Hi!
Nachfolgend - wie immer - ist alles IMHO und AFAIK.
Rechtsprechung allgemein
In Dragorea gilt, denke ich, dass der Adel erstmal das Recht (bzw. die Pflicht) hat, Gericht zu halten, sofern ein Verbrechen eine bestimmte Schwere überschreitet. Natürlich wird nicht jeder vor den Baron gezerrt, weil er sich an Nachbars Apfelbaum (oder Tochter) vergangen hat, aber schwerere Verbrechen werden in der Regel die Rechtsprechung durch den Lehnsherren erfordern. Es sei denn, es ist ein Schwertrichter anwesend, der (in gewissem Rahmen) auch Urteile fällen darf. Die Schwere eines Verbrechens kann (ebenso wie die entsprechende Strafe) regional sehr unterschiedlich gehandhabt werden. So kann ein Viehdieb sich in einer sehr dünn besiedelten Region, in der viele Familien auf jedes einzelne Tier angewiesen sind (Termarki z.B.), erheblich empfindlicheren Strafen gegenüber stehen als in einer fruchtbaren und dicht besiedelten Gegend (wie z.B. das Kaiserreich). Auf der anderen Seite interpretiert man dort vielleicht Dinge wie Königs-/Kaisertreue (damit einhergehend Verrat usw.) strenger. Bei kleineren Verbrechen kann ich mir gut vorstellen, dass der Dorfschulze hier selbst die Dinge in die Hand nimmt. Alles, was sich im Rahmen von Bagatellen bewegt ohnehin und je nach Distanz zum Lehnsherren wird sich sein Aktionsradius auch erweitern. Das heißt: Wenn die gräfliche Burg nur einen Steinwurf entfernt ist, wird man dort vielleicht auch eher bei kleineren Verbrechen das Gericht anrufen als wenn die Reise zum Lehnsherren mehrere Tage dauern würde. ich denke, dahergelaufene Abenteurer werden da überhaupt keine Rechte haben, obwohl sie natürlich den Dorfschulzen oder Lehnsherren versuchen können zu beeinflussen.
In anderen Regionen wird sich die Rechtsprechung mitunter stark unterscheiden. In urtümlichen Gesellschaften wie in Arakea wird man wohl eher auf althergebrachte Weise regieren. Wenn bei den Mahaluu mal eines der seltenen Verbrechen statt findet, wird da (gemäß Weltenband) nicht von einer Einzelperson entschieden, was mit dem Delinquenten geschieht, sondern als Gemeinschaft. Man wird hier vermutlich mehr Wert auf absolute und Körper- als auf relative und Ehrstrafen legen. Gleichzeitig werden hier Verbote von göttlichen Gesetzen vermutlich stärker (und vmtl. härter) geahndet als anderswo, bis hin zum "Tanz auf dem Vulkan". Im östlichen Lorakis (Zhoujiang & Co) sowie in Farukan wird es vermutlich genau andersherum laufen und man wird eher mit sozial stigmatisierenden Ehrstrafen (Verstümmelungen, Denunziation, öffentliche erniedrigende Arbeiten, Geldstrafen, Versklavung, etc.) konfrontiert. Hier kann ich mir vorstellen, dass die Rechtssprechung eher in Richtung Stadträte und Magistraten geht als in Richtung Adel (ist aber nur meine laienhafte Meinung).
Magische Beweisfindung
Durch die Situation der weiten Verbreitung von Magie auf Lorakis lässt sich ein starkes Kontrollsystem wie auf Aventurien (wo IIRC entsprechende Zauber nur mit Sondergenehmigung angewendet werden dürfen) eher nicht durchsetzen. Das heißt, man ist im Alltag ggf. auch deutlich schneller einem Gegenüber mit Analyse-/Wahrheitsfindungs-Zauber ausgeliefert. Aufgrund der Tatsache, dass die Rechtsprechung erstmal beim Lehnsherren liegt, hat man als Anwender von etwaigen Wahrnehmungszaubern wohl je nach Lehnsherr eher mit Schwierigkeiten zu rechnen als dass man Dank erwarten kann. Wie schon gesagt wurde: Durch die fehlenden Kontrollmöglichkeiten (die ja allein schon an mangelnden Strukturen wie Akademien etc. scheitern), hängt die Glaubwürdigkeit eines angeblichen "Wahrheitszauberers" von Ansehen, Stand und rhetorischem Vermögen ab. ich würde als Spielleiter daher magische Beweisfindung eher außen vor lassen. Natürlich kann es in bestimmten Situationen wichtig sein, auf Personen Zugriff zu haben, die auch versteckte Informationen aus jemandem "heraus kitzeln" können, aber ich denke, das wird dann höchstens in halb-seidenen oder zumindest "nicht offiziellen" Angelegenheiten Verwendung finden.
LG