Hallo,
Ich bin nicht sicher, ob es überhaupt schon eine Antwort auf die Fragen gibt, da sie auf ungeklärten Punkten fussen, aber gucken wir mal.
In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass es die Theorie gibt, dass beim Umklammern mit Kettenwaffen der Zusatz fehlt, dass diese Waffen dann nicht mehr anderweitig im Kampf zu benutzen sind als für die Umklammerung.
Wenn jetzt das wirklich nur was vergessen wurde, wie verhält sich die das Waffenmerkmal "unhandlich" dazu? Ich meine es funktioniert normalerweise so, dass "unhandlich" immer dann greift, wenn man die Waffe führt. Und man führt die Waffe, wenn man so zum Angriff und zur Verteidigung benutzen kann, wenn ich das richtig herausgelesen habe. Wenn man nun aber jemanden umklammert und die Waffe für sonst nichts benutzen kann (was mir erstmal richtig erscheint), ist doch dann die Folge, dass man in dem Augenblick die Waffe nicht mehr führt, oder nicht?
(keine Ahnung ob relevant, Umklammern ist an sich nach den Regeln immer "nur" einhändig.) Wenn nun alles so zutrifft, kann man dann einen Gegner im Erstschlag umklammern/kettenfesseln und dann - falls die Aktion mit einer Waffe getan wurde die nicht zweihändig ist - die Umklammerung aufrecht erhalten und mit seiner anderen Hand normal agieren. Wenn man Kampf mit zwei Waffen benutzt natürlich.
Edit: allerdings kann man auch sagen, dass das Umklammern auch als andauernder Angriff gesehen werden kann. Dann wäre das alles hinfällig.
Mehr Edit: Und da ist dann noch die Kettensichel. Rein von der Waffenbenutzung her sollte es mit dieser Waffe möglich sein, trotzdem angreifen zu können. Alle anderen wohl auch richtiger Weise unhandlichen Waffen, die auch "Umklammern" haben, und die Kettensichel sind also regeltechnisch gleich. Was gut ist. Also auch ein Punkt gegen das Geschriebene. Oder das Beschriebene gelte nur wenn die Waffe auch unhandlich seien. Realitisch, aber super umständlich
und damit nicht so wirklich Splittermond.