Interessanter ist eigentlich die Frage nach dem Besitzverhältnis. Ich muss zugeben, auch wenn ich die Einstellung der von sennewood zitierten Spielerin nicht teile, bringe ich ihr doch ein gewisses Grundverständnis entgegen. In unserer Runde käme weder der SL (eben weil dieser rotiert) noch irgendeiner der Spieler je auf die Idee, die gemeinschaftlich angeschafften Bücher als sein Eigentum zu betrachten - dies wird erst zu einem Problem, wenn die Gruppe sich irgendwann in ferner Zukunft auflöst. Aber vermutlich sind die Regelwerke, die momentan aktuell sind, wahrscheinlich sowieso wertlos geworden.
Rechtlich müsste das eine Bruchteilgesellschaft sein, d.h. jeder hat (Teil-)Eigentum an dem Gegenstand. Dieser wird gemeinsam verwaltet und ist nur für den gemeinsamen Zweck, bei uns das Rollenspielen, zu verwenden, also nicht als Requisite für eine Bücherverbrennung
. Würde das so verstehen, dass der Besitz im Normalfall am Orte des "gemeinsamen Zwecks" verbleiben sollte, also im Normalfall beim SL. Wenn sich alle einigen, dass der Besitz zu einen der Spieler übergeht oder verliehen wird, ist das auch in Ordnung. Problematisch wird es nur, wenn einer der Spieler nicht mehr teilhaben möchte, dann wird sein Anteil am Wert von den anderen ausgezahlt oder der Gegenstand wird verkauft und jeder bekommt seinen Anteil. Dies würde beispielsweise auch bei einer Gruppenauflösung geschehen.
Bin kein Rechtsexperte, also berufen könnt ihr euch hier nicht drauf