Das hängt sehr davon ab, wie du die Kreatur einsetzen möchtest. Handelt es sich dabei einfach nur um eine Sicherheit, um ein mögliches Würfelpech abzufangen, dann würde ich es unter den üblichen "Ressourcenschutz" fallen lassen und ja, diese Idee ist durchaus stimmig für ein entsprechendes Feenwesen.
Doch du schreibst davon, dass du es als fliegender Zauberüberträger benutzen willst und dabei vermute ich, dass du es mit Zaubern wie "Suggestion" verbinden und zur Reichweitenerhöhung missbrauchen willst. In diesem Falle würde ich definitiv einen weiteren Ressourcenpunkt verlangen, da du nämlich damit aus meiner Sicht versuchst, den "Welpenschutz" auszunutzen. Als ein weiterer Vorteil würde ich es hier einbauen, dass die Einstellung deiner vernunftbegabten Kreatur sich dadurch nicht verschlechtert, dass du ihr Leben leichtfertig opferst!
Außerdem würde ich mich bei dieser Fähigkeit an der Legendären Kraft "Rückkehr zum Besitzer" für Relikte aus dem MSK, S. 102, orientieren: Die Kreatur braucht als 7 - Kreaturenstufe Wochen (mindestens 1 Tag) um zurückzukehren.
Was der Idee mit Zauberfeder oder Schreiben allgemein gilt, so würde ich es zulassen, solange die Kreatur die verstärkte Version benutzt. Denn die einfache Wirkung des Zaubers verlangt, dass man sprechen kann. Aber auch so kann sie als ein körperloses Wesen sich auch einfach in entsprechende Bilder verwandeln, um darüber zu kommunizieren.
@ Chanil
Die Möglichkeit, Zauber zu übertragen, ist auch durch die Meisterschaft "Vertrautenband" möglich und benötigt dafür keine Abrichtung.