Autor Thema: Preisuntergrenze für artefakte  (Gelesen 3359 mal)

ThePat

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Preisuntergrenze für artefakte
« am: 25 Nov 2014, 05:01:00 »
Hallo zusammen,

Am Sonntag hatte meine Gruppe das erste Mal Gelegenheit, einige artefakte zu erwerben. Nun ist die Gegenstandsqualitat ja mit einem Kostenmultiplikator versehen, der auf den Basispreis des Artefaktes anzuwenden ist. Soweit so gut, und für Waffen und Rüstungen auch kein Problem.

Aber wie sieht die Sache bei anderen Artefakten aus? Beispiele
- Eine Brosche, die GW erhöhen soll
- Ein Gürtel, der KW erhöhen soll
- Eine Heilertasche, die die Fertigkeit Heilkunde erhöht
- Ein Ring, der die Fertigkeit Schicksalsmagie verbessert

Je nach Material des Gegenstands gäbe es andere Basiskosten (z.B. kupferring oder Goldring). Und es macht schon einen Unterschied, ob man 1L oder 20L mit einem Faktor von x15 multipliziert.

Habe spontan festgelegt, das der Basiswert bei Artefakten und Strukturgebern immer mindestens 10L ist. Gibt es hier auch eine offizielle Regel, die ich übersehen habe? Wie handhabt ihr das?

Gruß,
thePat

Noldorion

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Re: Preisuntergrenze für artefakte
« Antwort #1 am: 25 Nov 2014, 07:09:06 »
Gibt es hier auch eine offizielle Regel, die ich übersehen habe?

Ja :)

Zitat von: Splittermond: Die Regeln, S. 145
Um einen Gegenstand zu verbessern, muss dieser von sich aus schon hochwertig sein, also einen Grundwert von mindestens 10 Lunaren besitzen. Auch wenn der Schneider nur einen einfachen Satz verbesserter Leinenkleidung herstellen will, muss er von 10 Lunaren als Grundlage ausgehen.

Zitat von: Splittermond: Die Regeln, S. 254
Die Preise eines Strukturgebers hängen vom Preis des ursprünglichen Gegenstandes und der Artefaktqualität ab. Der Grundpreis beträgt jedoch immer mindestens 10 Lunare, auch für Gegenstände, die eigentlich billiger wären.

Zitat von: Splittermond: Die Regeln, S. 255
Die Preise einer Schriftrolle betragen den Zaubergrad des darin eingewirkten Zaubers mal 6 in Lunaren, mindestens aber 3 Lunare.

Avalia

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Re: Preisuntergrenze für artefakte
« Antwort #2 am: 25 Nov 2014, 09:11:25 »
Zusätzlich zu den Preisdingen solltest du auch beachten, dass nicht der Fertigkeitswert selbst erhöht wird, sondern nur der Fertigkeitswert für einen bestimmten Schwerpunkt.
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maggus

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Re: Preisuntergrenze für artefakte
« Antwort #3 am: 25 Nov 2014, 10:00:07 »
...beachten, dass nicht der Fertigkeitswert selbst erhöht wird, sondern nur der Fertigkeitswert für einen bestimmten Schwerpunkt.

Oh, wo ist das denn her? Ich dachte, ein Artefakt (Strukturgeber) erhöht entweder KW/GW oder entspricht einem Zauber.
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Avalia

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Re: Preisuntergrenze für artefakte
« Antwort #4 am: 25 Nov 2014, 10:02:25 »
Das gehört nicht zu den Artefakten (die können sowas schließlich nicht), sondern zu Gegenständen höherer Qualität.

Zitat
- Eine Heilertasche, die die Fertigkeit Heilkunde erhöht
- Ein Ring, der die Fertigkeit Schicksalsmagie verbessert
Aber wegen dieser Nennungen kam der Einwurf.
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ThePat

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Re: Preisuntergrenze für artefakte
« Antwort #5 am: 25 Nov 2014, 15:39:11 »
Gibt es hier auch eine offizielle Regel, die ich übersehen habe?

Ja :)

Zitat von: Splittermond: Die Regeln, S. 145
Um einen Gegenstand zu verbessern, muss dieser von sich aus schon hochwertig sein, also einen Grundwert von mindestens 10 Lunaren besitzen. Auch wenn der Schneider nur einen einfachen Satz verbesserter Leinenkleidung herstellen will, muss er von 10 Lunaren als Grundlage ausgehen.

Zitat von: Splittermond: Die Regeln, S. 254
Die Preise eines Strukturgebers hängen vom Preis des ursprünglichen Gegenstandes und der Artefaktqualität ab. Der Grundpreis beträgt jedoch immer mindestens 10 Lunare, auch für Gegenstände, die eigentlich billiger wären.

Zitat von: Splittermond: Die Regeln, S. 255
Die Preise einer Schriftrolle betragen den Zaubergrad des darin eingewirkten Zaubers mal 6 in Lunaren, mindestens aber 3 Lunare.

Na, dann habe ich ja zumindest unterbewusste die richtige Zahl abgespeichert :-)
War halt schon spät...

Vielen Dank!