Autor Thema: Berührungszauber - Widerspruch in den Regeln?  (Gelesen 12638 mal)

Belzhorash

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Re: Berührungszauber - Widerspruch in den Regeln?
« Antwort #30 am: 12 Nov 2014, 22:38:24 »
Meiner Meinung nach ist die unerwünschte Berührung einer anderen Person immer ein Angriff (schließlich kann sich der zu Berührende ja wehren).
Kann bitte mal ein Regelmann (@Noldorion :P) erklären, ob das so ist oder nicht?
Wenn dem so ist, dann sind ohnehin die meisten Überlegungen hier hinfällig, weil man während eines Zaubers nichts angreifen kann.
« Letzte Änderung: 13 Nov 2014, 08:27:41 von Belzhorash »

Noldorion

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Re: Berührungszauber - Widerspruch in den Regeln?
« Antwort #31 am: 13 Nov 2014, 06:29:52 »
Ich bin dafür leider der falsche - dazu sollten sich Quendan (als Magie-Experte) oder Adrian (als Kampf-Experte) äußern. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass eine unerwünschte kurzfristige Berührung in der Tat ein Angriff gegen die Verteidigung ist (mir Handgemenge in diesem Fall), während eine unerwünschte langfristige Berührung im Kampf schwierig ist und eher über Handgemenge --> Umklammern laufen sollte. Aber das ist vollkommen inoffiziell, bis einer der anderen Regel-Guys sich dazu äußert ;)

Quendan

  • Gast
Re: Berührungszauber - Widerspruch in den Regeln?
« Antwort #32 am: 13 Nov 2014, 11:37:39 »
Ich hab jetzt nicht das ganze Topic gelesen und gerade auch wenig Zeit. Daher hier die Antwort zur Ursprungsfrage:

Ich sehe da ebenso wie einige Leute auf der ersten Seite keinen Widerspruch, verstehe aber die Verwirrung. Gemeint ist es (wie von einigen vermutet):

- Du kannst das Ziel am Ende des Fokussierens auslösen.
- Wenn der Zauber aber die Reichweite Berührung hat, dann musst du ihn die komplette Zauberdauer über berühren. Hier ist ein Wechsel natürlich entsprechend nötig.