Autor Thema: Banken der Portalgilde  (Gelesen 1444 mal)

regelfuchs

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Banken der Portalgilde
« am: 18 Mär 2016, 09:38:35 »
Es geht um folgenden Satz im JdG:

Zitat
Bankgeschäfte sind jedoch nur ab einer gewissen Grund-Einlage (entsprechend Vermögen 5+) und bei einer entsprechenden Reputation (Ansehen oder Stand 4+) möglich.

  • Welche Spalte unter Vermögen ist gemeint? Sind also mindestens 100 oder 200 Lunare nötig?
  • Muss dieser Betrag immer mindestens auf dem Konto verfügbar sein oder nur um ein Konto einzurichten?
  • Ist das Geld nur am Einzahlort verfügbar oder in jeder Bank der Portalgilde? Wenn letzteres: Wie wird der Zugriff verifiziert?

SeldomFound

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Re: Banken der Portalgilde
« Antwort #1 am: 18 Mär 2016, 12:16:21 »
Bezieht sich nicht auf eine bestimmte Spalte. Wenn du einen Charakter mit Vermögen 5+ hast, hast du allgemein so viel Kapital in Form von Handelswaren, etc., dass du ein Konto eröffnen kannst/eröffnet hast, von dem du die 100/200 Lunare Rücklage abziehen kannst, wenn es nötig ist. Dadurch hast innerweltlich die Erklärung, woher ein Händler aus Zhoujiang das Geld in Siprangu bekommen kann.
« Letzte Änderung: 18 Mär 2016, 12:18:44 von SeldomFound »
Patience is a virtue, possess it if you can
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