Autor Thema: Zauber wegen Aktiver Abwehr misslungen  (Gelesen 1936 mal)

Klapadapa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
    • Profil anzeigen
Zauber wegen Aktiver Abwehr misslungen
« am: 23 Sep 2015, 17:58:21 »
Was passiert wenn man mit einem Zauber (zB Flammenstrahl) zwar die Verteidigung des Gegners überwürfelt, durch dessen AA aber die Probe trotzdem nicht schafft?
Zahlt man die vollen Kosten des Zaubers oder nur die negativen Erfolgsgrade an erschöpften Fokus?
Für beide Varianten kann man argumentieren, aber im Regelwerk habe ich keine klare Antwort gefunden.

SeldomFound

  • Beta-Tester
  • Hero Member
  • ***
  • Beiträge: 10.283
  • Wohin auch die Reise geht, ich bin da
    • Profil anzeigen
Re: Zauber wegen Aktiver Abwehr misslungen
« Antwort #1 am: 23 Sep 2015, 18:02:35 »
Ich würde eher sagen, dass man da nach dem Ergebnis der Aktiven Abwehr sich richten sollte, jedoch diese niemals zu negativen EG führen kann. Sprich, wenn ein Zauber durch eine Aktive Abwehr verhindert wird, müssen keinerlei Kosten bezahlt werden.
Patience is a virtue, possess it if you can
Seldom found in woman
Never found in man

JS

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 160
    • Profil anzeigen
Re: Zauber wegen Aktiver Abwehr misslungen
« Antwort #2 am: 23 Sep 2015, 18:10:26 »
S. 138: Aktive Abwehr erhöht den Widerstandswert.
"Das Ergebnis der gegnerischen Probe wird mit dem durch die Aktive Abwehr erhöhten Widerstand verglichen. Pro Angriff oder jedem anderen, gegen einen Widerstandswert gerichteten Effekt ist nur eine einzelne Aktive Abwehr möglich. Durch eine Aktive Abwehr kann nie ein Wurf auf eine Patzertabelle erzwungen werden."

Folglich kann eine Aktive Abwehr dazu führen, daß ein Zauber, der erst gelungen ist, durch die Abwehr mißling mit den entsprechend verringerten FO-Kosten nach den negativen EG. Das wird eigentlich im Regelwerk sehr klar, wie ich finde (und hoffe).

Wichtig dabei ist für den Zauberer und SL:
S. 164: Aktive Abwehr für KW und GW ist nur möglich, wenn der Verteidiger sich des auslösenden Effektes bewußt ist.

Da kann man schon mehr diskutieren, z.B. ob der auslösende Effekt das Zaubern des Zaubers "Flammenstrahl" ist oder die Zauberwirkung, also der Flammenstrahl, der auf den Verteidiger zuschießt. Allerdings wird auch das ganz gut erklärt, indem der Effekt das ist, was mit dem Widerstand direkt interagiert, somit die Zauberwirkung. Also muß sich der Zauberer hinter den Schurken stellen, dann gibt es auch keine Aktive Abwehr.
« Letzte Änderung: 23 Sep 2015, 18:14:58 von JS »
Wer gern sagt, was er denkt, sollte vorher etwas gedacht haben.

Quendan

  • Gast
Re: Zauber wegen Aktiver Abwehr misslungen
« Antwort #3 am: 23 Sep 2015, 18:25:24 »
Folglich kann eine Aktive Abwehr dazu führen, daß ein Zauber, der erst gelungen ist, durch die Abwehr mißling mit den entsprechend verringerten FO-Kosten nach den negativen EG. Das wird eigentlich im Regelwerk sehr klar, wie ich finde (und hoffe).

Völlig richtig. :)