Splittermond Forum
Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: SeldomFound am 10 Nov 2015, 22:35:45
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Kurze Frage: Werden auch die Lebenspunkte des Schattens um 3 Punkte reduziert?
Dann hätte ein Schatten von jemanden mit 7 Lebenspunkte, gerade mal 12 Lebenspunkte insgesamt. Ist das korrekt?
Und nebenbei: Erhält ein Schattenabzüge durch Lichtverhältnisse.
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Kurze Frage: Werden auch die Lebenspunkte des Schattens um 3 Punkte reduziert?
Dann hätte ein Schatten von jemanden mit 7 Lebenspunkte, gerade mal 12 Lebenspunkte insgesamt. Ist das korrekt?
RAW befürchte ich, dass dem so ist (Lebenspunkte sind ein abgeleiteter Wert). Auf der positiven Seite: Einen Zauber fallenzulassen braucht keinerlei Zeit, man kann also die 2W6 Schaden für den Zauberer auch dann noch umgehen, wenn der Schatten gerade 15 Schadenspunkte gefressen hat und in der Gesundheitsstufe unter Todgeweiht rumkrebst. Oder wenn er zuerst 7 Schaden nimmt und dann ein weiterer starker Angriff droht (einfach zum Zeitpunkt, wo AA angesagt werden würde den Spruch beenden).
Ich hätte aber noch eine andere Frage. Der Zauber gibt an, dass sich der Schatten nicht ohne expliziten Befehl aus der Kanalisierreichweite herausbegibt. Einmal davon abgesehen, dass er so möglicherweise außer Sicht gerät und man nicht mitbekommt, wann man den Zauber lieber beenden sollte: Hat die Formulierung irgendeinen Grund? Zielobjekt des Zaubers ist ja der Zauberer, der immer in Reichweite von sich selbst bleibt. Der Schatten kann also (genau wie beschworene Spuke, Untote und andere Viecher) sich tatsächlich beliebig weit entfernen.
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Ich hätte aber noch eine andere Frage. Der Zauber gibt an, dass sich der Schatten nicht ohne expliziten Befehl aus der Kanalisierreichweite herausbegibt. Einmal davon abgesehen, dass er so möglicherweise außer Sicht gerät und man nicht mitbekommt, wann man den Zauber lieber beenden sollte: Hat die Formulierung irgendeinen Grund? Zielobjekt des Zaubers ist ja der Zauberer, der immer in Reichweite von sich selbst bleibt. Der Schatten kann also (genau wie beschworene Spuke, Untote und andere Viecher) sich tatsächlich beliebig weit entfernen.
Also ich verstehe das so. Angenommen du gibst dem Schatten den Befehl "töte die Rattlinge", dann wird es dies selbständig tun, sich dabei aber nicht weiter als die normale Kanalisierreichweite von dir entfernen, also die Verfolgung an der Stelle abbrechen. Dazu bräuchte es einen neuen Befehl.
Ich habe auch eine Frage: kann man mehr als ein Schattenwesen gleichzeitig erschaffen und sinnvoll kontrollieren? Oder gibt der eigene Schatten immer nur 1 Schattenwesen zur Zeit her?
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Nach Grundregelwerk Seite 195 Mehrfach kanalisieren würde ich sagen rein Regeltechnisch: Nein
aber das kann man ja immer noch Hausregeln, da das Wesen aus dem Schatten herauskommt und nicht Selbst der Schatten ist, ich kann mir auch einen bösen Magier als Gegenspieler vorstellen, welcher durch passendes Licht 4 Schatten wirft und dementsprechend 4 auf einmal herbeiruft (oder dies schon getan hat, nur verstecken sich die fertigen Wesen noch in den Schatten), welche die Gruppe die aus 4 Leuten besteht aufhalten und dann mit einem bösen Ritual beginnt
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Nach Grundregelwerk Seite 195 Mehrfach kanalisieren würde ich sagen rein Regeltechnisch: Nein
aber das kann man ja immer noch Hausregeln, da das Wesen aus dem Schatten herauskommt und nicht Selbst der Schatten ist, ich kann mir auch einen bösen Magier als Gegenspieler vorstellen, welcher durch passendes Licht 4 Schatten wirft und dementsprechend 4 auf einmal herbeiruft (oder dies schon getan hat, nur verstecken sich die fertigen Wesen noch in den Schatten), welche die Gruppe die aus 4 Leuten besteht aufhalten und dann mit einem bösen Ritual beginnt
Exakt, man könnte auch eine entsprechende Meisterschaft auf Schwelle 3 einführen, die diesen Effekt durch eine neue Verstärkung erreicht...
Zur Wirkungsreichweite: Da macht der Text in der Tat keinen Sinn mehr.
Nochmal ein paar Fragen von mir:
- Hat der Schatten Dunkelsicht?
- Erhält er einen Bonus für Heimlichkeit in Dunkelheit?
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Kurze Frage: Werden auch die Lebenspunkte des Schattens um 3 Punkte reduziert?
Ja. Alle abgeleiteten Werte.
Und nebenbei: Erhält ein Schattenabzüge durch Lichtverhältnisse.
Ja. Nur weil man selbst aus Schatten besteht heißt das nicht automatisch, dass man auch durch Schatten gucken kann.
Ich hätte aber noch eine andere Frage. Der Zauber gibt an, dass sich der Schatten nicht ohne expliziten Befehl aus der Kanalisierreichweite herausbegibt. Einmal davon abgesehen, dass er so möglicherweise außer Sicht gerät und man nicht mitbekommt, wann man den Zauber lieber beenden sollte: Hat die Formulierung irgendeinen Grund? Zielobjekt des Zaubers ist ja der Zauberer, der immer in Reichweite von sich selbst bleibt. Der Schatten kann also (genau wie beschworene Spuke, Untote und andere Viecher) sich tatsächlich beliebig weit entfernen.
Der Satz ist hier tatsächlich nutzlos hier (und stammt eventuell aus einer früheren Version). Der Disclaimer dient bei Zaubern, in denen eben nicht der Zauberer das Ziel ist (wie bei Feenwesen beherrschen) dazu einen versehentlichen Abbruch des Zaubers zu verhindern.
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Ich hätte aber noch eine andere Frage. Der Zauber gibt an, dass sich der Schatten nicht ohne expliziten Befehl aus der Kanalisierreichweite herausbegibt. Einmal davon abgesehen, dass er so möglicherweise außer Sicht gerät und man nicht mitbekommt, wann man den Zauber lieber beenden sollte: Hat die Formulierung irgendeinen Grund? Zielobjekt des Zaubers ist ja der Zauberer, der immer in Reichweite von sich selbst bleibt. Der Schatten kann also (genau wie beschworene Spuke, Untote und andere Viecher) sich tatsächlich beliebig weit entfernen.
So verstehe ich es nicht. Der Zauber ist Reichweite Zauberer nur für die Anwendung. Der Schatten ist dann die Kanalisierung.
GRW S.195 sagt: "Die Wirkungsweite beträgt für jeden kanalisierten Zauber MYS + 10m." Ergo wird der Schatten innerhalb dieser Reichweite problemlos agieren, bewegt sich der Zauberer weiter und die Reichweite wird überschritten, wird der Zauber abgebrochen- der Schatten verschwindet. Ebenso wenn der Schatten die Anweisung erhält, sich aus der Wirkungsweite hinaus zu bewegen. Dann bricht der Zauber auch ab.
Nochmal ein paar Fragen von mir:
- Hat der Schatten Dunkelsicht?
- Erhält er einen Bonus für Heimlichkeit in Dunkelheit?
Ich würde es so halten: Dunkelsicht sollte er nur haben, wenn der Zauberer Dunkelsicht hat, denn aus den Werten des Zauberers leiten sich ja auch die Werte des Schattens ab.
Ebenso Heimlichkeit in Dunkelheit: nur, wenn es der Zauberer hat. Obwohl das sicherlich diskussionswürdig ist, da es ja ein Schatten in der Dunkelheit ist. ::)
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So verstehe ich es nicht. Der Zauber ist Reichweite Zauberer nur für die Anwendung. Der Schatten ist dann die Kanalisierung.
GRW S.195 sagt: "Die Wirkungsweite beträgt für jeden kanalisierten Zauber MYS + 10m." Ergo wird der Schatten innerhalb dieser Reichweite problemlos agieren, bewegt sich der Zauberer weiter und die Reichweite wird überschritten, wird der Zauber abgebrochen- der Schatten verschwindet. Ebenso wenn der Schatten die Anweisung erhält, sich aus der Wirkungsweite hinaus zu bewegen. Dann bricht der Zauber auch ab.
Cifer hat das aber völlig richtig verstanden: Solange der Zauberer das Ziel ist, gilt die Wirkungsweite nicht bzw. ist irrelevant. Das ist auch völlig beabsichtigt von uns.
- Erhält er einen Bonus für Heimlichkeit in Dunkelheit?
Ebenso Heimlichkeit in Dunkelheit: nur, wenn es der Zauberer hat. Obwohl das sicherlich diskussionswürdig ist, da es ja ein Schatten in der Dunkelheit ist. ::)
Ich würde hier mit positiven Umständen arbeiten. Aber einen festen Bonus hat er wie von Qubert gesagt nicht - das hängt von den Werten des Zauberers ab. Auch bei der Dunkelsicht gilt was Qubert sagte.
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Cifer hat das aber völlig richtig verstanden: Solange der Zauberer das Ziel ist, gilt die Wirkungsweite nicht bzw. ist irrelevant. Das ist auch völlig beabsichtigt von uns.
Ah, dann habe ich das tatsächlich bisher fehlinterpretiert. Danke.
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Ein paar weitere Fragen zu Schatten beleben:
1. Hat der Schatten auch alle Stärken und Meisterschaften des Zauberers?
2. Hat der Schatten automatisch auch die Ausrüstung des Zauberers?
3. Wenn ja, wird auch die Gegenstands- und Artefaktqualität der Ausrüstung übertragen?
4. Der Schatten kann nicht zaubern. Kann er also auch keine Zauber über Arkane Kunde/Strukturgeber einsetzen?
Ich persönlich würde 1. mit ja beantworten, aber 3. und 4. zu stark finden (vor allem 3. würde meiner Meinung nach dem Schattenwesen einen Bonus geben, der Schatten beleben eher zu einem Grad 4 Zauber machen würde).
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Ich würde sagen, er ist eben nur ein belebter Schatten, d.h. hältst du eine Waffe in der Hand hat er auch den Schatten dieser Waffe in der Hand. Aber das heißt halt, dass der eigene Schatten noch der Schatten der Waffe über besondere Werte verfügen, also keine von den vier Optionen trifft zu.
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Aus dem Schatten des Zauberers löst sich eine schwarze Gestalt gleicher Statur und Größenklasse.
Ich kann mich hier nur auf das Splitterwiki beziehen, da ich das Regelwerk nicht zur Hand habe. Es wird lediglich von einer schwarzen Gestalt gesprochen, nicht von einer Kopie des Zaubernden. Daher würde ich sagen, dass die Gestalt auch keine Ausrüstung trägt. Wahrscheinlich auch keine Waffe. Jedoch spricht nichts dagegen, dem Schatten ein Schwert in die Hand zu drücken :)
Zum Auslösen von Strukturgebern: Nach den Regeln sehe ich keinen Grund, warum der Schatten die Strukturgeber nicht ausführen kann. Er hat sowohl einen Wert in Arkane Kunde, als auch Fokuspunkte. Jedoch erhält er den entsprechenden Malus für die fehlende Formel (falls nötig). Ich denke jedoch, dass diese Lücke nicht gewollt ist und dass der Schatten generell keine Zauber wirken kann.
Was die Stärken und Meisterschaften angeht, würde ich sie meinen Spielern gewähren, da der Schatten ja auch alle übrigen Werte des Zaubernden übernimmt (wenn auch verringert).
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1. Ich würde ihm sowohl Stärken, als auch Meisterschaften zugestehen.
2. Da bin ich bei Seldom. Der Schatten wird zum Moment des Zauberns projiziert. Also trägt er die Dinge am Körper, die die Person zu diesem Zeitpunkt hat. Ob sie damit umgehen kann, ist dann eine andere Sache.
3. Ob Ausrüstung Schattenqualität hat ... *grübel* ... ich würde sagen eher nicht. Hier kommen Relikte mit "Viel hilft viel" ins Spiel ... oder so.
4. Da Fokus ein abgeleiteter Wert hat, sollte er mit den entsprechend angepassten Fokuspunkten agieren können.
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Da Im Kapitel zu den Strukturgebern steht, das bis auf die Tatsache, das Arkane Kunde gewürfelt wird, alles weitere so ist, als wenn der Benutzer den Zauber selbst beherrschen und wirken würde.
Damit würde ich sagen, dass das Auslösen von Strukturgebern eine Variante des "Zauberns" ist, was ein belebter Schatten nicht machen kann.
Insofern würde ich sagen, dass ein belebter Schatten auch keine Strukturgeber auslösen kann.
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Einfach mal balancetechnisch würd ich auch Zaubern über Arkane Kunde nicht durchgehen lassen, da man sich ansonsten um 12 Fokus jemanden holen kann, der womöglich 17 Fokus (oder bis zu ∞ [edit: sorry, meinte ∞ minus 3]) besitzt. Vermehrung von Fokus wäre unbalanced. Ich würde "vermag aber nicht zu zaubern" durch "besitzt keinen Fokus" ersetzen, und gut is. Alternativ vielleicht aber die Hausregel, dass der Schatten den Fokus vom Zauberer verbrauchen kann.
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Schon einmal danke für die bisherigen Antworten. :) Eine weitere Frage hätte ich noch:
5. Hat der Schatten Splitterpunkte und die Splittergabe des Zauberers?
Ich selbst würde das mit einem so klaren Nein beantworten, dass ich die Frage eher der Vollständigkeit halber in den Raum werfe. Aber wer weiß, es gab schon andere Sachen, bei denen ich mir ähnlich sicher war und die Autoren es trotzdem anders sahen. :D
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Ich würde sagen, der Schatten ist kein Splitterträger, also hat er auch keine Splitterpunkte.
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Würde ich alles verneinen
"Auf seine Pro-
ben (mit den Werten des Zauberers) erhält
es ebenfalls einen Malus in Höhe von 3
Punkten."
Er hat weder Attribute noch Fertigkeiten noch Meisterschaften, Stärken oder Ausrüstung.
Er kann zwar eine schwere Plattenrüstung anziehen, die hat aber keinen Effekt auf ihn. Seine Verteidigung bleibt bei den abgeleiteten Werten des Zauberers -3/-2 (hmm vielleicht doch SR könnte wirken, ebenso Tickzuschlag.)
Eine Reliktwaffe, mit +1 auf den Schwerpunkt der Waffe bringt ihm nix, da er ja die Werte des Zauberers verwendet (siehe Rüstung) Eine Reliktwaffe mit +1 Schaden hingegen bringt was. Nur weil der Zauberer ein Schwert trägt heißt das nicht das diese Schattenhafte Waffe auch den Schaden des Schwertes hat, es sollte immernoch ein Waffenloser Angriff sein (Der statt in Form einer Faust die Form eines Schwertes hat, wertetechnisch aber das gleiche ist wie die Faust.)
Bei Strukturgebern steht explizit:
"wodurch der Besitzer des
Artefakts einen vorgegebenen Zauber sprechen kann, als würde
er ihn selbst beherrschen."
Damit kann er auch kein Artefakt benutzen. Weil die ja nur das sprechen von Zaubern ermöglichen, das kann er einfach nicht.
Splitter keine abgeleiteten Werte -> nicht vorhanden.
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Ich persönlich würde diese strenge Interpretation des Zaubers zwar nicht unbedingt für meine Gruppe wählen, aber als konsequente Auslegung des Regeltextes im GRW finde ich sie auf jeden Fall sehr interessant. Danke. :)
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An dem Punkt stellt sich dann langsam aber auch die Frage, wofür man das Viech eigentlich noch verwenden kann, wenn man von Aufgaben absieht, die man auch beliebigen Beschwörungen auf Grad I anvertrauen kann.
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Gib ihm ne Waffe in die Hand, mit der der Schatten umgehen kann, und du hast einen Kämpfer der gerade mal 2-3 Punkte nur schlechter ist als du. Ein Kämpfer, der mit dir auch weiter mitwächst. Die Grad 1 Beschwörung wird immer so bleiben, wie sie ist. Der Schatten wächst aber mit dir...
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Gleichzeitig ist es aber auch ein Kämpfer, der nur ca. 2 Schläge aushält (weil 2-3 Lebenspunkte weniger als du und nur drei Gesundheitsstufen), wobei man ihn idealerweise schon vor dem letzten Schlag wieder wegschnippt. Aber ja, ihm selbst eine Waffe in die Hand zu drücken, wenn schon die reguläre nicht dupliziert wird, wäre dann eine Idee - vermutlich am sinnvollsten eine Fernkampfwaffe.
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Man muss halt auch immer aufpassen, das es nicht zu stark ist.
Generell sind Beschwörungen derzeitig schwierig wenn es ums Balancing geht. So ein mit dem Spieler mitwachsenden Schatten muss man dann halt entsprechend auch Einschränkungen geben, damit es nicht zu stark wird.
Wobei ich auch zugebe, das -3 LP UND Schwächlich wohl etwas zu starke einschränkungen sind. Ich hätte es bei einem der beiden Belassen und dann halt noch die Einschränkung, das Ausrüstung und so nicht übernommen wird. Das sollte dann reichen, damit der Schatten auch im Nahkampf nicht schon mit 1 Schlag verpufft, ohne dabei viel zu stark zu sein.
Aber ja, am sinnvollsten ist es natürlich dem Schatten einfach eine Fernkampfwaffe zu geben und aus dem Kampf raus zu halten.
Ansonsten bietet sich der Schatten aber auch gut als mögliche Ablenkung an. Da der Schatten keine begrenzte Reichweite hat, ist das auch nicht groß problematisch, da kann man leicht Leute mit weg locken und dann den Schatten erst mal auflösen.
Das gibt dem "Ich habe da einen Schatten vorbeihuschen gesehen!" eine ganz neue Bedeutung :)
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An dem Punkt stellt sich dann langsam aber auch die Frage, wofür man das Viech eigentlich noch verwenden kann, wenn man von Aufgaben absieht, die man auch beliebigen Beschwörungen auf Grad I anvertrauen kann.
Warum soll der Schatten nur zum Kämpfen da sein? Da würden mir aber noch massig andere Dinge einfallen:
-er dürfte nichts wiegen, könnte also z.B. keine Fallen auslösen, die durch drauftreten auslösen
-er ist keine Person, dürfte also auch keinen Zauber "Alarm" auslösen
-als Schatten könnte er durch kleine Spalte irgendwo eindringen, um eine Tür zu öffnen, etwas zu stehlen...
-er kann als Wache verwendet werden (Rücken freihalten)- zwar ohne Meldung, da er nicht sprechen kann, aber Kampfeslärm fällt auf
-er kann etwas Gefährliches erklimmen, um z.B. ein Seil runter zu lassen (wenn er dabei stirbt, tut's nicht weh)
das ist, was mir spontan einfällt.
Kurz gesagt: es gibt viele Möglichkeiten außerhalb des Kämpfens. :)
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Werden die Ausrüstung und die Meisterschaften des "Schöpfers" nicht übernommen, ist der Schatten im Kampf einfach überflüssig. Er hat für den Heldengrade keinen besonders guten Angriffswert mehr. Zudem kann man ihn nicht in den Nahkampf schicken, weil er da quasi sofort zerstört wird. Denn durch die Fehlende Ausrüstung gehen ja noch mehr Defensivwerte verloren. Der Schatten des Kämpfers, der sonst mit Lederrüstung und Ausweichen herumläuft, verliert nicht 3 VTD sondern 8 da Rüstung und Meisterschaften (hier als Beispiel Schwere Lederrüstung und Ausweichen II) auch wegfallen. Damit sinken die Verteidigungswerte auf unter HG I Niveau.
Auch wird die Spielbarkeit massiv eingeschränkt. Der Zauber besitzt keine Spontanität mehr (was er aber besitzen soll wenn man auf die Zauberdauer schaut) weil der Schatten sich erst rüsten muss. Ein Kämpfer in Platte und Zweihandwaffe kann im Abenteueralltag kein zweites Ausrüstungsset mitnehmen ohne das es absurd wird.
Meine Meinung deswegen:
Frage 1): Ja. Wenn ich dem Schatten die Meisterschafen nicht gebe, können viele Fertigkeiten nur Bruchstückhaft angewendet werden.
Frage 2): Ja.
Frage 3): Lässt sich drüber streiten. Der einfachheit halber würde ich sagen "ja", weil so nicht alle Boni, Werte usw. neu berechnet werden muss. Ein Bick auf den eigenen Heldenbogen, 3 Punkte abziehen und fertig ist einfach und schnell spielbar. Wenn ich alles neu berechnen muss bin ich erst einmal beschäftigt. Auch bekommt man ggf. mit Voraussetzungen für Meisterschaften oder andere Dinge Probleme (Denke hier speziell an Ausweichen). Diesbezüglich würde ich das Ganze nicht durch nicht duplizierte Ausrüstung handhaben, sondern ggf über höhere Mali wenn der Zauber zu stark sein sollte.
Frage 4): Nein, bitte nicht. Ich will keine Schatten, die Schatten erschaffen. Das ist Mist.
Frage 5): Nein, kein Splitterträger
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Frage 3): Lässt sich drüber streiten. Der einfachheit halber würde ich sagen "ja", weil so nicht alle Boni, Werte usw. neu berechnet werden muss.
Dafür wird aber die Balance massiv gefährdet dadurch.
Insofern sehe ich hier eher ein klares "Nein". Hier sollte Balance über Einfachheit stehen.
Dazu kommt noch wie Qubert gesagt hat, das man ihn ja nicht nur für den Kampf einsetzen muss, es vlt. sogar fraglich ist, ob er primär für den Kampf überhaupt eingesetzt werden sollte. Das Schwächlich spricht eher dagegen und das der Kampf eher eine mögliche Zusatzoption ist.
Wobei einige der Sachen auch nicht so ganz funktionieren meiner Meinung nach:
-er dürfte nichts wiegen, könnte also z.B. keine Fallen auslösen, die durch drauftreten auslösen
Könnte man so auslegen, muss man aber nicht. Er hat halt gleiche Statur und Größenklasse, was natürlich nicht wirklich was über das Gewicht aussagt, aber für mich ein Indiz ist, das er auch was wiegt.
-er ist keine Person, dürfte also auch keinen Zauber "Alarm" auslösen
Alarm geht auf Wesen mit einer Größenklasse von 2 oder höher.
Der Schatten ist definitiv ein Wesen, weshalb der Alarm auch bei ihm angeht.
-als Schatten könnte er durch kleine Spalte irgendwo eindringen, um eine Tür zu öffnen, etwas zu stehlen...
Der Schatten bekommt nicht das Merkmal "Körperlos", damit kann er sowas hier auch nicht wirklich machen.
-er kann als Wache verwendet werden (Rücken freihalten)- zwar ohne Meldung, da er nicht sprechen kann, aber Kampfeslärm fällt auf
Oder er geht einfach zu den Zauberer schnell hin oder, wenn er quasi wirklich nur "im Rücken" steht während der Char etwas macht, dann könnte er ihn auch einfach auf die Schulter klopfen oder ähnliches, um ihn auf die Gefahr aufmerksam machen.
-er kann etwas Gefährliches erklimmen, um z.B. ein Seil runter zu lassen (wenn er dabei stirbt, tut's nicht weh)
Durchaus möglich, wobei man beachten muss, dass wenn der Sturz hoch genug ist, dass der Schatten "stirbt", das dann der Zauberer die 2W6 Schadenspunkte bekommt.
Was mir aber noch einfällt wäre im allgemeinen einfach die Zusammenarbeit.
Der Schatten kann alles, was der Zauberer kann (außer zaubern und reden), nur um 3 Punkte (verstärkt 2 Punkte) schlechter. Bei den Regeln für Zusammenarbeit ist die Probe für den Helfer jedoch um 5 Punkte leichter, womit der Schatten noch immer einen Bonus von 2 Punkten bekommen würde und damit den Zauberer oftmals noch Bonuspunkte geben kann.
Somit kann man fast immer, wenn man mit jemanden anderes Zusammenarbeiten kann, auch den Schatten für die Zusammenarbeit benutzen.
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Genau Schatten kämpft allein im Nahkampf -> doof Schatten kämpft an deiner Seite -> Überzahlbonus +1 (bzw um 1 verringert), Teamwork im Kampf -> -3 für Schatten sein +5 für weil nur Teamwork = er trifft um 2 besser als der Zauberer. der Zauberer bekommt quasi ein +2 auf seinen Angriff. Der Gegner könnte klar den Schatten umhauen. aber dann schlägt er erstmal 2 Gesundheitsstufen klein, während der Magier im Durchschnitt 7 LP verliert. Was sind schon 7 LP? Konsti 1 Varg, Konsti 2 rest (naja bis auf Gnom.) für 1 Gesundheitsstufe und der schlägt 3 runter.
Hey meine Diebin geht in den Nahkampf und kämpft mit Darbietung -> effektiv? Nein. Sinnvoll -> JA!
VTD ist ein abgeleiteter Wert in den die Rüstung reinfließt, sprich die Rüstung des Zauberers wirkt. Erhöht die VTD. Nun dem Schatten nochmal eine Rüstung zugestehen? I don't think so.
Aber wie Jeong Jeong schon sagte ich habe es extrem ausgelegt, weil es für mich sinnvoll erscheint. Großartig verteidigen muss ich es ja nicht.
Für mich sind Zauber gerade im Kampf Unterstützend. Nicht ersetzend.
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VTD ist ein abgeleiteter Wert in den die Rüstung reinfließt, sprich die Rüstung des Zauberers wirkt. Erhöht die VTD. Nun dem Schatten nochmal eine Rüstung zugestehen? I don't think so.
Ich hätte jetzt auch erstmal nur die Werte des Zauberers ohne die Rüstung genommen und dann noch die Rüstung drauf gerechnet, wenn er denn eine hat.
Insofern sehen wir das hier glaube ich alle gleich, drücken das nur unterschiedlich aus.
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Die Verteidigung des Zauberers ist der Grundwert, der einen Gegenstandsbonus erhält. Fließt die Ausrüstung nicht ein, wird also der Grundwert -3 und ohne Ausrüstungsbonus genommen. Alles andere wäre Kuddelmuddel. Entweder Basiswerte ohne irgendwelche Boni oder aktuelle Werte des Zauberers mit allen Boni - bitte nicht irgendwas wie "Der Rüstungsbonus geht in den Grundwert ein und dann kann ich noch ne Rüstung drüber ziehen". Sowas ist unübersichtlich und macht nur exploits möglich.
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bitte nicht irgendwas wie "Der Rüstungsbonus geht in den Grundwert ein und dann kann ich noch ne Rüstung drüber ziehen".
Sowas hat hier auch keiner gesagt.
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@Saalko
Genau Schatten kämpft allein im Nahkampf -> doof Schatten kämpft an deiner Seite -> Überzahlbonus +1 (bzw um 1 verringert), Teamwork im Kampf -> -3 für Schatten sein +5 für weil nur Teamwork = er trifft um 2 besser als der Zauberer. der Zauberer bekommt quasi ein +2 auf seinen Angriff. Der Gegner könnte klar den Schatten umhauen. aber dann schlägt er erstmal 2 Gesundheitsstufen klein, während der Magier im Durchschnitt 7 LP verliert. Was sind schon 7 LP? Konsti 1 Varg, Konsti 2 rest (naja bis auf Gnom.) für 1 Gesundheitsstufe und der schlägt 3 runter.
Die Frage ist allerdings: Geht das auch billiger? Schatten beleben kostet K12V3, Beflügelte Waffe nur K8V2...
@Yinan
Stimmt, der Zusammenarbeitsbonus ist nicht zu verachten - hängt aber natürlich auch davon ab, dass die Fähigkeiten des Charakters welche sind, die von Zusammenarbeit profitieren. Bei Wissen ist das vermutlich nicht der Fall (zumindest gehe ich nicht davon aus, dass man sich mit seinem eigenen Wissen selbst assistieren kann), bei Heimlichkeit (dem typischen Berufsfeld von Schatenmagiecharakteren) auch eher nicht. Wenn man aber ein passendes Tätigkeitsfeld findet, ist das schon ein nicht zu verachtender (zumal beliebig kombinierbarer) Bonus.
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Bei Heimlichkeit sehe ich durchaus das Potential für Zusammenarbeit.
Dann sorgt der Schatten halt für eine Ablenkung, während man selbst dann dorthin geht, wohin man gehen wollte oder sich dann vorbei schleichen kann, wo die Wachen oder so auf was anderes Aufmerksam gemacht wurden.
Das kann man dann mit Zusammenarbeit darstellen, als situativer Bonus ("leichter Vorteil" oder sowas) oder gar als Automatischer Erfolg, wenn dann alle Wachen (weil vlt. nur 1 da ist) dem Schatten nachlaufen während man selbst dann seelenruhig sich vorbei schleichen kann.
Bzgl. Teamwork im Kampf:
Der Schatten ist letztendlich flexibler. Ja, du kannst mit der Beflügelten Waffe auch einen Bonus für billiger bekommen, dafür bereitet dir dieser kein Schadenspolster. Und die beflügelte Waffe kann auch nicht einfach mal andere Leute unterstützen und das auch nicht immer mal wieder wechseln.
Der Schatten hat da schon ein höheres Potential, was die höheren Kosten rechtfertigt. Ist halt nicht einfach so ein einfacher "Anschalten und vergessen" Zauber, sondern einer, wo du nachdenken musst wie du ihn in jeder Situation am sinnvollsten einsetzt.
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Der Schatten ist letztendlich flexibler. Ja, du kannst mit der Beflügelten Waffe auch einen Bonus für billiger bekommen, dafür bereitet dir dieser kein Schadenspolster.
Man könnte auch sagen: "dafür kann dir die Beflügelte Waffe nicht mit ein paar Hieben entzaubert werden" - denn das "Schadenspolster" wirkt ja nur, wenn der Gegner darauf eingehen will. Ist das Original ähnlich leicht wegzuprügeln, wird der Schatten einfach ignoriert, wenn man gleichzeitig im Nahkampf aktiv sein will.
Und natürlich gilt auch bei der Unterstützung im Kampf: Der Schatten kann nur das, was man auch selbst kann. Ist man einfach eine Niete im Kampf, kann auch der Schatten niemanden unterstützen.
Insofern muss man in der Tat überlegen, wie man ihn jeweils einsetzen kann und auch einsehen, dass die Antwort manchmal "gar nicht" lautet - wir werden sehen, wie er sich im Vergleich zu anderen drittgradigen Beschwörungen schlägt. Geisterhafte Krieger sind ja da schon eine gewise Hausnummer.
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Und umgekehrt wird der Schatten zu einer Kampfbestie, wenn es denn auch der Zauberer ist.
Natürlich ist das ganze abhängig vom Zauberer. Aber wenn der Zauberer sowieso keine entsprechenden Werte hat, das ihm ein Schatten irgendwie nützen würde, warum sollte man sich den Zauber dann auch holen?
Und umgekehrt hat halt der Schatten noch immer den Vorteil, das er ja auch außerhalb von Kämpfen benutzt werden kann. Etwas, dass "beflügelte Waffe" nicht leisten kann.
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Ausserdem kann die beflügeltte Waffe nicht schnell zum Magier rennen (Dabei einen Gelegenheitsangriff provozieren, wodurch das Schadenspolster zur Geltung kommt) und den am Zaubern hindern. (Oft haben Zauberer ja geringere VTDs Werte als Kampfmagier.) Und beflügelte Waffe nutzt einem nicht Kämpfer auch recht wenig, der +2 bei einem Fertigkeitswert von 0 gibt ja auch keine EGs.
Der Bewegungszauber Sprung macht aus einem Stubenhockenden Magier jemand der eine Schlucht überspringen kann. Aber ist doch nichts im Vergleich zum Vargenathleten. Magie in Splittermond sind denke ich Kampfunterstützend aber eben nicht Kampfersetzend.
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Sehr stark kann der Schatten für Heimlichkeits-Charaktere sein (bei denen soll Schattenmagie ja zuweilen vorkommen :D ), wenn man die Meisterschaft Überraschungsangriff hat. Damit kann dann ein einzelner Charakter unglaubliche Schadenswerte beim Erstschlag aus einem Hinterhalt heraus erzielen. Vorausgesetzt natürlich, dass Meisterschaften auf den Schatten übertragen werden. :)
Schatten beleben ist auch insofern interessant, dass es der einzige(?) Zauber ist, der mit seinem Zauberer stärker wird. Ein HG 4 Zauberer bekommt hier für die gleichen Kosten einen wesentlich stärkeren Verbündeten, als sein HG 2 Kollege. Ich persönlich finde es eigentlich nicht selbstverständlich, dass ein Zauber das macht. Bei allen anderen Zaubern muss man nämlich doch in der Regel bessere Versionen als neue Zauber mit EP bezahlen, so z.B. bei den Attributsboni-Zaubern.
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6. Wessen Werte werden vom Schatten übernommen, wenn man Schatten beleben mit Hand des Zauberers auf einen Gefährten zaubert?
Ich persönlich würde davon ausgehen, dass es immer noch die Werte des Zauberers sind, aber der Gefährte dem Schatten Befehle erteilen kann.
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6. Wessen Werte werden vom Schatten übernommen, wenn man Schatten beleben mit Hand des Zauberers auf einen Gefährten zaubert?
Ich persönlich würde davon ausgehen, dass es immer noch die Werte des Zauberers sind, aber der Gefährte dem Schatten Befehle erteilen kann.
Ich glaube nein, in diesem Falle würdest du tatsächlich den Schatten des Gefährten erschaffen, mit seinen Werten dann.
So wie ich das verstanden habe, wird durch Hand des Zauberers der Verzauberte selbst zum "Zauberer" des jeweiligen Zaubers.
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Das würde dann natürlich die Einsatzmöglichkeiten des Schattenwesens extrem erhöhen. :)
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Wobei sich dann der andere Charakter vom Zauberer nicht weiter als MYS+10m entfernen darf, weil sonst der Zauber abbricht.
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Ich glaube auch nicht, der Gefährte wird ja dann der Zauberer. Reichweite ist dann auch egal.
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Du kanalisierst aber. Damit darf das Ziel deines Zaubers (in dem fall die andere Person) nicht weiter als MYS+10m von dir entfernt sein.
Die Beschwörungen dürfen vom Zauberer deswegen endlos weit entfernt sein, weil das Ziel des Zaubers der Zauberer selbst ist und dieser immer genau 0m von sich selbst entfernt ist, weshalb der Zauber nie abbricht.
Aber das sieht halt ganz anders aus, wenn man es per "Hand des Zauberers" auf jemand anderen wirkt.
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@Saalko
Dafür sehe ich eigentlich keinen Anhaltspunkt. Der Gefährte wird zum Ziel des Zaubers, aber der Zauberer bleibt der Zauberer. SpliMo trennt in den Beschreibungen leider oft nicht ganz sauber.
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Der Gefährte muss in Reichweite des eigentlichen Zauberers bleiben, aber nicht sein Schatten.
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@Yinan
Nach längerem Nachdenken bin ich doch geneigt, dir zuzustimmen. Ich schätze, unter Betrachtung der unkonventionelleren Verwendungsarten des belebten Schattens und seiner Nutzung auf höheren Stufen kommt dabei doch ein ganz vernünftiger Zauber raus, auch wenn die offensichtlichen Nutzungen geschwächt werden mussten, damit die weniger offensichtlichen nicht zu stark werden.
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Ein paar weitere Fragen zu Schatten beleben:
1. Hat der Schatten auch alle Stärken und Meisterschaften des Zauberers?
2. Hat der Schatten automatisch auch die Ausrüstung des Zauberers?
3. Wenn ja, wird auch die Gegenstands- und Artefaktqualität der Ausrüstung übertragen?
4. Der Schatten kann nicht zaubern. Kann er also auch keine Zauber über Arkane Kunde/Strukturgeber einsetzen?
Gibt es dazu mitlerweile ne offizielle Aussage?
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Nein. Wird es auch nicht in absehbarer Zeit geben, da muss die jeweilige Spielrunde für sich schauen.
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Alles klar, danke!
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Hab das Ganze nur überflogen und keine Antwort dazu gesehen.
Kann mann mehrere Schatten haben? RAW tritt etwas aus dem Schatten heraus, müsste also gehen das man den Zauber mehrfach spricht und 2 oder 3 Schatten hat.
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Ziel ist der Zauberer.
Dabei gilt die Regel für mehrere kanalisierte Zauber.
Folglich kannst du nur 1 Schatten beleben, nicht mehrere.
Und das RAW, weil RAW der Ziel des Zaubers der Zauberer ist.
Was man machen könnte wäre per "Hand des Zauberers" den Zauber auf mehrere Leute zu sprechen. Dann würden aber die Schatten der jeweiligen Person belebt werden und diese Schatten würden der jeweils verzauberten Person gehorchen.
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Ziel ist der Zauberer.
Dabei gilt die Regel für mehrere kanalisierte Zauber.
Welche Regel fuer mehrere kanalisierte Zauber? Kannst du mir bitte sagen, wo das steht? Habe gerade nix in der Richtung auf dem Schirm.
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GRW S. 195
Ein Zauberer kann problemlos mehrere kanalisierte Sprüche
gleichzeitig aufrechterhalten. Auch ist es möglich, einen
kanalisierten Zauber mehrfach zu sprechen und somit
mehrere verschiedene Objekte oder Personen zu verzaubern.
Eine Stapelung auf dasselbe Objekt oder dieselbe Person
zur Erhöhung der Wirkung funktioniert jedoch nicht,
es wirkt nur der Zauber mit den meisten Erfolgsgraden.
Das gilt auch, wenn verschiedene Zauberer denselben kanalisierten
Zauber auf ein einziges Ziel sprechen.
Also alles völlig richtig, was Yinan gesagt hat.
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Aha, hemm das heißt als das ein Charakter mit Hand des Zauberers mehre Leute freiwillig verwandeln kann mit den gleichen Zauber? Ich dachte immer, das ein Zauber nur einmal gewirkt und kanalisiert werden kann.
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Ein Zauber auf das gleiche Ziel.
Auf ein Ziel wirkt immer nur der gleiche Zauber mit der höchsten Stärke / den meisten Erfolgsgraden.
Also 2 Leute sprechen auf 1 Person den Zauber "Schatten beleben" => nur der stärkste klappt (bzw. der schwächere wird vom Stärkeren überschrieben). Es entsteht nur ein Schatten der Zielperson.
1 Person spricht auf 2 verschiedene Personen den Zauber "Schatten beleben" => beide Zauber können wirken. Es entstehen jeweils die Schatten der beiden Personen, also 2 Schatten insgesamt.
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Aha, hemm das heißt als das ein Charakter mit Hand des Zauberers mehre Leute freiwillig verwandeln kann mit den gleichen Zauber? Ich dachte immer, das ein Zauber nur einmal gewirkt und kanalisiert werden kann.
Und auch nochmal explizit zu deinem Beispiel: Ja, man kann problemlos mehrere Ziele mit dem selben Zauber verwandeln. Also beispielsweise Kleintierform auf mehrere Personen sprechen (per Hand des Zauberers natürlich).
Das war noch nie irgendwo verboten. :)