Autor Thema: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin  (Gelesen 3798 mal)

Skavoran

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Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« am: 02 Aug 2015, 09:42:05 »
1. Kann man einen geäußerten Wunsch zurücknehmen wenn die Gegenleistung zu hoch ist ?
2. Ist sie eine Art Orakel dem man Fragen statt Wünschen stellen kann ?
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regelfuchs

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Re: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« Antwort #1 am: 02 Aug 2015, 10:05:33 »
Zu 1: Kommt darauf an wie das mit den Wünschen funktioniert. Sofern nichts näheres im Buch steht, wovon ich ausgehe, werden alle Wünsche in eine imaginäre Liste eingereiht und gehen automatisch in Erfüllung sobald die Bedingung erfüllt ist. So sind die Audienzen sehr effizient und stressfrei für alle Beteiligten: Yiella muss nicht mit absolut jedem feilschen, weil die Bedingung zu grausam sei und die Bittsteller können sich in Ruhe überlegen ob sie auf den Handel eingehen oder nicht.

Zu 2: Wenn du den Wunsch nach einer Antwort hast ... ;)

SeldomFound

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Re: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« Antwort #2 am: 02 Aug 2015, 11:07:41 »
Zu 1.: Ich würde sagen, nein. Du äußerst der Wunsch, er wird dir erfüllt und dann kommt die Bezahlung. Es ist halt ein Glücksspiel, du kannst viel gewinnen, doch du riskierst halt auch viel dabei!
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Travita

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Re: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« Antwort #3 am: 02 Aug 2015, 13:54:32 »
1. Kann man einen geäußerten Wunsch zurücknehmen wenn die Gegenleistung zu hoch ist ?
2. Ist sie eine Art Orakel dem man Fragen statt Wünschen stellen kann ?

Zu 1: natürlich nicht.
Zu 2: natürlich auch nicht.

A.Praetorius

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Re: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« Antwort #4 am: 03 Aug 2015, 12:55:07 »
Wie immer natürlich nur die bescheidene Meinung des Autors und keine offizielle Setzung:

1.) Es ist noch nie vorgekommen...  Es ist immer mit einem Risiko verbunden Yiella um ihre Hilfe zu bitten. Niemand würde leichtfertig einen Wunsch an die Herrscherin herantragen, und auch wenn es evtl. sogar möglich wäre einen solchen Handel (feeischer Natur) auszuschlagen, wäre es sicher eine Beleidigung der Spiegelprinzessin mit ihr zu handeln / feilschen oder gar ihren Vorschlag abzulehnen.

2.) Sie ist kein Orakel. Natürlich kann man sie um Rat / Informationen bitten, da würde ich aber nicht als "Wunsch / Bitte" an sich einstufen. Das wäre also eher damit vergleichbar an einen beliebigen anderen Hof eines Herrschers zu gehen und nach Wissen zu fragen. Allerdings hat sie natürlich, auch durch ihre übernatürlichen Fähigkeiten einen sehr großen Einblick in die Geschehnisse der Stromlandinseln und konnte schon viele Jahrhunderte Wissen sammeln.

Weltengeist

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Re: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« Antwort #5 am: 03 Aug 2015, 19:45:01 »
Im Weltenband steht (S. 139):
"So schrecklich manches überraschende Angebot auch erscheinen mag, es wurde bisher von niemandem berichtet, der die Erfüllung seines Wunsches ausgeschlagen hätte".

Klingt für mich schon so, als sei es prinzipiell möglich, den Handel anzunehmen oder abzulehnen. Was somit doch eine offizielle Setzung und nicht nur die Privatmeinung des Autors wäre... ;)

A.Praetorius

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Re: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« Antwort #6 am: 04 Aug 2015, 13:42:35 »
Die zitierte Passage ist mir wohlbekannt (auch wenn es echt lang her ist, dass ich das geschrieben hab  ;)).

Allerdings lässt sie auch bewusst offen, ob ein Ablehnen des Handels möglich ist (auch wenn es impliziert wird) oder ob sich evtl. bereits mit Aussprechen des Wunsches ein "Pakt" geformt hat.

Meister Hildebrand

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Re: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« Antwort #7 am: 04 Aug 2015, 14:01:03 »
Allerdings lässt sie auch bewusst offen, ob ein Ablehnen des Handels möglich ist (auch wenn es impliziert wird) oder ob sich evtl. bereits mit Aussprechen des Wunsches ein "Pakt" geformt hat.
Dann bleibt die Frage ob das anders artikuliert wird - eventuell als Vorschlag, Anfrage,... SCs können ja durchaus paranoide Züge haben. Dann wäre es wohl eher ein (Ver-)Handeln und ob sich die Spiegelprinzessin darauf einlässt (bzw. ob sie ihre Autorität so untergraben lassen will).


Weltengeist

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Re: Zwei Fragen über die Spiegelprinzessin
« Antwort #8 am: 04 Aug 2015, 15:14:07 »
Die zitierte Passage ist mir wohlbekannt (auch wenn es echt lang her ist, dass ich das geschrieben hab  ;)).

Allerdings lässt sie auch bewusst offen, ob ein Ablehnen des Handels möglich ist (auch wenn es impliziert wird) oder ob sich evtl. bereits mit Aussprechen des Wunsches ein "Pakt" geformt hat.

Also verstehst du "Angebot" eher als "an offer he couldn't refuse"? ;D