Autor Thema: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen  (Gelesen 3974 mal)

Turaino

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Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« am: 03 Okt 2017, 13:55:28 »
Hallo alle zusammen :)
Ich habe vor mir eine Kreatur zu erschaffen. Diese soll im Kampf als fliegender Zauberüberträger fungieren und sonst als körperloses und vernunftbegabtes Feenwesen etwas Rollenspiel einbringen. Es ist ein kleiner Vogel (winzig, 1 LP, schwächlich), der also schnell sterben kann.
Haltet ihr es für plausibel, dass ein Feenwesen, das in der hiesigen Welt stirbt in die Feenwelt zurückgeworfen wird und dort regenerieren muss und nach etwas Zeit wieder zurückkehrt? Quasi als Begründung, dass diese Kreatur zurückkehrt wenn sie stirbt, obwohl sie ihrem Zweck nach verwendet wurde.
Oder würdet ihr sogar sagen, dass das eine eigene Verfeinerung sein sollte, die einen Ressourcenpunkt kostet? Dabei sollte es meiner ANsicht nach aber noch einen weiteren Vorteil geben, da dieses "zurückbekommen der Ressourcenpunkte" ja normal ist.

Eine weitere Frage: Würdet ihr sagen ein nur vernunftbegabtes Wesen kann mit dem Zauber "Zauberfeder" eine Sprache schreiben oder sollte es dazu auch Sprachbegabt sein?

Chanil

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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #1 am: 03 Okt 2017, 14:48:12 »
Vernunftbegabte Wesen können nicht mehr mit den Abrichtungen für Tiere ausgebildet werden.
Daher können diese Wesen nicht mehr als Zauberüberträger mittels Vertrautenausbildung dienen.
Generell sind Kreaturen mit der Ressource Kreatur geschützt, aber wenn Du sie mit Absicht in Gefahr bringst kann der Meister auch nein sagen.
Denn vor absichtlicher Gefährdung schützt die Ressource nicht.

Und nein, eine Kreatur muss nicht physisch dazu in der Lage sein sprechen zu können um lesen und schreiben zu können.
Dafür muss die Kreatur jedoch die Stärke Literat besitzen und die passende Sprache beherrschen.
'Nomis' schrieb am 17 Juli 2012 - 11:26:

Anbei erwähnt, ist gesunder Menschenverstand, anders als viele annehmen, sehr variabel in seiner Ausprägung und keinesfalls eine feste Größe in Art, Umfang oder Funktion.

SeldomFound

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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #2 am: 03 Okt 2017, 14:56:23 »
Das hängt sehr davon ab, wie du die Kreatur einsetzen möchtest. Handelt es sich dabei einfach nur um eine Sicherheit, um ein mögliches Würfelpech abzufangen, dann würde ich es unter den üblichen "Ressourcenschutz" fallen lassen und ja, diese Idee ist durchaus stimmig für ein entsprechendes Feenwesen.

Doch du schreibst davon, dass du es als fliegender Zauberüberträger benutzen willst und dabei vermute ich, dass du es mit Zaubern wie "Suggestion" verbinden und zur Reichweitenerhöhung missbrauchen willst. In diesem Falle würde ich definitiv einen weiteren Ressourcenpunkt verlangen, da du nämlich damit aus meiner Sicht versuchst, den "Welpenschutz" auszunutzen. Als ein weiterer Vorteil würde ich es hier einbauen, dass die Einstellung deiner vernunftbegabten Kreatur sich dadurch nicht verschlechtert, dass du ihr Leben leichtfertig opferst!

Außerdem würde ich mich bei dieser Fähigkeit an der Legendären Kraft "Rückkehr zum Besitzer" für Relikte aus dem MSK, S. 102, orientieren: Die Kreatur braucht als 7 - Kreaturenstufe Wochen (mindestens 1 Tag) um zurückzukehren.

Was der Idee mit Zauberfeder oder Schreiben allgemein gilt, so würde ich es zulassen, solange die Kreatur die verstärkte Version benutzt. Denn die einfache Wirkung des Zaubers verlangt, dass man sprechen kann. Aber auch so kann sie als ein körperloses Wesen sich auch einfach in entsprechende Bilder verwandeln, um darüber zu kommunizieren.


@ Chanil

Die Möglichkeit, Zauber zu übertragen, ist auch durch die Meisterschaft "Vertrautenband" möglich und benötigt dafür keine Abrichtung.
« Letzte Änderung: 03 Okt 2017, 14:59:30 von SeldomFound »
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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #3 am: 03 Okt 2017, 15:09:19 »
Ah, danke! Seldom!
'Nomis' schrieb am 17 Juli 2012 - 11:26:

Anbei erwähnt, ist gesunder Menschenverstand, anders als viele annehmen, sehr variabel in seiner Ausprägung und keinesfalls eine feste Größe in Art, Umfang oder Funktion.

Turaino

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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #4 am: 03 Okt 2017, 15:18:27 »
Vertrautenband war auch meine Idee dahinter :)
Weniger Suggestion als Zauber wie Verhängnis, aber im Prinzip ja. Der Einsatz ist auch weniger als "Flieg im Kampfgetümmel von gegner zu Gegner" gedacht als in die Richtung "Den einen Gegner wenn er abgelenkt ist kurz berühren, damit ich den Zauber wirken kann und dann abhauen". Ich halte es für wenig realistisch, dass dem Vogel bis zum Zauber selbst bBeachtung geschenkt wird und er kann dann ja sofort wegfliegen (Körperlos), wodurch er nicht in großer Gefahr wäre.
Deiner Argumentation würde ich nur dann folgen, wenn ich das Tier in den Zweikampf schicke oder ihm sage, er soll jemanden ablenken und er stirbt dabei, aber dieses "hingehen, berühren, fliehen" ist ja der Hauptzweck des Tieres. Wieso sollte ein Kampftiger, der beim Kampf stirbt ersetzt werden, aber der Feenvogel hier nicht?
Hintergrundtechnisch handelt es sich übrigens um einen Diener der Spiegelprinzessin, der meinem Char geschickt wurde und ihm helfen soll. Deswegen sehe ich bei Loyalität keine Probleme, solange er halt nicht komplett stirbt.
Auch halte ich einen Ressourcenpunkt für nur das zu teuer (Könnte man ja als Modul in die SPielrunde einführen), außér es würde wirklich darum gehen ihn entgegen seiner eigentlichen "Bestimmung" (Leute berühren und fliehen) einsetzen. Ein solches Relikt könnte man ja in eine tiefe Schlucht werfen weil man gerade Lust hat und es würde wieder zurückkommen. Als Überlegung fände ich es aber gut, wenn er Feentore in der Umgebung fühlen könnte, da er ja auch aus der Feenwelt wieder in die hiesige Welt kommen muss.

Chanil

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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #5 am: 03 Okt 2017, 15:24:39 »
Du schickst die Kreatur dennoch mitten ins Kampfgetümmel.
Gefährdest die Kreatur also absichtlich.
'Nomis' schrieb am 17 Juli 2012 - 11:26:

Anbei erwähnt, ist gesunder Menschenverstand, anders als viele annehmen, sehr variabel in seiner Ausprägung und keinesfalls eine feste Größe in Art, Umfang oder Funktion.

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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #6 am: 03 Okt 2017, 15:42:37 »
Du schickst die Kreatur dennoch mitten ins Kampfgetümmel.
Gefährdest die Kreatur also absichtlich.
Genauso wird der Kampftieger oder der Kampfhund absichtlich in Gefahr gebracht, dennoch werden sie zurückerstattet, weil sie ihrem Zweck angemessen in Gefahr gebracht wurden. Dass Gefahr existiert ist mir bewusst, sonst würde die Frage ja nicht aufkommen. Fraglich ist nur, ob das noch als dem Zweck angemessene Gefährdung zu sehen ist oder eher als in den offensichtlichen Tod schicken. Bei einem GK1 Vogel mit GS 17, der keine Gelegenheitsangriffe abbekommen kann und den Gegner nur etwa einen Tick berühren muss halte ich die Gefahr für insgesamt sehr gering, solange man es nicht übertreibt. (Ausnahme: Der Meister gibt den Gegnern das Wissen über den Vogel und sie wollen ihn sofort töten). Er ist nach außen hin ja nicht sofort als das zu erkennen.

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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #7 am: 03 Okt 2017, 15:59:26 »
Nun, in einem Kampf wird ein unfreiwilliges Ziel nicht lange genug stehen bleiben, damit man erfolgreich einen Berührungszauber auf ihn wirken kann. Beachte, dass das Tier die ganze Zauberdauer mit dem Ziel in Kontakt bleiben muss. Das Tier kann versuchen, sich an ihm festzuklammern oder zumindest an ihm festzudrücken. Aber das fällt auf!



Was aber durchaus möglich ist,  dass die Kreatur speziell schlafende Ziele aufsucht und diese im Schlaf verzaubert. Und dank körperlos ist es auch nur schwer möglich, es daran physisch zu hindern! Was allerdings dem Schutz durch die Grenzen des Hauses angeht... Tja, das ist halt der Nachteil eines Feenwesens. Da es aber vernunftbegabt ist, kann ihm da aber durchaus etwas einfallen (oder du hilfst ihm dabei einzudringen, indem du es vorher im Haus versteckst).

Übrigens: Nein, ich würde nicht ohne weiteres zulassen, dass der Vogel als Feenwesen nicht erkannt werden kann. Dass wäre für mich mindestens ein weiterer Ressourcepunkt!
« Letzte Änderung: 03 Okt 2017, 16:02:14 von SeldomFound »
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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #8 am: 03 Okt 2017, 16:23:24 »
Die Idee mit dem Zaubern ist mit Zauber verzögern gedacht, hätte ich wohl noch anmerken sollen^^ Oder ist die Kombination Zauberer kanalisiert, wartet bis Kreatur den Gegner berührt, dann auslösen nicht möglich? Habe nichts gefunden, was dem widerspricht. Und gelten die 3 Ticks Auslösezeit dann nur für den Zauberer oder auch den Vertrauten? (Schätze für beide)

Es gibt aber doch durchaus Feenwesen, die als solche nicht ohne weiteres zu erkennen sind, so der Grimolochin (JdG 107). Da der Vogel Körperlos ist finde ich es durchaus plausibel, dass er bei nährerer Betrachtung als nicht normales Wesen erkannt werden kann (Ich stelle es mir so vor, dass er aus kleinen Stücken besteht, die sich leicht bewegen aber nicht direkt erkennbar sind) aber von etwas Entfernung aussieht wie ein normaler Vogel.

Edit: Was ich mir auch vorstellen könnte wäre die Optionalregel zum Retten von Kreaturen (1 Splitterpunkt um tote Kreatur zu retten) ähnlich anzuwenden: Stirbt der Vogel, wird er in die Feenwelt geworfen und ich verliere einen Splitterpunkt. Dadurch kommt er in nächster Zeit zurück (Das kann meines Erachtens nach durchaus ein Tag oder mehr sein), habe ich keinen Splitterpunkt mehr bleibt er bis zum nächsten Abenteuer verschwunden, bis ich wieder einen ausgeben kann.
« Letzte Änderung: 03 Okt 2017, 16:34:18 von Turaino »

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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #9 am: 03 Okt 2017, 17:04:27 »
Zitat
Genauso wird der Kampftieger oder der Kampfhund absichtlich in Gefahr gebracht, dennoch werden sie zurückerstattet, weil sie ihrem Zweck angemessen in Gefahr gebracht wurden.
Whoot? Wer erzählt denn sowas? Wenn die im Kampf sterben, sind die tot. Du bekommst X freie Resourcenpunkte wieder und darfst Dich nach dem Abenteuer (oder nach dem Spielabend, wenn er gnädig ist) mit dem SL darüber unterhalten, wie Du die Ressourcenpunkte wieder anlegen möchtest, und wie man das am besten ausspielen könnte, und wie lange das dann dauern könnte, ...

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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #10 am: 03 Okt 2017, 17:43:27 »
Die Idee mit dem Zaubern ist mit Zauber verzögern gedacht, hätte ich wohl noch anmerken sollen^^ Oder ist die Kombination Zauberer kanalisiert, wartet bis Kreatur den Gegner berührt, dann auslösen nicht möglich? Habe nichts gefunden, was dem widerspricht. Und gelten die 3 Ticks Auslösezeit dann nur für den Zauberer oder auch den Vertrauten? (Schätze für beide)

Nein, diese Meisterschaft erlaubt es dir nicht, die Einschränkung von Berührungszauber zu umgehen. Es steht explizit bei der Beschreibung der Reichweite Berührung, dass man für die gesamte Zauberdauer Kontakt zum Ziel haben muss.


Zitat
Es gibt aber doch durchaus Feenwesen, die als solche nicht ohne weiteres zu erkennen sind, so der Grimolochin (JdG 107). Da der Vogel Körperlos ist finde ich es durchaus plausibel, dass er bei nährerer Betrachtung als nicht normales Wesen erkannt werden kann (Ich stelle es mir so vor, dass er aus kleinen Stücken besteht, die sich leicht bewegen aber nicht direkt erkennbar sind) aber von etwas Entfernung aussieht wie ein normaler Vogel.

Der Grimolochin muss auch zusätzlich zu den Ressourcenpunkten regelmäßig mit Lebenspunkten bezahlt werden.

Ich muss aber einräumen, dass Feenwesen ihren Glimmer haben, mit denen sie sich natürlich auch tarnen können, doch diese nützliche Eigenschaft ist für mich ein zusätzlicher Ressourcenpunkt wert, da sie äquivalent zu der Fähigkeit der Gestaltwandlung ist.


Zitat
Was ich mir auch vorstellen könnte wäre die Optionalregel zum Retten von Kreaturen (1 Splitterpunkt um tote Kreatur zu retten) ähnlich anzuwenden: Stirbt der Vogel, wird er in die Feenwelt geworfen und ich verliere einen Splitterpunkt. Dadurch kommt er in nächster Zeit zurück (Das kann meines Erachtens nach durchaus ein Tag oder mehr sein), habe ich keinen Splitterpunkt mehr bleibt er bis zum nächsten Abenteuer verschwunden, bis ich wieder einen ausgeben kann.

Das wäre durchaus eine Hausregel, die ich akzeptieren würde.
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Re: Feenkreatur: Bei Tod in die Feenwelt geworfen
« Antwort #11 am: 03 Okt 2017, 18:25:52 »
Die Idee mit dem Zaubern ist mit Zauber verzögern gedacht, hätte ich wohl noch anmerken sollen^^ Oder ist die Kombination Zauberer kanalisiert, wartet bis Kreatur den Gegner berührt, dann auslösen nicht möglich? Habe nichts gefunden, was dem widerspricht. Und gelten die 3 Ticks Auslösezeit dann nur für den Zauberer oder auch den Vertrauten? (Schätze für beide)

Nein, diese Meisterschaft erlaubt es dir nicht, die Einschränkung von Berührungszauber zu umgehen. Es steht explizit bei der Beschreibung der Reichweite Berührung, dass man für die gesamte Zauberdauer Kontakt zum Ziel haben muss.
Verdammt, das macht das ganze doch nicht so möglich wie ich dachte... Hatte ich übersehen. Dann wird das doch ganz anders werden :/ Vielleicht dann eher eine Art Kampfvogel, über den ich weiter zaubern kann. Oder der sowas wie Umklammern hat, um die gegnerischen Fernkämpfer zu stören. Wobei ich das Grundkonzepot mit Körperlos und Feenwesen sehr mag (Dann kann er auch gerne von weitem etwas auffällig sein)