Autor Thema: Gesundheitsstufe "Todgeweiht"  (Gelesen 2235 mal)

Weltengeist

  • Gast
Gesundheitsstufe "Todgeweiht"
« am: 01 Jul 2015, 15:44:39 »
Hallo Regelcracks!

Ich habe jetzt schon mehrfach in Runden die folgende, recht wichtige Frage auftauchen sehen:

Wenn ein Abenteurer die Gesundheitsstufe "Todgeweiht" erreicht, muss er ja eine Zähigkeitsprobe gegen 20 ablegen, um nicht bewusstlos zu werden. Preisfrage: Ist diese Probe ebenfalls um den Wundstufenabzug (normalerweise -8) erschwert? Ich sehe eigentlich nichts, was dagegen spräche, aber ich wollte mich mal absichern. ..

Quendan

  • Gast
Re: Gesundheitsstufe "Todgeweiht"
« Antwort #1 am: 01 Jul 2015, 15:48:04 »
Klar, das ist eine ganz reguläre Probe.

Weltengeist

  • Gast
Re: Gesundheitsstufe "Todgeweiht"
« Antwort #2 am: 01 Jul 2015, 16:54:31 »
Gut, danke. Dann haben wir ja "alles richtig gemacht" :).

maggus

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Re: Gesundheitsstufe "Todgeweiht"
« Antwort #3 am: 01 Jul 2015, 18:39:54 »
Nach Regeln gilt sicher die -8. Wir handhaben das am Tisch allerdings so, dass der Wundabzug der Stufe gilt, in der man vor Todgeweiht war. Da die unterste Stufe und der Wundschock ja ziemlich gleichzeitig eintreten, haben wir uns auf den "status quo ante" geeinigt. In der Regel also "nur" -4. Aber das ist wohl Hausregel.

Das gilt dann natürlich auch für die Gegner 8)
"Befreien Sie das Unreich!"