Autor Thema: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit  (Gelesen 12039 mal)

Ducks

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Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« am: 29 Nov 2018, 16:56:40 »
Was passiert wenn ich über Akrobatik eine aktive Abwehr durchführe und diese verheerend misslingt?

Die Auswirkung von Akrobatik Proben? Sturz + 2W6 Schaden + liegend
Alternativ bei +5 EG eine +3 erleichterte AA für einen Tag !? Stackt der bonus wenn ich das mehrmals mache?

Nichts?

Gefühlt hätte ich gesagt, dass man normalerweise bei einer AA keine verheerend misslungene Probe ab bekommt. Da ich jetzt aber schon mehrmals im Forum gelesen habe, dass man bei 5 EG einen Tick weniger für eine AA bracht müsste man ja auch auf die Waffen Patzertabelle würfeln wenn man z.B mit seiner Klingenwaffe -5EG "daneben verteidigt"

SeldomFound

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #1 am: 29 Nov 2018, 17:08:01 »




Gefühlt hätte ich gesagt, dass man normalerweise bei einer AA keine verheerend misslungene Probe ab bekommt. Da ich jetzt aber schon mehrmals im Forum gelesen habe, dass man bei 5 EG einen Tick weniger für eine AA bracht müsste man ja auch auf die Waffen Patzertabelle würfeln wenn man z.B mit seiner Klingenwaffe -5EG "daneben verteidigt"

Exakt. Und auch wenn du einfach nur einen Patzer würfelst, auch wenn du kein verheerendes Ergebnis hast, den Risikowürfe sollen im Kampf gefährlich sein... Streng nach Regeln gilt dies aber nicht für die Aktive Abwehr mit Akrobatik, Entschlossenheit und Zähigkeit.



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Wandler

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #2 am: 29 Nov 2018, 17:08:58 »
Hallo Ducks,

Grundregelwerk Seite 138 - es trifft den Charakter hart:
Zitat
Verheerend:
Akrobatik: Der Abenteurer stürzt hart auf empfindliche Körperteile (2W6 Schaden) und gilt als liegend.

Ist so direkt nach Regeln vorgesehen dass auch eine Aktive Abwehr verheerend fehlschlagen kann.


Klarstellung:
Seite 172: Verheerende Misserfolge im Kampf
Zitat
... Immer wenn ein Kämpfer einen verheerenden Misserfolg bei einer Probe auf eine Kampffertigkeit erzielt (erwürfelte 5 oder mehr Erfolgsgrade unter der geforderten Schwierigkeit; bei einem Patzer wird unabhängig von den Erfolgsgraden immer gewürfelt), würfelt er mit 2W10 auf der Patzertabelle unten ...

Akrobatik gehört nicht dazu - ungeschoren kommt man jedoch bei einem verheerenden Ergebnis auf Akrobatik nicht davon (siehe oben) - einen Wurf auf die Patzertabelle gibt es (wie schon SeldomFound schreibt) nicht.
« Letzte Änderung: 29 Nov 2018, 17:17:00 von Wandler »

Gromzek

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #3 am: 30 Nov 2018, 09:47:49 »
Wobei ein Verheerender Misserfolg bei Akrobatik quasi nicht vorkommt. Damit man die 5 negativen EG bei einer Schiwerigkeit von 15 erreicht, darf der Fertigkeitswert in Akrobatik 7 nicht überschreiten:

Fertigkeitswert 7 + Würfelwurf 2 (Doppel-1 gewürfelt) = 9
---> 2 negative EG
---> +3 negative EG aus dem Patzer
---------------------
= 5 negative EG

Sobald ich aber einen Fertigkeitswert von 8 erreiche, kann ich keinen verheerenden Misserfolg mehr erreichen. Gestraft ist man aber trotzdem, da man den Treffer garantiert abbekommt und auch die EG des Gegners nicht verringern kann.
Aus diesem Grund mag ich auch keinen Patzerwurf bei der AA mit Waffen - Ich werde quasi doppelt für den Patzer bestraft (einmal den Treffer + keine erhöhte VTD, dazu dann aber noch der Wurf auf der Patzertabelle...)

AmigaKid

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #4 am: 30 Nov 2018, 10:51:24 »
Zitat
Ich werde quasi doppelt für den Patzer bestraft (einmal den Treffer + keine erhöhte VTD, dazu dann aber noch der Wurf auf der Patzertabelle...)
Das ist natürlich immer so, nicht? Wenn ich einen Baum hochklettern will (Aktive Abwehr mache) und dabei Patze, dann
a) komme ich nicht den Baum hoch (keine erhöhte VTD; werde getroffen)
b) bekomme Fallschaden/Patzerauswirkungen (Patzertabelle).

Das ist ja die Definition des Patzers. Eine zusätzliche negative Auswirkung, zusätzlich zu "nicht geschafft".

Jeong Jeong

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #5 am: 30 Nov 2018, 13:09:50 »

Wandler

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #6 am: 30 Nov 2018, 14:01:28 »
Wobei ein Verheerender Misserfolg bei Akrobatik quasi nicht vorkommt. Damit man die 5 negativen EG bei einer Schiwerigkeit von 15 erreicht, darf der Fertigkeitswert in Akrobatik 7 nicht überschreiten:

...

Sobald ich aber einen Fertigkeitswert von 8 erreiche, kann ich keinen verheerenden Misserfolg mehr erreichen.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten auch bei höherer Akrobatik in die Verlegenheit zu kommen ein verheerendes Ergebnis einzufahren: Widrige Umstände wie Winde, Wetter, und eventuell Gelände - auf einem Seil balancierend auszuweichen, oder wenn einen der Wind fast von den Beinen fegt ist nicht so einfach, dann ergeben sich Mali auf das Ausweichen.
Eine andere ist das Waffenmerkmal Ablenkend einer gegnerischen Waffe, da wird die Schwierigkeit einer Aktiven Abwehr schon mal um 5 oder mehr Punkte erhöht.
« Letzte Änderung: 30 Nov 2018, 14:34:13 von Wandler »

Gromzek

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #7 am: 01 Dez 2018, 11:17:42 »
Ich denke in dem Zusammenhang dürfte die mit Abstand größte Einschränkung aus Wundabzügen kommen. Danach das Merkmal Ablenkend. Alles andere sind denke ich ehr Sonderfälle, die ehr unüblich sind.

Quendan

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #8 am: 01 Dez 2018, 11:37:52 »
Ich denke in dem Zusammenhang dürfte die mit Abstand größte Einschränkung aus Wundabzügen kommen. Danach das Merkmal Ablenkend. Alles andere sind denke ich ehr Sonderfälle, die ehr unüblich sind.

Behinderung würde ich noch dazuzählen. Ebenso wie der Zustand Erschöpft (und auch Verwundet, aber das hast du ja via der Wundabzüge schon impliziert).

Debuffs sind jetzt sicher auch noch üblicher als Ausweichen bei Wind auf einem Seil (aber natürlich schon weniger häufig als die oben genannten Sachen).

Daridoria

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #9 am: 03 Dez 2018, 19:43:32 »
So weit ich weiß, kann man bei einer AA nicht patzen. Da es bei der AA aber kein Patzerrisiko gibt, kann der Spielleiter den Einsatz eines Risiko(!)wurfes verbieten. Ein Sicherheitswurf macht aus dem gleichen Grund auch keinen Sinn. Bleibt also noch der Standardwurf.

Wandler

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #10 am: 03 Dez 2018, 19:53:35 »
Bei einer Aktiven Abwehr kann man patzen.
Das ist auch im Grundregelwerk nachzulesen.

Grundregelwerk Seite 138
Zitat
Durch eine Aktive Abwehr kann nie ein Wurf auf eine Patzertabelle erzwungen werden.
bezieht sich auf den Angreifer, der durch eine sehr gute Aktive Abwehr zwar ein verheerendes Ergebnis einfahren kann - sich dadurch aber keinen Patzer zuzieht.

Zitat
Nahkampffertigkeit: Die Aktive Abwehr misslingt nicht nur, darüber hinaus muss auf der Patzertabelle (S. 172) gewürfelt werden.

Loki

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #11 am: 03 Dez 2018, 19:59:04 »
Zitat
Nahkampffertigkeit: Die Aktive Abwehr misslingt nicht nur, darüber hinaus muss auf der Patzertabelle (S. 172) gewürfelt werden.

Auch wenn ich dir in der Sache zustimme, so ist Akrobatik ohne jeden Zweifel keine Nahkampffertigkeit, auf welche sich dieser Absatz ausschließlich bezieht.

LG
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Wandler

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #12 am: 03 Dez 2018, 20:27:26 »
Zitat
Nahkampffertigkeit: Die Aktive Abwehr misslingt nicht nur, darüber hinaus muss auf der Patzertabelle (S. 172) gewürfelt werden.

Auch wenn ich dir in der Sache zustimme, so ist Akrobatik ohne jeden Zweifel keine Nahkampffertigkeit, auf welche sich dieser Absatz ausschließlich bezieht.

LG

Wie ich schon oben geschrieben habe - Akrobatik zählt nicht zu den Nahkampffertigkeiten - richtig.
Eine Aktive Abwehr kann jedoch einen Patzer zur Folge haben.

Sinn haben

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #13 am: 03 Dez 2018, 22:27:18 »
Vielleicht sollte sichergestellt werden, daß die verwendeten Begriffe stimmen:

Ein Patzer ist, wenn man eine 3 oder weniger würfelt.
Ein Verheerendes Ergebnis ist, wenn man 5 oder mehr negative Erfolgsgrade hat.
Und dann gibt es noch das "Auf die Patzertabelle würfeln".

Auf S.18 des GRW bei der Erklärung des Patzers wird gesagt, daß bei einem Patzer im Kampf generell auf die Patzertabelle gewürfelt werden muß - da sind auch AA über Akrobatik oder soetwas mit drin.
Auf S.172 wird gesagt, daß bei verheerenden Mißerfolgen (und generell bei Patzern) bei Kampffertigkeiten auf die Tabelle gewürfelt werden muß. Dieser Satz ändert nichts an der Aussage von S.18 (Nicht-Kampffertigkeiten werden hier nicht erwähnt), er erweitert nur die Anwendung der Patzertabelle auf verheerende Mißerfolge (die ja auch ohne Patzer auftreten können) bei Kampffertigkeiten.

In den von Jeong Jeong zitierten Threads wird das auch schonmal aufgeführt. Eine abschließende Klärung, ob die Formulierung auf S.18 nur eine nicht-spezifische Beschreibung ist, und nur die Regelungen auf S.172 gelten, wurde von offizieller Seite soweit ich weiß nicht angestrebt.

Shednazar

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Re: Aktive Abwehr - Akrobatik/Waffenfertigkeit
« Antwort #14 am: 04 Dez 2018, 11:26:41 »
Vielleicht sollte sichergestellt werden, daß die verwendeten Begriffe stimmen:

Ein Patzer ist, wenn man eine 3 oder weniger würfelt.
Ein Verheerendes Ergebnis ist, wenn man 5 oder mehr negative Erfolgsgrade hat.
Und dann gibt es noch das "Auf die Patzertabelle würfeln".

Auf S.18 des GRW bei der Erklärung des Patzers wird gesagt, daß bei einem Patzer im Kampf generell auf die Patzertabelle gewürfelt werden muß - da sind auch AA über Akrobatik oder soetwas mit drin.
Auf S.172 wird gesagt, daß bei verheerenden Mißerfolgen (und generell bei Patzern) bei Kampffertigkeiten auf die Tabelle gewürfelt werden muß. Dieser Satz ändert nichts an der Aussage von S.18 (Nicht-Kampffertigkeiten werden hier nicht erwähnt), er erweitert nur die Anwendung der Patzertabelle auf verheerende Mißerfolge (die ja auch ohne Patzer auftreten können) bei Kampffertigkeiten.

In den von Jeong Jeong zitierten Threads wird das auch schonmal aufgeführt. Eine abschließende Klärung, ob die Formulierung auf S.18 nur eine nicht-spezifische Beschreibung ist, und nur die Regelungen auf S.172 gelten, wurde von offizieller Seite soweit ich weiß nicht angestrebt.

So wie ich das sehe ist das ja grundsätzlich eine recht genaue Regelung - also entweder es geht so oder nicht und nicht der "Willkür" des Spielleiters überlassen - insoferne müsste es ja auch irgendwo eine konkrete Aussage von den Verantwortlichen bzw. von offizieller Seite dazu geben.