Autor Thema: Schildmali  (Gelesen 2893 mal)

Cpt Toast

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Schildmali
« am: 12 Jul 2014, 11:55:22 »
Hallo,
gelten Schildmali (also die Mali auf Fertigkeiten, verlangsamte GS und der Tickzuschlag) nur wenn ich den Schild gerade tatsächlich führe (also um den Arm geschnallt habe) oder auch wenn ich den Schild am Rücken hängen habe? Mein Bauchgefühl tendiert zu erstem, weil ich nach meinem Verständnis ja auch nur dann von den Boni profitieren kann.
Formerly known as "Pudel des Todes".

maggus

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Re: Schildmali
« Antwort #1 am: 12 Jul 2014, 12:07:53 »
Hi,
ich finde zwar keine explizite Regelstelle, die Dein Bauchgefühl bestätigen würde, mein Bauch sagt aber genau dasselbe. Ich glaube, das die Frage so selbstverständlich mit Nein beantwortet werden kann, dass sie den Autoren keine Erläuterung im Regelwerk wert war.

Mali von Rüstungen und Schilden können sich eigentlich nur auswirken, wenn sie getragen werden. Denn der Bonus wirkt sich ja auch nur beim Tragen aus. Wenn der Schild also auf dem Rücken hängt, verbessert er nicht Deine Verteidigung, erzeugt aber auch keinen Malus. Er ist dann einfach nur ein Gegenstand (für den Du die optionalen Traglastregeln von S. 181 GRW anwenden kannst, wenn Du magst).
"Befreien Sie das Unreich!"

Quendan

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Re: Schildmali
« Antwort #2 am: 12 Jul 2014, 12:35:28 »
Es ist exakt so, wie maggus sagt: die Mali gelten natürlich nur dann, wenn auch die Boni gelten würden - also wenn der Schild auch aktiv geführt bzw. am Arm getragen wird. Ansonsten ist er einfach nur Gepäck.