Splittermond Forum
Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: Turaino am 15 Sep 2018, 20:06:52
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Hallo alle zusammen :)
Wenn ein Gegenstand angeschlagen ist bekommen alle Proben, zu denen er genutzt wird einen Malus von 3. (S.180 GRW)
Wie ist das bei Rüstungen? Es steht nichts dabei, was darauf hindeutet dass die Nutzung einer Rüstung davon in irgend einer Weise betroffen ist. Auch im MSK habe ich nichts gefunden. Da frage ich mich, ob das RAI ist oder nur nicht daran gedacht wurde.
Wie würdet ihr das handhaben, würdet ihr eine gewisse Behinderung dazugeben oder ähnliches?
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Naja, ich würde sagen, dass die Rüstung mindestens bei allen Proben relevant ist, wo BEW eine Rolle spielt. Ansonsten würde ich Angreifern einfach einen taktischen Vorteil geben.
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Naja, ich würde sagen, dass die Rüstung mindestens bei allen Proben relevant ist, wo BEW eine Rolle spielt.
Ist dann also Deiner Ansicht nach mit Behinderung zu vergleichen
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Nein, wäre es nicht.
Bei Behinderung wären die Kampf- und Magietalente nicht betroffen.
Wenn du alle BEW-Proben nimmst sind die Kampftalente mit betroffen.
Ich würde maximal +1 Behinderung nehmen.
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Nein, wäre es nicht.
Bei Behinderung wären die Kampf- und Magietalente nicht betroffen.
Wenn du alle BEW-Proben nimmst sind die Kampftalente mit betroffen.
Ich würde maximal +1 Behinderung nehmen.
Das stimmt natürlich. Aber findest Du Beh. +1 nicht etwas wenig, wenn bei Waffen z.B. alle Angriffe und Paraden -3 erhalten?
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Nein, weil man ja die Waffe angreifen könnte mit der Beschädigung wenn man will.
Und z.B. ne Tuchrüstung zu beschädigen ist halt extra einfach bei den Werten... und dann gleich -3? und dann nochmal -3 für die Waffe`?
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Das stimmt natürlich. Denkbar wäre auch eine Halbierung der Boni oder schlicht -1 auf Vtd und SR (Minimnal 0)
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Ich würde keine "Sonder"mechanismen einführen.