Autor Thema: Mindestkosten bei verstärkten Zaubern  (Gelesen 3822 mal)

Juff

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Mindestkosten bei verstärkten Zaubern
« am: 18 Aug 2014, 13:48:37 »
Hallo zusammen.

Mir stellen sich bei Zaubern, die "verstärkt" gewirkt werden einige Fragen zu den Kosten:
1. Laut GRW sind die Kosten der Verstärkung "nicht durch EG" zu reduzieren. Wenn Kosten anderweitig (z.B. bei herausragend gelungener Probe) reduziert werden, kann ich damit die Kosten der Verstärkung angehen bzw auf 0 senken?

2. Wann wird das Minimum von 1 Punkt angewendet vor oder nach den Zusatzkosten der Verstärkung;  kann ich über EG/Meisterschaften die Kosten eines verstärkten Zaubers auf die Kosten der Verstärkung senken oder bleibt zusätzlich noch (K)1 der Grundkosten übrig?

Besonders bei den leichten und günstigen Grad 0 Sprüchen kann 1 Fokus mehr oder weniger ja schon einen deutlichen Unterschied machen...

Quendan

  • Gast
Re: Mindestkosten bei verstärkten Zaubern
« Antwort #1 am: 18 Aug 2014, 14:14:47 »
zu 1) Es ist nur explizit verboten, die Kosten über EG zu reduzieren. Reduzierung der Kosten der Verstärkungs-Option aus anderen Quellen (wie einer herausragend gelungenen Probe oder aus Meisterschaften) ist möglich.

zu 2) Das Minimum steht jeweils bei den EG-Optionen dabei und muss entsprechend auch in deren Rahmen beachtet werden. Das heißt zusätzlich bleiben immer noch (K)1 übrig.

Wobei Punkt 2 für die Grad 0-Sprüche ja nicht von Belang ist, da sie die entsprechenden Optionen zur Kosten-Einsparung ja nie besitzen.

Juff

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Re: Mindestkosten bei verstärkten Zaubern
« Antwort #2 am: 18 Aug 2014, 14:18:50 »
Danke für die schnelle Antwort. Das Grad 0 Sprüche niemals die Spar-Optionen haben, war mir nicht klar.

4 Port USB Hub

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.047
  • Jetzt mit USB 3.0 Ports
    • Profil anzeigen
Re: Mindestkosten bei verstärkten Zaubern
« Antwort #3 am: 18 Aug 2014, 14:25:41 »
Nur zur Verständnis:
Das verstärkte Ausdauer stärken kostet K2V1. Kosten sparen per EG geht bei Grad 0 Zaubern sowieso nicht.
Mit Sparsamer Zauberer kann ich die Kosten auf K1V1 drücken.
Mit Magische Zeichen sogar auf K1, sofern ich den Zauber über Stärkungsmagie wirke.

Aura der Entschlossenheit (K4V1) kann ich mit beiden Meisterschaften zusammen auf K1 reduzieren.
Wenn ich die verstärkte Form des Zaubers wähle, kostet dies normal K5V2. Mit zwei EG komm ich auf K4V2, und mit den beiden Meisterschaften dann auf K1V1.

Korrekt?
Für Fetzenstein! Nieder mit Knax!

maggus

  • Beta-Tester
  • Hero Member
  • ***
  • Beiträge: 2.082
  • Zeigefingerzeiger
    • Profil anzeigen
    • maggus bei Facebook
Re: Mindestkosten bei verstärkten Zaubern
« Antwort #4 am: 18 Aug 2014, 17:08:21 »
Es ist nur explizit verboten, die Kosten über EG zu reduzieren. Reduzierung der Kosten der Verstärkungs-Option aus anderen Quellen (wie einer herausragend gelungenen Probe oder aus Meisterschaften) ist möglich.

Diese Aussage verstehe ich nicht ganz.
a) Ist mit der "herausragend gelungenen Probe" der Triumph gemeint, der +3 EG bringt? Und falls ja: Sind die +3 EG eines Triumphes eine andere Art von EG als die regulär erwürfelten EG?
b) Oder ist mit  "herausragend gelungener Probe" ein Ergebnis von 5+ EG gemeint, aus dem "immer positive Konsequenzen für den Abenteurer erwachsen, die über die eigentliche Probe hinausgehen" - in diesem Fall also die außerordentliche Erlaubnis für eine Kostenreduktion der Verstärkungs-Option?
c) Oder was ganz anderes...

@4 Port USB Hub: So rechne ich auch.
"Befreien Sie das Unreich!"

Dunbald

  • Beta-Tester
  • Hero Member
  • ***
  • Beiträge: 970
    • Profil anzeigen
Re: Mindestkosten bei verstärkten Zaubern
« Antwort #5 am: 18 Aug 2014, 17:28:06 »
a) Ist mit der "herausragend gelungenen Probe" der Triumph gemeint, der +3 EG bringt? Und falls ja: Sind die +3 EG eines Triumphes eine andere Art von EG als die regulär erwürfelten EG?
b) Oder ist mit  "herausragend gelungener Probe" ein Ergebnis von 5+ EG gemeint, aus dem "immer positive Konsequenzen für den Abenteurer erwachsen, die über die eigentliche Probe hinausgehen" - in diesem Fall also die außerordentliche Erlaubnis für eine Kostenreduktion der Verstärkungs-Option?
c) Oder was ganz anderes...
Es ist b) gemeint, siehe auch S. 198 im GRW.

Quendan

  • Gast
Re: Mindestkosten bei verstärkten Zaubern
« Antwort #6 am: 18 Aug 2014, 17:29:19 »
Korrekt?

Ohne jetzt alle zahlen im Buch kontrolliert zu haben: Schaut korrekt aus.

Diese Aussage verstehe ich nicht ganz.
a) Ist mit der "herausragend gelungenen Probe" der Triumph gemeint, der +3 EG bringt? Und falls ja: Sind die +3 EG eines Triumphes eine andere Art von EG als die regulär erwürfelten EG?
b) Oder ist mit  "herausragend gelungener Probe" ein Ergebnis von 5+ EG gemeint, aus dem "immer positive Konsequenzen für den Abenteurer erwachsen, die über die eigentliche Probe hinausgehen" - in diesem Fall also die außerordentliche Erlaubnis für eine Kostenreduktion der Verstärkungs-Option?
c) Oder was ganz anderes...

Option C mit einer Prise B. ;)

Seite 198, Auswirkungen einer Zauberprobe im Überblick. Herausragend gelungene Probe = du darfst einen erschöpften oder verzehrten Punkt einsparen.

[Ninja'd ...]