Vielleicht sollte sichergestellt werden, daß die verwendeten Begriffe stimmen:
Ein Patzer ist, wenn man eine 3 oder weniger würfelt.
Ein Verheerendes Ergebnis ist, wenn man 5 oder mehr negative Erfolgsgrade hat.
Und dann gibt es noch das "Auf die Patzertabelle würfeln".
Auf S.18 des GRW bei der Erklärung des Patzers wird gesagt, daß bei einem Patzer im Kampf generell auf die Patzertabelle gewürfelt werden muß - da sind auch AA über Akrobatik oder soetwas mit drin.
Auf S.172 wird gesagt, daß bei verheerenden Mißerfolgen (und generell bei Patzern) bei Kampffertigkeiten auf die Tabelle gewürfelt werden muß. Dieser Satz ändert nichts an der Aussage von S.18 (Nicht-Kampffertigkeiten werden hier nicht erwähnt), er erweitert nur die Anwendung der Patzertabelle auf verheerende Mißerfolge (die ja auch ohne Patzer auftreten können) bei Kampffertigkeiten.
In den von Jeong Jeong zitierten Threads wird das auch schonmal aufgeführt. Eine abschließende Klärung, ob die Formulierung auf S.18 nur eine nicht-spezifische Beschreibung ist, und nur die Regelungen auf S.172 gelten, wurde von offizieller Seite soweit ich weiß nicht angestrebt.