Splittermond Forum
Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: Connoar am 26 Okt 2016, 16:55:11
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Hallo kurze Verständnisfrage :
Ein Geist ist ja Körperlos bedeutet dass, das er (ohne Magie) keine Materie manipulieren kann ?
Oder einfacher gefragt, kann ein herbeigerufener Totengeist einen Stein aufheben oder eine Fackel halten ohne den Zauber Gegenstand bewegen zu benutzen ?
Ich glaube ja, denn er kann ja auch physikalisch angreifen oder verletzt werden, bin mir aber unsicher.
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Zumindest nach dieser Aussagen:
Das ist nicht die einzige Interaktionsmögichkeit mit der Umwelt. Sie können bei lebenden Wesen Schaden machen und angreifen. Der Schaden kommt dann aber nicht über klassische kinetische Energie zu Stande, sondern durch den Kontakt des Lebenden mit dem Geist bzw. seiner "Materie"/Ectoplasma/whatever (und nein, das funktioniert bei der überwiegenden Zahl der Geist nicht bei jeder Berührung, sondern nur wenn der entsprechende Geist aktiv versucht einem Lebewesen zu schaden).
Aber mit unbelebter Materie interagiert der Geist in der Tat über den Zauber, ansonsten ist er körperlos.
(Anm.: Hervorhebung (dick und kursiv) durch mich) scheinen körperlose Wesen tatsächlich nur über den genannten Zauber mit unbelebter Materie interagieren zu können. Ob das aber noch der aktuelle Stand, weiß ich nicht.
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Zu Körperlos wurde an anderer Stelle einmal folgendes gesagt:
Zur Klarifikation: Auch körperlose Wesen können berührt werden. Wie Pik schon zitiert hat heißt es ja eben nur dass sie keinen festen Körper haben, nicht dass sie materielos seien. Also einfach die Hand "rein halten" in den Spuk und auch Berührungszaube funktionieren.
Ich würde auf dieser Basis eigentlich schon von einer herkömmlichen Interaktion von Geistern mit ihrer Umwelt ausgehen.
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Zumindest vom Fluff her ist das bei dem Spuk nicht der Fall.
Bitte beachten, dass es von der Regelmechanik her auch keine Einschränkung her gibt, dass ein Wolf keine Schlösser knacken kann.
Es hängt halt davon ab, wie das körperlose Wesen definiert ist. Darunter fallen auch zum Beispiel Schleimmonster oder nebelartige Feenwesen.
Wie sehr also das körperlose Wesen mit der Materie interagieren kann ist SL-Entscheid.
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Zumindest vom Fluff her ist das bei dem Spuk nicht der Fall.
Aber von den Regeln her hat er keine Einschränkungen in dieser Hinsicht. :) Beschreiben würde ich die Interaktionen von Spuks mit ihrer Umgebung wahrscheinlich auch als Telekinese, aber ich würde dabei für normale Aktionen keine Fokuspunkte bzw. Zauber verlangen.
Bitte beachten, dass es von der Regelmechanik her auch keine Einschränkung her gibt, dass ein Wolf keine Schlösser knacken kann.
Ich würde den blauen Kasten "Attribute von Tieren und Menschen" im GRW auf S. 264 als genau diese Art von Einschränkung deuten. ;)
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Im GRW steht bei Spuk ziemlich eindeutig, dass er nur über seine Zauber interagieren kann.
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Im GRW steht bei Spuk ziemlich eindeutig, dass er nur über seine Zauber interagieren kann.
Die Frage ist hier, wie man mit Beschreibungstexten umgeht, wenn sie sich nicht in den Werten wiederspiegeln und ob der Spuk überhaupt noch den Monstergrad 0/0- hat, wenn er für wirklich jede Interaktion mit seiner Umgebung den Zauber "Gegenstand bewegen" braucht.
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Im GRW steht bei Spuk ziemlich eindeutig, dass er nur über seine Zauber interagieren kann.
Exakt. Und das gilt auch. Nur weil es dafür kein Merkmal gibt, gilt die Aussage beim Spuk trotzdem.
Das ist keine Bedingung des Merkmals Körperlos (es gilt also nicht für alle Wesen mit dem Merkmal), sondern der Beschreibung des Wesens.
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Ich finde das macht die Bewertung der Gegner bzw. von Geistern im Speziellen recht schwierig.
Wie ist das denn z. B. jetzt bei anderen Geistern? Gilt das für die auch oder nur für den Spuk, denn weder beim Geisterhaften Krieger, noch bei den anderen Geister in B&U steht etwas in dieser Art dabei. Nur beim Poltergeist steht folgendes: "Außergewöhnlich ist, dass diese körperlose Geisterart unbelebte Materie telekinetisch bewegen und zerstören kann." (B&U, S. 47) Ist das jetzt eine neue, regeltechnische Fähigkeit aus dem Fließtext oder nur eine mystifizierte Beschreibung des Zaubers "Gegenstand bewegen"?
Bisher ging ich bei solchen Aussagen immer davon aus, dass im Zweifelsfall der Wertekasten über dem Fließtext steht und man z. B. mit dem Kriegsfächer in MSK nicht Pfeile und Bolzen abwehren kann, auch wenn das im Fließtext steht ( MSK, S. 8 ). Habe ich mich da geirrt? ;)
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Fließtext und Wertekästen ergänzen sich gegenseitig. Die Frage der Rangfolge stellt sich (finde ich) nur, wenn das eine im Widerspruch zum anderen steht. In dem Fall stimme ich dir zu, dass ich den Wertekasten beachten und den Fließtext ignorieren würde. Im Fall Spuk gibt es aber keinen Widerspruch. Im Fließtext steht, dass der Spuk nur über seine Zauber mit der Umgebung interagieren kann und im Wertekasten steht nichts, was dem entgegen steht. Ergo würde ich als SL es so handhaben. :-)
Es gilt also: Da diese spezielle Eigenheit, wie Quendan schreibt, den Spuk selbst betrifft und keine Eigenschaft eines bestimmten Merkmals/Kreaturentyps ist, gilt sie nicht automatisch analog für andere Geisterwesen.
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Bisher ging ich bei solchen Aussagen immer davon aus, dass im Zweifelsfall der Wertekasten über dem Fließtext steht und man z. B. mit dem Kriegsfächer in MSK nicht Pfeile und Bolzen abwehren kann, auch wenn das im Fließtext steht ( MSK, S. 8 ). Habe ich mich da geirrt? ;)
Das kommt eventuell noch mit entsprechenden Meisterschaften... vielleicht.
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Das gilt nicht allgemein für Geister, es steht auch allgemein nicht bei Geistern. Es gilt beim Spuk. Da steht es unmissverständlich. Wieso sollte das für alle Geister gelten, wenn es explizit beim Spuk als Besonderheit steht?
Bei expliziten Widersprüchen (also A und B passen nicht zusammen) gilt der Wertekasten, ansonsten ergänzen sich beide.
Also was Loki sagt.
Dass das beim Kriegsfächer beim Endlektorat übersehen wurde, haben wir schon zuvor gesagt an anderer Stelle. Nein, damit kannst du keine Pfeile abwehren (außer es kommt mal eine Meisterschaft, mit der das geht).
Nur beim Poltergeist steht folgendes: "Außergewöhnlich ist, dass diese körperlose Geisterart unbelebte Materie telekinetisch bewegen und zerstören kann." (B&U, S. 47) Ist das jetzt eine neue, regeltechnische Fähigkeit aus dem Fließtext oder nur eine mystifizierte Beschreibung des Zaubers "Gegenstand bewegen"?
Das ist natürlich eine Umschreibung des Zaubers bzw. der Zauber bildet diese Fähigkeit ab.
Das ist ein völlig andersartiger Fall als beim Spuk.
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Das gilt nicht allgemein für Geister, es steht auch allgemein nicht bei Geistern. Es gilt beim Spuk. Da steht es unmissverständlich. Wieso sollte das für alle Geister gelten, wenn es explizit beim Spuk als Besonderheit steht?
Weil es hier ja allgemein um Geister gehen soll und damit auf Connoars Frage danach, ob Geister normal mit Materie interagieren können, geantwortet werden muss: ja, können sie, außer es ist ein Spuk, die können das als einzige nicht. :D
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Das gilt nicht allgemein für Geister, es steht auch allgemein nicht bei Geistern. Es gilt beim Spuk. Da steht es unmissverständlich. Wieso sollte das für alle Geister gelten, wenn es explizit beim Spuk als Besonderheit steht?
Weil es hier ja allgemein um Geister gehen soll und damit auf Connoars Frage danach, ob Geister normal mit Materie interagieren können, geantwortet werden muss: ja, können sie, außer es ist ein Spuk, die können das als einzige nicht. :D
Du hast Recht, da muss nochmal deutlicher drauf eingegangen werden und dabei stoße ich auf ein Problem:
Was ist ein "Geist"?
Regeltechnisch handelt es sich dabei zum einen um ein "Typus" (Geistwesen) und zum anderen um ein "Merkmal" (Geist).
Ein Geistwesen kann jetzt vieles sein: Ein Naturgeist wie der Vanyr, ein unsichtbarer Schatten wie das Phantom oder ein besonderes Tier wie der Weiße Rabe. Das Merkmal Geist haben auch teilweise sehr unterschiedliche Kreaturen.
Von daher ist meine finale Antwort auf Connoars Frage: Das hängt immer von dem Geist ab!
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Man könnte auch einfach sagen, dass Geister das sind, was in B&U ab S. 45 unter dem Titel "Geister" beschrieben wird. ;)
Ansonsten scheint der Spuk hier wirklich der große Sonderfall zu sein. :)
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Man könnte auch einfach sagen, dass Geister das sind, was in B&U ab S. 45 unter dem Titel "Geister" beschrieben wird. ;)
Ansonsten scheint der Spuk hier wirklich der große Sonderfall zu sein. :)
Nicht ganz:
- Phantome scheinen auch nicht mit Materie interagieren zu können
- Poltergeister sind außergewöhnlich mit ihrem Vermögen, Materie telekinetisch zu bewegen
- Aschlinge können explizit körperlich angreifen
- Waldgeister beseelen organische Materie
- Flygia scheinen nicht mit Materie zu interagieren, sondern nur über die Beeinflussung und Unterstützung ihres Schützling.
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Quendan hat doch schon geschrieben, dass mit dem Text bei Poltergeistern nur der Zauber "Gegenstand bewegen" gemeint ist:
Nur beim Poltergeist steht folgendes: "Außergewöhnlich ist, dass diese körperlose Geisterart unbelebte Materie telekinetisch bewegen und zerstören kann." (B&U, S. 47) Ist das jetzt eine neue, regeltechnische Fähigkeit aus dem Fließtext oder nur eine mystifizierte Beschreibung des Zaubers "Gegenstand bewegen"?
Das ist natürlich eine Umschreibung des Zaubers bzw. der Zauber bildet diese Fähigkeit ab.
Das ist ein völlig andersartiger Fall als beim Spuk.
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Zuerst ein mal Danke für die Antworten, ich bin echt froh nicht der einzige zu sein bei dem dies bezüglich Verwirrung herrscht. Ich hätte mir ne andere Antwort als:
ja, können sie, außer es ist ein Spuk, die können das als einzige nicht
gewünscht, aber was soll man machen.
Ich stell mir die Situation lustig vor, wenn ein Geisterbeschwörer ne helfende Hand braucht.:
Zaubert Geister rufen "Mist ein Spuk" lässt Zauber fallen. Zaubert Geister rufen "Verdammter Mist, noch ein Spuk" lässt Zauber fallen. Zaubert Geister rufen "Na endlich ein Totengeist, so Kammerrad schnapp dir mal den Sack und die Kiste da und dann komm mir hinterher."
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Da fällt mir gerade noch was anderes auf, in meinem erratierten GRW steht in der Liste der Zauber aus der Schule Todesmagie (S.215) und die der Beschreibung des Zaubers (S.231) nicht einfach Geister rufen, sonder Geister rufen 1. Warum die 1 ? Gäb`s ne stärkere Version, die Geister rufen 2 heißt, würde ich es verstehen, gibt’s aber nicht, also warum ?
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Da fällt mir gerade noch was anderes auf, in meinem erratierten GRW steht in der Liste der Zauber aus der Schule Todesmagie (S.215) und die der Beschreibung des Zaubers (S.231) nicht einfach Geister rufen, sonder Geister rufen 1. Warum die 1 ? Gäb`s ne stärkere Version, die Geister rufen 2 heißt, würde ich es verstehen, gibt’s aber nicht, also warum ?
Beschwörung soll im Magieband ein größeres Thema werden. Es gilt also: Es gibt noch kein Geister rufen 2.
Dein Beispiel mit dem Geisterbeschwörer verstehe ich übrigens nicht so ganz. Der Spuk kann ihm doch mittels seines Zaubers Gegenstand bewegen zur Hand gehen. Für nen Sack oder ne Kiste sollte der reichen (zur Not wird er verstärkt, was der Spuk auch hinkriegen könnte).
LG
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Mit "Gegenstand bewegen" kannst du nur Objekte bis zu Last 2 bewegen und das nur mit einer GSW von 1.
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Und? Ist ja nicht so, dass es eine Umrechnungstabelle von Last zu kg gäbe.
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Geister Rufen II steht nur nicht im Regelwerk, geben tut es ihn aber. Von der Redax wurde schon mehrfach bestätigt, das die Zauberliste im GRW bei weitem nicht abschließend ist und es noch hunderte, gar tausende mehr Zauber gibt in Lorakis.
Insofern gibt es den Zauber Geister Rufen II, nur wurde dieser nur noch nicht in einem Regelwerk niedergeschrieben.
Wie aber schon gesagt wurde, wird man den Zauber vermutlich im kommenden Magieband finden.
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Und? Ist ja nicht so, dass es eine Umrechnungstabelle von Last zu kg gäbe.
Nein, aber es gibt die Angaben im GRW und MSK.
Und ich glaube nicht, dass hier ein kleines Säckchen oder Beutel gemeint sind.
Aber das war ja nur ein Beispiel.
Wie gesagt, es hängt alles von der jeweiligen Geistersorte ab und da würde ich es schon erlauben, dass man spezifischer sein darf, wenn man sie ruft.
Können Totengeister Lasten tragen?
Ich würde sagen "Ja", solange sie zu Lebzeiten auch als Träger gearbeitet haben.
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Zaubert Geister rufen "Mist ein Spuk" lässt Zauber fallen. Zaubert Geister rufen "Verdammter Mist, noch ein Spuk" lässt Zauber fallen. Zaubert Geister rufen "Na endlich ein Totengeist, so Kammerrad schnapp dir mal den Sack und die Kiste da und dann komm mir hinterher."
Der Beschwörer bestimmst bei den Beschwörungszaubern selbst, welches der möglichen Wesen gerufen wird. Das ist kein Zufallsprinzip.
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Der Beschwörer bestimmst bei den Beschwörungszaubern selbst, welches der möglichen Wesen gerufen wird. Das ist kein Zufallsprinzip.
Ok, danke, wieder etwas dass ich falsch verstanden hab. Ich dachte ich hätte gelesen dass mit dem Spruch der nächst beste Geist aus der Geisterwelt gezogen wird, der die Voraussetzungen erfüllt.
Dein Beispiel mit dem Geisterbeschwörer verstehe ich übrigens nicht so ganz. Der Spuk kann ihm doch mittels seines Zaubers Gegenstand bewegen zur Hand gehen. Für nen Sack oder ne Kiste sollte der reichen (zur Not wird er verstärkt, was der Spuk auch hinkriegen könnte).
Was Seldom sagt, der wäre mir dann doch etwas lahmarschig.
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Der Beschwörer bestimmst bei den Beschwörungszaubern selbst, welches der möglichen Wesen gerufen wird. Das ist kein Zufallsprinzip.
Das ist hochinteressant, das hatte ich nicht erwartet.
In diesem Zusammenhang gibt es folgende Aussage aus B&U S. 46: "üblicherweise erscheint ein Totengeist, wenn man ihn mittels des Zaubers Geister rufen herbeiruft. Dabei wird der Totengeist gerufen, der sich in der spirituellen Domäne am nächsten aufhält."
Kann man sich damit neben eine Leiche stellen und mit etwas Glück genau den Totengeist dieser Leiche beschwören?
Das wäre ja für die Aufklärung von Morden extrem nützlich. Insbesondere da Geister rufen I und Geistersprache ja beide lediglich Stufe-1 Zauber sind.
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Ich würde sagen: Sofern der Geist sich in der Nähe der Leiche aufhält (was ja nicht unbedingt sein muss): klar. Allerdings steht bei den entsprechenden Zaubern ja auch dabei, dass sie keine freundliche Gesinnung garantieren. Ganz davon abgesehen, dass nicht jeder Geist überhaupt ein Interesse daran hat, dass die Umstände seines Todes ans Licht kommen (einmal herbeigerufen kann der Geist etwaige Ermittlungen durchaus auch stören, zum Beispiel wenn er mit seinem Tod jemanden schützen wollte). Aber ja, prinzipiell kann man so Morduntersuchungen natürlich schon erleichtern.
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Dazu kommt nosch, ob der Totengeist lange bleibt. Je nach Glaube kann sie recht schnell einkassiert werden.
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Du kannst festlegen, einen Totengeist zu rufen. Du kannst nicht festlegen, einen bestimmten Totengeist zu rufen.
Und nur weil du im Diesseits neben der Leiche stehst, heißt das nicht zwingend, dass im Jenseits der jeweilige zugehörige Totengeist auch der Nächste ist.
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Eine kurze Reaktivierung dieses Threads, weil es inhaltlich gut hierherpasst. Die Geisterarten sind ja (das hat sich hier geklärt) unterschiedlich stark materialisiert, wenn man es mal so nennen will. Verstehe ich das richtig, dass der Geisterhafte Krieger materiell genug ist, dass seine Angriffe regeltechnisch als ganz normale profane Waffenangriffe gelten, und dass man ihn auch mit ganz normalen Waffenangriffen nach den Standardregeln treffen und verwunden kann? (Auf der Basis anderer Systeme, die ich kenne, kommt mir das etwas ungewohnt vor, weil es dort oft den Fall gibt, dass man Geistern nur mit besonderen Arten von Angriffen oder Schadensarten schaden kann).
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Geister kannst du in Splittermond normal verletzten, weil ja natürliche Magie durch jeden Blatt und Stein und auch jedes Schwert fließt.
In der Regel wird der feinstoffliche Aspekt von Geistern oder anderen körperlosen Wesen durch ihre hohe SR dargestellt, aber nur halt sehr abstrahiert und mit seltsamen Folgen (Durchdringung ist effektiv).
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