Autor Thema: Zaubertypus "Gestalt" mit Zaubertypus "Haut" kombinierbar?  (Gelesen 2289 mal)

Keron Sturmwind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Hallo hallo,

RAW sollte es eindeutig sein. Zauber des Typus "Gestalt" (Nebelgestalt, Schattenleib, etc.) lassen sich mit dem Typus "Haut" kombinieren (Steinhaut, Stahlhaut, etc). Nirgends steht zumindest, dass die Typen nicht kombinierbar seien. Und bei Gestaltzaubern steht überhaupt keine Restriktion geschrieben. Ich wollte jedoch sicher gehen, damit bei der nächsten Runde keine Missverständnisse auftreten. Es scheint mir nämlich etwas suspekt, dass ein "Haut"-Zauber mit einer Nebelgestalt oder einem Schattenleib vereinbar sein sollen: "Klar, du bestehst auf Wasserdampf, aus stählerndem Wasserdampf.  :o "

Nur um also sicher zu gehen: Auch wenn's für unsere unfantastischen Augen etwas unrealistisch ist, ist eine solche Kombination beabsichtigt?

Wandler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.355
    • Profil anzeigen
Re: Zaubertypus "Gestalt" mit Zaubertypus "Haut" kombinierbar?
« Antwort #1 am: 23 Jun 2023, 13:42:47 »
Hallo Keron,

Ja, das ist wohl so beabsichtigt.
Der "Fluff-Realismus" der Sprüche ist nicht so ernst zu nehmen, sonst werden einige Zauber vollkommen unberechenbar, oder brauchen eine Absprache. Leuchtet Feuer? Einmal ja, einmal nein.
Fluff bleibt also Fluff (Nebelgestalt, Steinhaut) - und die Regeln bleiben Regeln (kombinierbar, Effekte wie beschrieben, inklusive dem Hinweis, dass etwas was nicht explizit als Effekt beschrieben ist: "... kann sich durch Ritzen zwängen ..." nicht auftritt.

"Gesunder Menschenverstand" wurde früher von der Regelredaktion für die Interpretation vorgeschlagen, aber das habe ich schon länger nicht mehr gehört, funktioniert eben auch nicht, wie Du oben aufgezeigt hast.

Keron Sturmwind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Re: Zaubertypus "Gestalt" mit Zaubertypus "Haut" kombinierbar?
« Antwort #2 am: 23 Jun 2023, 14:13:17 »
Vielen Dank, Wandler!

Ich habe mich etwas durch's Forum geklickt und stoße auf eine Folgefrage: Wenn die Ausrüstung mit verwandelt wird, erhält der Charakter dann weiterhin die Boni der Ausrüstung? Konkret: VTD und SR durch Rüstungen oder Werteanker wirken weiterhin, wenn sie verwandelt werden?

Wandler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.355
    • Profil anzeigen
Re: Zaubertypus "Gestalt" mit Zaubertypus "Haut" kombinierbar?
« Antwort #3 am: 23 Jun 2023, 14:25:02 »
Zusatz: Zweimal Zauber mit Typus "Gestalt" geht auch, dann wirkt aber immer nur der letzte. (GRW S. 216)

Was die Ausrüstung angeht: Ich würde "Gegenstände bis Last N werden mit verwandelt" so interpretieren, dass alle Gegenstände mit Last <= N auch mit verwandelt werden. Es steht bei dem Spruch nicht, dass es Einschränkungen der Wirkung gibt.
Kampfstab, Schwert und Kettenhemd sind also von der Verwandlung betroffen und bringen ihre Boni genauso wie eventuell vorhandene Talismane oder Amulette mit. Die mittlere Schuppenrüstung hingegen bleibt zurück.
(Beispiel: ... bis Last 4)
« Letzte Änderung: 23 Jun 2023, 15:13:07 von Wandler »

Sinn haben

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 514
    • Profil anzeigen
Re: Zaubertypus "Gestalt" mit Zaubertypus "Haut" kombinierbar?
« Antwort #4 am: 23 Jun 2023, 15:11:33 »
Nein. Wenn die Ausrüstung mitverwandelt wird, ist sie ja verwandelt, und ist damit keine Ausrüstung mehr und kann daher auch keine werteverändernden Auswirkungen haben.

Wandler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.355
    • Profil anzeigen
Re: Zaubertypus "Gestalt" mit Zaubertypus "Haut" kombinierbar?
« Antwort #5 am: 23 Jun 2023, 15:19:21 »
Nein. Wenn die Ausrüstung mitverwandelt wird, ist sie ja verwandelt, und ist damit keine Ausrüstung mehr und kann daher auch keine werteverändernden Auswirkungen haben.

Guter Punkt, insbesondere bei dem Spruch Nebelgestalt: Sie müssen auch durch die Ritzen passen. Alles Gesunder Menschenverstand!  :D
Trotzdem, das sehe ich in Splittermond nicht wirklich geregelt, zumal es ja Gegenstände gibt, deren Boni nicht von physischen Merkmalen abhängen (Amulett GW+2, zum Beispiel).
Solange es nicht explizit verneint ist, würde ich die Werte also gelten lassen.

P.S.: Bei der Verwandlung in eine Tiergestalt ist die Beschreibung wieder etwas anders, dort würde ich davon ausgehen, dass die Werte tatsächlich nicht mehr zählen. Bei den Zaubern die Typus 'Gestalt', aber keine Tierverwandlung beinhalten, bin ich mir da nicht so sicher ...
« Letzte Änderung: 23 Jun 2023, 15:37:39 von Wandler »

Keron Sturmwind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Re: Zaubertypus "Gestalt" mit Zaubertypus "Haut" kombinierbar?
« Antwort #6 am: 23 Jun 2023, 16:05:29 »
Um es noch komplizierter zu machen:
Bei Schattenleib steht explizit, dass die Statur des Charakters gleich bleibt. Damit bleibt offen, wieso der Charakter nicht einfach die Rüstung nach der Verwandlung anziehen könnte.
Müsste man demnach nicht zwischen Tier- und Humoidgestalten differenzieren?

Und überhaupt, gibt es Regeln, die das Nutzen von Ausrüstungen in verschiedenen Gestalten regeln? Tiergestalten erhalten Mali auf Zauber, da Gesten und Formeln mit Bärenschnauze und -klauen nicht so einfach drin sind. Wieso sollte ich aber bspw. meinen eisernen Kriegshammer als Feuergestalt ("Eins mit dem Feuer") mitverwandeln wollen? Er ist mir doch in seiner Ausgangsform am nützlichsten. Ähnlich könnte es mit einer Rüstung sein. Oder konkret ausgedrückt: Wenn die Statur der Gestaltwandlung identisch mit dem Originalkörper ist, wie wirkt sich das dann auf die Ausrüstung aus, die sie benutzt?

Aber ich schätze mal, hier trifft der Fluff-Realismus aus Balance-Gründen nicht zu.
« Letzte Änderung: 23 Jun 2023, 16:11:37 von Keron Sturmwind »

Wandler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.355
    • Profil anzeigen
Re: Zaubertypus "Gestalt" mit Zaubertypus "Haut" kombinierbar?
« Antwort #7 am: 23 Jun 2023, 16:52:25 »
Diese Gedanken sind naheliegend, führen aber leider nicht zum Ziel.
"Eins mit dem Feuer" würde die Rüstung verbrennen, Nebelgestalt würde die Rüstung eventuell gar nicht "mitbewegen" - der Charakter schlüpft ja durch alle Ritzen, könnte aber Objekte bewusst manipulieren (das ist ja nicht ausgeschlossen).
Logik ist also leider nicht anwendbar, von daher gibt es Raum für Interpretationen.

Bei einigen Zaubern mit Typus "Gestalt" handelt es sich um recht mächtige, auf Grad 4 oder 5 angesiedelte Zauber. Dieser Umstand, und eine Verstärkung des Zaubers, die die Ausrüstung mit verwandelt, legen meines Erachtens nahe, dass nur so Gebrauch von der Ausrüstung gemacht werden kann. Das würde keinen Sinn machen, wenn die Ausrüstung in jeder Form ebenfalls nutzbar und mit "getragen" würde.

Wenn es für Dich ein wichtiger Punkt ist, würde ich das in den Bereich für Anfragen an die Regelredaktion (mit Hinweis auf diese Diskussion) stellen.

EDIT: Hinweise auf Balancing und Verstärkung
« Letzte Änderung: 23 Jun 2023, 17:33:39 von Wandler »