Ich sehe auch keinen Grund, warum die Seealben bei Kapitalverbrechen einen Kuschelkurs einschlagen sollten. Auch hier: Todesstrafe!
Meine Empfehlung: Todesurteile werden vollstreckt, indem der Schuldige am Hauptmast festgebunden wird, bis er wahlweise verdurstet, verhungert, am Hitzschlag stirbt etc.
Darüber hinaus finde ich Kielholen und Plankensprung ebenfalls für solche Zwecke angemessen.
Drakonische Strafen für grobe Fahrlässigkeiten an Bord finde ich ebenfalls stimmig, da letztere eine Gefahr für das gesamte Schiff und dessen Besatzung darstellen.
Gottesurteile: Ja, aber nur, wenn dadurch nicht Schiff und Besatzung in Gefahr gebracht werden. Das wäre dann nämlich ein sehr fragwürdiges Verfahren, das sich schon selber halb ad absurdum führt...
Gruß,
Cerren