Andernfalls passiert dies, sobald alle Gesundheitsstufen durch den Zustand Sterbend verloren gegangen sind.
Aber es heißt auf Seite 169 zum Zustand 'Sterbend':
Sobald der Abenteurer keine Gesundheitsstufen mehr zur Verfügung hat und eine weitere verliert, ist er unwiederbringlich tot
Das würde ich so interpretieren, dass 0 LP auf der Stufe Totgeweiht eben nicht ausreichen. Schließlich ist hier explizit die Rede von Gesundheitsstufen und nicht von Lebenspunkten. Gesundheitsstufen würde ich erst als 'verloren' bezeichnen, wenn man Schaden in der nächsten erhält. Die Wundabzüge verhalten sich ja auch entsprechend.
Außerdem ist dann der Unterschied zwischen sterben durch 'Sterbend x' und sterben durch Kampfschaden nicht ganz so groß. Da 'Sterbend' immer ganze Gesundheitsstufen abzieht, wäre unser arme Beispielskämpfer durch Kampfschaden bei -7 LP und durch 'Sterbend' bei -6 LP bis hin zu -12 LP absolut tot.
Aber wäre nach der Logik die Todesschwelle durch Schaden und durch "Sterbend" nicht doch die gleiche?
Sobald der Abenteurer keine Gesundheitsstufen mehr zur Verfügung hat und eine weitere verliert, ist er unwiederbringlich tot
Ich würde das ja so interpretieren:
1. Ein Abenteuerer "verliert" eine Gesundheitsstufe erst, wenn er den ersten Schadenspunkt in der darunterliegenden erhält (Solange man noch keinen Schaden auf der Stufe "Schwer verletzt" hat, gilt man ja zum Beispiel auch noch als "Verletzt")
2. Demnach ist ein Charakter mit 0 LP (alle Kästchen verzehrt) immernoch "Todgeweiht" und dürfte diese Gesundheitsstufe damit noch zur Verfügung haben.
3. Verliert ein Chararakter mit 0 LP durch "Sterbend" eine Stufe (landet also bei -6 LP), dürfte er noch leben, weil er vor Verlieren der Gesundheitsstufe immernoch eine "zur Verfügung" hatte.
4. Wenn ein Charakter hingegen auf -1 LP fällt, verliert er auch die Stufe "Todgeweiht" und hat damit keine Gesundheitsstufen mehr zur Verfügung. Verliert er jetzt eine Stufe (und landet dadurch bei -7 LP), stirbt er.
Das hätte ja zumindest den Vorteil, dass die Limits einheitlich wären, egal ob nun durch Schaden oder "Sterbend". Nur passt dann der Satz hier irgendwie nicht ins Bild:
Andernfalls passiert dies, sobald alle Gesundheitsstufen durch den Zustand Sterbend verloren gegangen sind.
Außer natürlich dort wird bei "alle Gesundheitsstufen" auch die "negative Stufe" unter "Todgeweiht" eingerechnet, die ja im Satz davor mehr oder weniger erwähnt wird. Dann würde es theoretisch passen.
Bei der Gelegenheit würde ich vielleicht auch nochmal eine kleine Frage zur Heilung einwerfen: Wenn ein Charakter erstmal unter "Sterbend" leidet, kann man sein Ableben ja hinauszögern, indem man mehr LP heilt als er durch den Zustand verliert. Wenn man "Sterbend" hat, funktioniert ja aber die natürliche Heilung nicht (also keine Heilung während Ruhepausen). Heißt das jetzt, dass man die Fertigkeit "Heilkunde" in dem Fall nicht zum Heilen von LP benutzen kann? Das Heilen von Schaden über Heilkunde
erhöht ja nur die Punkte, die bei der natürlichen Heilung geheilt werden, was ja nichts bringt, wenn die natürlich Heilung gar nicht stattfindet, oder?
Ich frage hauptsächlich, weil es aus S. 169 zum Zustand "Sterbend" heißt:
Er kann nicht von natürlicher Heilung profitieren (sehr wohl aber durch Heilkunde und Heilungsmagie am Leben erhalten werden)
Gibt es doch irgendeinen Weg mit Heilkunde LP bei einem sterbenden Charakter zu heilen? Oder bezieht sich das nur auf die Möglichkeit einen Charakter mittels Pfleger, Bettruhe und Daueraufsicht zu stabilisieren (S. 140)?