Hallo alle zusammen
Wenn ein Gegenstand angeschlagen ist bekommen alle Proben, zu denen er genutzt wird einen Malus von 3. (S.180 GRW)
Wie ist das bei Rüstungen? Es steht nichts dabei, was darauf hindeutet dass die Nutzung einer Rüstung davon in irgend einer Weise betroffen ist. Auch im MSK habe ich nichts gefunden. Da frage ich mich, ob das RAI ist oder nur nicht daran gedacht wurde.
Wie würdet ihr das handhaben, würdet ihr eine gewisse Behinderung dazugeben oder ähnliches?