Splittermond Forum
Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: Turaino am 27 Jun 2017, 18:14:04
-
Hallo, der Titel sagt schon alles. Es geht mir darum, dass die Heldengruppe an den Strand einer Insel gespült wird, auf die ein mächtiger Magier verbannt wurde. Dieser will die Heldengruppe benutzen um zu fliehen, damit sie ihm vertrauen will er ihre Erinnerungen verändern er wäre schon einige Tage mit auf dem Schiff gewesen auf dem sie auch waren(Gedächtnis verändern verst.). Geht das bei Bewusstlosen? Habe leider nichts dazu gefunden.
Zweiteres frage ich mich, ob Gedankenlesen verst. bei Bewusstlosen geht, da es ja nicht auf die aktuellen Gedanken sondern auf Erinnerungen wirkt. Was denkt ihr?
-
Ja, beides geht.
Im Falle von Gedankenlesen bekommt man aber zumindest in der unverstärkten Form nur die Träume des Bewusstlosen mit.
-
Gedankenlesen bei Bewusstlosen: Gedankenlesen (Erkenntnis 4) - die verstärkte Wirkung braucht zwar eine Stunde pro Erinnerung, erlaubt aber auch in die Erinnerungen vorzudringen, das sollte meines Erachtens auch bei einem schlafenden Charakter möglich sein - die nicht verstärkte Variante jedoch nicht, da da explizit von "aktuellen Gedankengängen" gesprochen wird.
Gedanken verändern: Auch das ist möglich mit dem Spruch "Gedanken verändern" (Beherrschung 4). Der Ritus dauert 15 Minuten, die verstärkte Version würde nicht nur Gedanken die bis zu einer Stunde zurückliegen verändern sondern bis zu einer Woche. Der Spruch ist permanent.
Aber schon "Einstellung verbessern" verbessert die Einstellung um ein beziehungsweise zwei Stufen - einfach, billig und effektiv.
Ebenfalls weniger "brachial" ist "Suggestion (Beherrschung 2), eventuell mit einer entsprechenden Meisterschaft der Beherrschungsschule ("Schläfer") kombiniert.
Ich weiss nicht was Deine Spieler zu solchen Aktionen sagen, aber für mich persönlich läge der Reiz eher darin die Spieler auf subtilere Hinweise und hier dort reagieren zu lassen und zu sehen wie sie die entstehende Unsicherheit (was ist wahr, was ist falsch, was bilde ich mir nur ein?) umsetzen.
-
Schon einmal überlegt die Spieler die falschen Erinnerungen ausspielen zu lassen, also, dass nicht nur die Charaktere, sondern die Spieler selbst die falschen Erinnerungen für das wirklich erlebte halten? Das würde dem Aspekt des herausfindens, dass sie manipuliert worden sind noch einen extra kick geben.
-
@Kami, die Idee habe ich auch ;) Poste meine Storyidee gleich im Abenteuerunterforum, werde das da erwähnen :)
-
Thread einmal kurz aufgewärmt:
Wenn ich z.B. Gedankenlesen auf ein schlafendes Ziel zauber, hat das Ziel dann mehr Möglichkeiten als den Grund-GW zu nutzen? Eine "aktive" Abwehr ist ja dann nicht möglich, außer man würde durch die Berührung aufwachen, richtig?
-
Da das Ziel des Zaubers erst nach Abschluss der Vorbereitung gewählt wird, erfolgt die Berührung erst beim Auslösen des Zaubers. Falls das Ziel davon erwachen sollte, wäre es meiner Meinung nach trotzdem zu spät für die Aktive Abwehr.
-
Für mich nicht. Der Angriff erfolgt explizit erst nach dem Ende des Fokussierens. Solange kann das Ziel den Zauberversuch unterbrechen oder ihn bemerken, was ihn für eine aktive Abwehr qualifiziert.
Gesendet von meinem FIG-LX1 mit Tapatalk
-
Da das Ziel des Zaubers erst nach Abschluss der Vorbereitung gewählt wird, erfolgt die Berührung erst beim Auslösen des Zaubers.
Bei Berührungs-Zauber gilt explizit dass während des gesamten Zauber-Vorgangs das Ziel berührt sein muss.
-
Dass für einen Schlafenden in den meisten Fällen eine aktive Abwehr ausfällt, verstehe ich dramaturgisch wie auch regeltechnisch.
Aber muss das zwingend auch bzw gerade bei einem Gedankenlesen-Zauber der Fall sein.
WENN ich eine aktive Abwehr trotz Schlafes zulassen würde, dann doch GERADE bei Zaubern, die in den Gedanken rumpfuschen.
-
Ich denke insbesondere, dass Gedanken lesen nicht bei einem Schlafenden funktioniert, weil es zum Erkennen der Träume bereits einen anderen zauber gibt. (Wobei der afaik Reichweite hat und eventuell günstiger ist)
-
Dass für einen Schlafenden in den meisten Fällen eine aktive Abwehr ausfällt, verstehe ich dramaturgisch wie auch regeltechnisch.
Aber muss das zwingend auch bzw gerade bei einem Gedankenlesen-Zauber der Fall sein.
WENN ich eine aktive Abwehr trotz Schlafes zulassen würde, dann doch GERADE bei Zaubern, die in den Gedanken rumpfuschen.
Deine Autonomie als Spieler endet halt, sobald jemand mit Beherrschungsmagie anfängt.
Aber ja, um bei einem Schlafenden Informationen zu erhalten, muss man wohl mit der Verstärkten Version des Zaubers in seine Erinnerung schauen, sofern man nicht zusätzlich mit Hypnose sacht die Gedanken des Schlafenden lenkt.
Gesendet von meinem FIG-LX1 mit Tapatalk
-
Dass für einen Schlafenden in den meisten Fällen eine aktive Abwehr ausfällt, verstehe ich dramaturgisch wie auch regeltechnisch.
Aber muss das zwingend auch bzw gerade bei einem Gedankenlesen-Zauber der Fall sein.
WENN ich eine aktive Abwehr trotz Schlafes zulassen würde, dann doch GERADE bei Zaubern, die in den Gedanken rumpfuschen.
Deine Autonomie als Spieler endet halt, sobald jemand mit Beherrschungsmagie anfängt.
Aber ja, um bei einem Schlafenden Informationen zu erhalten, muss man wohl mit der Verstärkten Version des Zaubers in seine Erinnerung schauen, sofern man nicht zusätzlich mit Hypnose sacht die Gedanken des Schlafenden lenkt.
Gesendet von meinem FIG-LX1 mit Tapatalk
Sobald der Zauber wirkt, gerne.
Ich sprach von dem Moment unmittelbar davor, wenn eine aktive Abwehr gestattet wäre (oder halt eben nicht)
-
Nach den Regeln hast du keine Abwehr, wenn du dir des Angriffs nicht bewusst bist. Und wenn das Ziel schläft, dürfte dies im Allgemeinen nicht der Fall sein. Eine Änderung für deinen Spieltisch steht dir natürlich frei.
-
Nach den Regeln hast du keine Abwehr, wenn du dir des Angriffs nicht bewusst bist. Und wenn das Ziel schläft, dürfte dies im Allgemeinen nicht der Fall sein. Eine Änderung für deinen Spieltisch steht dir natürlich frei.
Ja, im Allgemeinen würde ich das ja auch sofort bejahen.
Ich meinte jetzt den speziellen Fall eines Schlafenden ausschließlich bezüglich "im Hirn stöbernder und pfuschender Zauber".
Da könnte ich mir schon vorstellen, dass man auch schlafend sich einer Einwirkung hinreichend bewusst ist.
Der Geist ist ja oft sehr rege im Schlaf, da könnte ich mir vorstellen, dass das für eine aktive Abwehr gegen geistbeeinflussende Zauber ausreicht... ggfs erschwert.
Hm, hängt aber vielleicht davon ab, wie man sich ingame Beherrschungszauber u.ä. so vorstellt.
Einfacher ist es sicherlich, die aktive Abwehr bei Schlafenden per se zu verbieten. Aber ich könnte mir hier eine Ausnahme hinreichend logisch begründen.
-
Du schläfst => du bist bewusstlos => keine aktive Abwehr.
In dem Moment, wo dir da jemand in den Gedanken "rumstöbert und rumpfuscht", hat der Zauber schon gewirkt, wobei eine aktive Abwehr sowieso nicht mehr möglich ist.
-
Du schläfst => du bist bewusstlos => keine aktive Abwehr.
In dem Moment, wo dir da jemand in den Gedanken "rumstöbert und rumpfuscht", hat der Zauber schon gewirkt, wobei eine aktive Abwehr sowieso nicht mehr möglich ist.
Unter der Argumentation sicherlich.
Ich stell mir das magische Eindringen mittels Zauber in die Gedanken aber eher als fließenden Übergang vor. Vom vorsichtigen Eindringen bis hin zum mentalen Brechhammer.
Und das bekäme man mit und könnte sich dann auch wehren. In dem Fall dann auch im Schlaf, denn die Gedankenwelt ist ja durchaus aktiv (wenn auch uU eingeschränkt).
Hm, dann hängt es wohl von der Grundannahme ab.
So kommen wir also nicht weiter. Müsste man wohl in der Gruppe abstimmen.
-
Und das bekäme man mit und könnte sich dann auch wehren.
Was eine weitere Behauptung ohne Grundlage ist.
Du bist am Schlafen und damit bewusstlos. Im besten Fall bist du am Träumen. Wieso solltest du da irgend etwas mitbekommen, wenn jemand in deine Gedanken eindringt? Wie soll sich das von sonstigen Veränderungen in Träumen (die in den meisten Fällen alles andere als kohärent sind) so derart unterscheiden, dass den Träumenden plötzlich sofort bewusst ist, das jemand in seine Gedanken eindringt und er sich geistig dagegen wehrt?
Ich sehe halt schlichtweg keine Grundlage dafür, warum man das annehmen sollte.
Du schläfst, damit bist du bewusstlos, damit kannst du, per Definition, dir des "Angriffs" nicht bewusst sein. Zumindest nicht zum Zeitpunkt des Zauberns.
Ob du das in deiner Gruppe so handhaben willst oder nicht ist deiner Gruppe überlassen. Aber von den Regeln her gibt es keinen Grund hier etwas anderes anzunehmen.
-
Wenn man bewusstlos oder schlafend ist, merkt man etwaige Angriffe nicht und kann daher keine Aktive Abwehr machen.
-
Fand deinen Post erst etwas forsch, aber dieses Argument:
Und das bekäme man mit und könnte sich dann auch wehren.
...Wie soll sich das von sonstigen Veränderungen in Träumen (die in den meisten Fällen alles andere als kohärent sind) so derart unterscheiden, dass den Träumenden plötzlich sofort bewusst ist, das jemand in seine Gedanken eindringt und er sich geistig dagegen wehrt?
...
ließ ich mir auf der Zunge zergehen. Hat mich überzeugt. Dankeschön.
Und regeltechnisch hat ja Quendan alles geklärt.
-
Man kann, sollte man Hausregeln vermeiden wollen und eine Chance auf Gegenwehr wollen, dem Char die Möglichkeit geben durch Wahrnehmung aufzuwachen. (Bei uns keine Leichte Probe, immer auch mit Erschwernissen).Irgendwas um die 26 sollte da passen, wenn man für Minuten eine Formel aufsagen muss und denjenigen noch berührt. (Schwierigkeit 20, 6er Erschwernis für schlafend)
Ohne Formel oder Berührung dann 25+6 oder mehr, ohne beides dann nicht bemerkbar.