Ich mache auch noch eine Ergänzung zu dem, was schon dazu gesagt wurde:
Auf S. 142 findet ihr im Kapitel "Herstellung und Reparatur" eine Tabelle mit möglichen Verbesserungen. (Im Band "Mondstahlklingen" gibt es noch weitere dazu). Diese Tabelle dient als Referenz, um die Qualität zu bestimmen.
Wenn der Gegenstand magische Fähigkeiten besitzen soll, dann ist S. 254 zu konsultieren.
Beispiel 1: Ein gewöhnliches Langschwert kostet normalerweise 10L. Dann hat es Q0 und macht 1W6+4 Schaden.
Soll es aber die Verbesserung "Waffenschaden +1" zweimal besitzen (für 1W6+6 Schaden), dann erhöht das seine Qualität auf Q2, was zu einem Preisaufschlag von 30L führt. Die Gesamtkosten für dieses besonders scharfe Schwert sind dann 40L.
Beispiel 2: Ein Spiegel soll dem Benutzer die Fähigkeit verleihen, sein Aussehen magisch zu verjüngen. Der Spiegel, dessen Grundpreis 3L beträgt (Q0) wird somit zu einem Strukturgeber mit der Artefaktqualität 5 (für den Grad-IV-Zauber "Verjüngen", GRW250). Das führt zu einem Aufpreis von +150L für dieses besondere Stück.
Das Schwert aus Beispiel 1könnte man auch über die Ressource "Relikt" erwerben, was zwei Ressourcenpunkte abfordern würde. Das hat dann die weitere Konsequenz, dass es möglich ist, dem Schwert mittels EP weitere Fähigkeiten und Kräfte zuzufügen. Das ist nicht im GRW beschrieben, sondern in "Mondstahlklingen".
Der Spiegel könnte prinzipiell auch via "Relikt" erworben werden, das wäre aber an das Einverständnis des SL gekoppelt, weil die benötigten Reliktpunkte hier den erlaubten Schwellwert 4 überschreiten.
Gruß,
Cerren