Autor Thema: Zustand: Sterbend  (Gelesen 49742 mal)

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #30 am: 16 Sep 2014, 18:20:28 »
Im Fall drei kann man doch einfach Blutend und anschließend Sterbend heilen.
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maggus

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #31 am: 16 Sep 2014, 19:16:11 »
Im Fall drei kann man doch einfach Blutend und anschließend Sterbend heilen.

"Pro Tag und Patient darf nur eine einzige Probe [Heilkunde] abgelegt werden." (GRW 139)
"Befreien Sie das Unreich!"

Myriko

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #32 am: 16 Sep 2014, 19:22:14 »
Im Fall drei kann man doch einfach Blutend und anschließend Sterbend heilen.

"Pro Tag und Patient darf nur eine einzige Probe [Heilkunde] abgelegt werden." (GRW 139)

Das Bezieht sich aber nur auf Heilung von Schaden.

Bei Zuständen steht:
Zitat von:  GRW 139
Pro Zustand des Patienten darf nur eine einzige Probe pro Tag
abgelegt werden, die auch nur für diesen Zustand gilt.
Falls in einem Regelthread meine Redakteursantwort gewünscht wird, könnt ihr mir auch gerne eine PM dazu schreiben :-), gerne mit Buch und Seitenzahl.

4 Port USB Hub

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #33 am: 16 Sep 2014, 19:22:25 »

Im Fall drei kann man doch einfach Blutend und anschließend Sterbend heilen.

"Pro Tag und Patient darf nur eine einzige Probe [Heilkunde] abgelegt werden." (GRW 139)
Falscher Absatz.
"Pro Zustand des Patienten darf nur eine einzige Probe pro Tag abgelegt werden, die auch nur für diesen Zustand gilt." (GRW 139)
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Grimrokh

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #34 am: 17 Sep 2014, 02:04:28 »
Anm. am Rande:
Ich sehe die Gesundheitsstufe 'Todgeweiht' eher als zusätzlichen Abfederungsmechanismus, damit ein SC nicht so einfach/schnell stirbt wie in manch anderen Systemen. Wenn wir bei dem 7 LP Abenteurer bleiben hat dieser in meinen Augen 28 "echte" Lebenspunkte (unverletzt bis schwer verletzt) + 7 zus. Lebenspunkte (sterbend 2/todgeweiht) + 7 zus. Lebenspunkte (Sterbend 3). Ich kenne andere Rollenspiel, da hat man weniger Lebenspunkte und kommt man auf -1 ist man schlicht und ergreifend einfach tot. Also keine zusätzlichen Pufferzeiten, in denen noch ein Heilkundiger das Ruder herumreissen kann.

Ja, wenn man in Splittermond den Zustand 'Sterbend' erreicht hat, dann hat man ein Problem, wenn man keinen fähigen Heiler dabei hat. Aber es gibt eben auch Möglichkeiten sich Zeit zu erkaufen um einen Heilkundigen aufsuchen zu können. Und ja, das ist eine relativ harte Regelung. Aber andererseits ist die Tatsache, dass es nicht reicht, lediglich per Heilungsmagie ein paar Punkte zu heilen um dadurch einen im Sterben liegenden einfach so zu stabilisieren, eine der wenigen harten Regeln mit denen Splittermond aufwartet. Eine weitere ist in meinen Augen, dass es keine Möglichkeit gibt einen Patzer eines SC neu zu würfeln, obwohl die Gummipunkte sonst sehr mächtig sind. Wenn der Abenteurer also mit einem Patzer in die Giftdornengrube stürzt (oder eben die Heilkundeprobe zum Stabilisieren eines Sterbenden verpatzt), dann kann er nichts dagegen tun. Das wird in anderen RPGs teilweise nicht so hart geregelt. Aber irgendwo soll doch auch noch Spannung und echte Gefahr möglich sein - und in einigen Fällen eben auch der mögliche Charaktertod.

Ich sehe aber auch kein Problem darin, wenn man eine Hausregel einführt um die wenigen echt brezligen Gefahren in den Splittermondregeln auch noch entschärfen möchte. So könnte man beispielsweise bestimmen, dass ein Sterbender solange keine weitere Gesundheitsstufe verliert, solange sich jemand (ganz ohne jegliche Heilkundeprobe) um ihn kümmert. Somit fällt der Zeitdruck (1 Stunde bei Sterbend 2) von den Spielern ab und der Todgeweihte kann in die nächste Ortschaft o. ä. zu einem Medicus gebracht werden. Oder ein Heiltrank bzw. Heilzauber könnte einfach bewirken, dass der Zustand 'Sterbend' für eine weitere Stunde ausgesetzt wird, etc. Ich persönlich halte das für nicht nötig, aber wenn eine Gruppe meint, dass die Tödlichkeit des Systems noch minimiert werden sollte, dann sollte das mit minimalen Anpassungen relativ einfach möglich sein.
« Letzte Änderung: 17 Sep 2014, 02:09:06 von Grimrokh »
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Zecio

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #35 am: 17 Sep 2014, 10:19:06 »
Hm also ich weis ja nicht ob wir was falsch gemacht haben, aber als ich letztes mal Todgeweiht mit 3 LP war, nachdem ich mich alleine mit einem Bären angelegt hatte, haben mir meine Kameraden einfach einen Heiltrank eingeflöst und schon war ich nur noch schwer verletzt. Dann 2 Tage Ruhe und der Bär konnte dran glauben...

SeldomFound

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #36 am: 17 Sep 2014, 10:27:49 »
Hm also ich weis ja nicht ob wir was falsch gemacht haben, aber als ich letztes mal Todgeweiht mit 3 LP war, nachdem ich mich alleine mit einem Bären angelegt hatte, haben mir meine Kameraden einfach einen Heiltrank eingeflöst und schon war ich nur noch schwer verletzt. Dann 2 Tage Ruhe und der Bär konnte dran glauben...

Ihr scheint nicht beachtet zu haben, dass der Zustand Sterbend nicht automatisch verschwindet, sobald man nicht mehr Totgeweiht ist.

Du kannst auf deine vollen Lebenspunkte geheilt worden sein, solange der Zustand nicht weg gemacht wird, stirbst du ohne konstante Heilung.


EDIT: Natürlich kann man mit der Regel spielen, das Sterbend (Wunden) automatisch geheilt wird, wenn genug Lebenspunkte geheilt werden, das wäre dann die klassische Hack'n'Slay-Variante.

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« Letzte Änderung: 17 Sep 2014, 10:31:43 von SeldomFound »
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Nevym

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #37 am: 17 Sep 2014, 12:15:11 »
Im Fall drei kann man doch einfach Blutend und anschließend Sterbend heilen.
Laut Regelwerk sehe ich aber nur eine einzige Probe Heilen pro Tag, was bedeutet, daß entweder der eine ODER der andere Zustand geheilt werden kann.
Da gibt es auf Seite ..... (such,kram,recherchier - Gefunden!) den Hinweis, daß zuerst der eine Zustand "Sterbend (gift)" und dann "Sterbend (Fluch) geheilt werden muß....
Zitat von: Quellen  S169 Rechts oben
...Sollte ein Abenteurer an mehreren stufengleichen Sterbend-
Zuständen aus unterschiedlichen Quellen leiden...

Brutal und supertödlich wirds halt wenn zusammenkommt:
  • Sterbend 1-3
  • Blutend 1 - 3
  • (Evtl.)Weiterer Zustand Sterbend oder andere zu heilende Zustände

... und ich widerspreche Myriko wegen:
Zitat von: GRW S119 Heilkunde
Heilkunde wird eingesetzt …
wenn der Abenteurer eine Krankheit oder ein Gift
erkennen oder eine Wunde einschätzen will, auch bei
verstorbenen Lebewesen.
wenn der Abenteurer Krankheiten, Gifte oder
Wunden behandeln will.
wenn der Heiler bestimmte Zustände wie etwa
Sterbend behandeln möchte.
...
und
Zitat von: GRW S139
Heilung der Zustände
Hat der Zustand eine bestimmte Ursache (siehe S. 168), muss
zunächst die Ursache beseitigt werden, bevor der Zustand geheilt
werden kann
Die Textstelle zusätzlich zur bereits genannten zu "Heilung von Schaden" (S139 linke Spalte - eine Probe pro Tag, mMn ohne Bezug zu Schaden oder Zustands-Heilung) macht das noch kritischer, weil ich finde, daß das hier paradox formuliert ist.
Die Gesundheitsstufe 5 "Todgeweiht" ist die Ursache für den Zustand "Sterbend 2".
Gemäß dieses Zitats müßte sogar erst "Todgeweiht" geheilt weden (Ursache beseitigen) und dann der Zustand geheilt werden, was wiederum nicht möchlich wäre ohne den Zauber "Geh noch nicht" oder zugabe von mindestens aller LEbenspunkte für eine Gesundheitsstufe und das auch noch pro Stunde !!
Bei nur 5 Lebenspunkten wären das in einem Tag 5 x 24 Lebenspunkte = 120 Lebenspunkte (entsprechend bei 7 Lebenspunkten = 168 Lebenspunkte) - das wäre nicht mehr zu leisten! Weder mit Zauberei, Kräutern noch Heilmagie....

So richtig "hart" wird es für eine Abenteurergruppe, wenn einer irgendwo in der Wildnis den Zustand "Todgeweiht" erhält....
Dann sind sie selbst bei gelungenen Proben Tagelang an einen ORt gebunden mit allen Konsequenzen (Versorgung, Gefahren, Zeitproblem bei Zielerreichung etc.).
« Letzte Änderung: 17 Sep 2014, 12:46:21 von Nevymn »
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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #38 am: 17 Sep 2014, 12:17:51 »
Lies nochmal genauer, man kann jeden der drei Zustände jeweils einmal behandeln. Ich kann also sowohl Blutend als auch Sterbend behandeln.

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #39 am: 17 Sep 2014, 12:47:39 »
Lies nochmal genauer, man kann jeden der drei Zustände jeweils einmal behandeln. Ich kann also sowohl Blutend als auch Sterbend behandeln.
Genau das bezweifle ich, ebenso wie Zustand und Lebenspunkte heilen an einem Tag.
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Noldorion

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #40 am: 17 Sep 2014, 12:49:18 »
SeldomFound hat Recht :)

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #41 am: 17 Sep 2014, 12:52:04 »
Und ich verstehe auch nicht, was da am Regeltext missverständlich formuliert wäre.
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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #42 am: 07 Dez 2014, 18:15:33 »
Ich erlaube mir mal, diesen Thread zu reaktivieren, da ich den Regeltext an anderer Stelle etwas mißverständlich finde, und zwar, wenn es auf S. 171 des GRW heißt: " Andernfalls passiert dies, sobald alle Gesundheitsstufen durch den Zustand Sterbend verloren gegangen sind."

Klar erscheint mir, dass der Tod durch Kampfverletzungen erst eintritt, wenn der Charakter mehr als eine Gesundheitsstufe unter Todgeweiht liegt: Wird die Gesundheitsstufe Todgeweiht erreicht, erhält der Charakter den Zustand Sterbend 2 und verliert jeweils nach einer Stunde eine volle Gesundheitsstufe. Besagter Charakter mit 7 LP, der 6 Punkte verzehrten Schaden auf der Stufe Todgeweiht erleidet, erhält den Zustand sterbend 2. Wird er nicht (erfolgreich) behandelt, verliert er nach einer Stunde eine volle Gesundheitsstufe, also 7 weitere LP, so dass er mit 6 Punkten Schaden unter der Stufe Todgeweiht liegt. Damit ist er aber noch nicht unwiderbringlich tot, da die Bedingung hierfür - "Fallen seine Lebenspunkte sogar um mehr als eine Gesundheitsstufe unter Todgeweiht," - noch nicht erfüllt ist. Dies geschieht erst, wenn er eine Stunde später die nächsten 7 LP verliert (und nicht zwischendurch durch Zauber, Tränke etc. aufgepäppelt wird).

Was heißt jetzt " Andernfalls passiert dies, sobald alle Gesundheitsstufen durch den Zustand Sterbend verloren gegangen sind."? Gilt dies für den Zustand Sterbend aus anderen Quellen, und wie verhält sich diese Aussage zu der Aussage auf S. 169 des GRW, nach der der Tod erst eintritt, "sobald der Abenteurer keine Gesundheitsstufen mehr zur Verfügung hat und eine weitere verliert"?

Gruß
Thorn

SeldomFound

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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #43 am: 07 Dez 2014, 18:47:09 »
Ich erlaube mir mal, diesen Thread zu reaktivieren, da ich den Regeltext an anderer Stelle etwas mißverständlich finde, und zwar, wenn es auf S. 171 des GRW heißt: " Andernfalls passiert dies, sobald alle Gesundheitsstufen durch den Zustand Sterbend verloren gegangen sind."

Klar erscheint mir, dass der Tod durch Kampfverletzungen erst eintritt, wenn der Charakter mehr als eine Gesundheitsstufe unter Todgeweiht liegt: Wird die Gesundheitsstufe Todgeweiht erreicht, erhält der Charakter den Zustand Sterbend 2 und verliert jeweils nach einer Stunde eine volle Gesundheitsstufe. Besagter Charakter mit 7 LP, der 6 Punkte verzehrten Schaden auf der Stufe Todgeweiht erleidet, erhält den Zustand sterbend 2. Wird er nicht (erfolgreich) behandelt, verliert er nach einer Stunde eine volle Gesundheitsstufe, also 7 weitere LP, so dass er mit 6 Punkten Schaden unter der Stufe Todgeweiht liegt. Damit ist er aber noch nicht unwiderbringlich tot, da die Bedingung hierfür - "Fallen seine Lebenspunkte sogar um mehr als eine Gesundheitsstufe unter Todgeweiht," - noch nicht erfüllt ist. Dies geschieht erst, wenn er eine Stunde später die nächsten 7 LP verliert (und nicht zwischendurch durch Zauber, Tränke etc. aufgepäppelt wird).

Was heißt jetzt " Andernfalls passiert dies, sobald alle Gesundheitsstufen durch den Zustand Sterbend verloren gegangen sind."? Gilt dies für den Zustand Sterbend aus anderen Quellen, und wie verhält sich diese Aussage zu der Aussage auf S. 169 des GRW, nach der der Tod erst eintritt, "sobald der Abenteurer keine Gesundheitsstufen mehr zur Verfügung hat und eine weitere verliert"?

Gruß
Thorn

Es bedeutet, dass du sofort stirbst, sobald du durch Sterbend deine letzten Lebenspunkte verlieren solltest. Im Falle von "Brennend" oder "Blutend" stirbst du aber erst, nachdem du eine Wundstufe im Minus bist.
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Re: Zustand: Sterbend
« Antwort #44 am: 07 Dez 2014, 19:34:36 »
Vielleicht ist es so gemeint, aber die von mir einbezogene Stelle im GRW S. 169 bezieht sich explizit auf den Zustand Sterbend und gibt das so nicht widerspruchsfrei her.