Nun, aus meiner eigenen verlegerischen Tätigkeit und den dabei vorgenommenen Anmeldungen der Bücher zum ISBN-System und dem Verzeichnis lieferbarer Bücher.
Ist zwar bereits 15 Jahre her, aber damals hatte das papierne Formular ein Kästchen, das ich hätte ankreuzen müssen, um die Preisbindung vorzunehmen.
Ich gebe zu, nie in den Gesetzestext geschaut zu haben, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass solch staatstragende Institutionen Regelungen verwenden, die gültigen Gesetzen widersprechen.
Hm, das wundert mich jetzt als Verleger und Buchhändler doch sehr ... ich gebe zu, dass ich da auch nie in den Gesetzestext geschaut habe - ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die ISBN-Meldung und die Buchpreisbindung voneinander unabhängige Geschichten sind. Du kannst ja auch Bücher ohne ISBN anbieten - und ich bin zumindest immer davon ausgegangen, dass die ebenfalls der Buchpreisbindung unterliegen.
Es ist aber möglich, dass man ISBNs für Produkte erhalten kann, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen - vielleicht hast du damals mit deinem Kreuzchen also nicht etwa entschieden, dass deine Bücher nicht der Buchpreisbindung unterliegen, sondern behauptet, du würdest die ISBNs für Produkte verwenden, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen?
Ist aber auch nur Spekulation ...
Was die Bundles angeht: Ja, da ist die aktuelle Interpretation des Gesetzes durch das BMF meines Erachtens eine Katastrophe. Gerade auch für Buchhändler - Bundles waren immerhin eine Möglichkeit, das E-Book auch im stationären Buchhandel unkompliziert mit-anzubieten, und gerade nach solchen Bundles besteht auch durchaus eine gewisse Nachfrage. Sehr viele Kunden wollen eben einerseits das Buch im Regal und auch für den Lesesessel, und gleichzeitig die Datei für den E-Reader in der U-Bahn oder auf Reisen.
Kurz: Gerade die kleinen Buchhandlungen, die sich mit dem Organisationsaufwand eines E-Book-Shops schwertun, sind durch die aktuelle Regelung so richtig ins Kni gef****. Dem Gedanken hinter der Buchpreisbindung, die ja gerade kleinen Geschäften zugute kommen soll, läuft das eigentlich diametral zuwider.