Gegenstandsqualität entspricht nicht der Artefaktqualität, die für Strukturgeber wichtig ist. Somit kann man beides miteinander kombinieren. Der Gegenstand kostet seinen Preis gemäß seiner Qualität, das Umwandeln zum Strukturgeber den Preis für die Artefaktqualität. Einschränkung ist z.B., daß der Gegenstand zu seiner Verzauberung passen muß. Ein Schwert des Schleichens +2 wäre daher fragwürdig.
Das ist auf GRW 254-255 sehr gut beschrieben.
Habe in der Zwischenzeit auch die entsprechenden Passagen nochmal nachgelesen und schließe mich nachträglich der hier präsentierten Auslegung an. Dafür spricht, dass auch im GRW die damaligen Multiplikatoren für Qualität und Artefaktqualität unterschiedlich waren. Vor dem Hintergrund sehe ich dann auch die nachträgliche Umwandlung eines verbesserten Gegenstands in einen Strukturgeber als möglich an - und sogar stimmig. Was allerdings trotzdem nicht gehen sollte, ist die nachträgliche Erhöhung der Qualität eines bestehenden Gegenstands. Ich glaube, das wurde auch schon andernorts hier im Forum diskutiert und für richtig befunden.
Diskussionswürdig ist hingegen die
nachträgliche Ergänzung weiterer Zauberverankerungen. Beispiel: Ein Q4-Schwert ist bereits ein Strukturgeber für den Zauber "Waffe des Lichtes" (AQ3). Nachträglich soll aber eine weitere Zauberverankerung auf das Schwert gelegt werden, z.B. für den Zauber "Bärenstärke" (zusätzliche AQ5). Wie würdet ihr das handhaben?
a) Gar nicht erlauben
b) Erlauben, mit dem Risiko, dass ein Patzer den gesamten Gegenstand vernichtet. Als Preis dann die Differenz zwischen Ziel-AQ und momentaner AQ nehmen?
c) Sonstige Vorgehensweise
Gruß,
Cerren