Ich denke auch, dass bei Akrobatik im Kampfeinsatz auf die Patzertabelle gewürfelt werden muss. Das regelt S. 18 GRW ziemlich eindeutig. Die Regelung auf S. 172 ist wie z.B. die Regelung für Alchemie oder auch Akrobatik nur auf 5 negative Erfolgsgrade bezogen, nicht auf einen Patzer. Nur der Vergleich, dass beides den gleichen Effekt hat.
Also:
Patzer (S. 18) im Kampf ist immer Patzertabelle. Das bezieht sich auf alle im Kampf angewendeten Fähigkeiten, nicht Kampffähigkeiten.
5 negative Erfolgsgrade (S. 172) in einer Kampffähigkeitenprobe erzwingt ebenso einen Wurf auf die Patzertabelle. Diese Sonderregelung bezieht sich nicht auf Patzer sondern einen verheerenden Misserfolg, ist also getrennt zu betrachten.
Zwischen den Regelungen besteht also (Bis auf die Folge) kein Zusammenhang. Da es sich bei Akrobatik nicht um eine Kampffertigkeit handelt bezieht sich die Regelung auf S. 172 nicht auf Akrobatik, es ist also nur die Regelung auf S. 18 anzuwenden.
Was zur Akrobatik noch dazukommt ist die Regelung auf S. 101, auf der die Auswirkungen einer verheerenden Probe steht (-5 EG). Diese ist ebenso unabhängig von der Folge auf S. 18, da die Ursache und Folge nichts miteinander zu tun haben.
Das logische Ergebnis ist also:
Probe im Kampf ist ein Patzer -> Patzertabelle des Kampfs. (S. 18)
Verheerendes Ergebnis beim Einsatz einer Kampffertigkeit -> Patzertabelle im Kampf (S. 172)
Verheerendes Ergebnis bei Akrobatik außerhalb eines Kampfs -> 2W6+liegend (S. 101)
Verheerendes Ergebnis durch Patzer im Kampf bei Akrobatik -> Patzertabelle + 2W6+liegend
Im Übrigen steht bei S. 172, dass wenn ein Ergebnis nicht möglich sein kann (Weil die Waffe nicht beschädigt werden kann) erneut gewürfelt wird. Und letztendlich unterliegt die Folge dem Entscheid des SL.