Hi,
mal meine persönliche Sicht darauf:
Die Regeln sind da eigentlich recht eindeutig.
Ein Handwerker, der sich zur Herstellung eines Gegenstands Material kaufen muss - unabhängig davon ob es besonderes Material ist oder nicht - zahlt 1/3 bzw. 1/4 des Preises des fertigen Produkts.
Ich verstehe das übrigens so, dass der Materialaufpreis vom Sanja-Holz erst nach dem Dritteln eingerechnet wird (d.h. Bogen 15L + Q8 360L = 375L), d.h. 125L + 15L Aufpreis für Sanja-Holz. = 140L
Liegt das Material vor (MSK 84), sind nur die 10% Verschleißkosten zu zahlen, also 39L
Also, die Antwort auf deine Frage ist: Rechnung 2, es sei denn der SL befindet, dass alles andere an Material neben dem Sanja-Holz auch vorhanden ist - dann gilt Rechnung 1.
Es ist im Falle eines Bogens nicht sofort ersichtlich, warum denn weiteres Material nötig ist. Aber man könnte z.B erklären, dass das Holz so hart ist, dass nur bestimmte Klingen es schnitzen können, es in einer sehr speziellen Flüssigkeit eingelegt werden muss, um formbar zu werden, bei speziellen Rauch getrocknet werden muss, es mit zauberkräftigen Salben beschmiert werden muss, die Sehne von einem exotischen Tier stammen muss, usw.
Nur weil man sich Sanja-Holz gekauft hat, hat man den ganzen Kram halt nicht - das zu besorgen kostet halt immer noch 1/3 des finalen Produktpreises und erklärt