandmarkt zu werden und wird in die hiesigen Steinbrüche für 1 Jahr und 1 Tag verbracht!")