Splittermond Forum
Allgemeines => Produkte => Thema gestartet von: LC1984 am 10 Nov 2014, 01:20:29
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Kurze Frage,
werden bei den PDF-Dateien auch Fehler etc. korrigiert, äghnlich wie bei den Hardcovern, wenn ein neuer Printrun durchgeführt wird? Und können diese korrigierten PDFs dann erneut runtergeladen werden?
Wird es in der Zukunft eine Möglichkeit geben, dass wenn ich mir ein Hardcover hole, ich zeitgleich auch eine kostenlose PDF-Version kriege? Dies hätte zumindest den Vorteil, dass sich wenigstens die PDF-Version nachträglich aktualisieren ließe. Derzeit bin ich eher geneigt, mir gar kein Hardcover (sondern nur das PDF) zu holen, bzw. min. bis zum 2. Printrun zu warten, damit etwaige Fehler (können immer passieren) korrigiert werden konnten.
*Edit* Bitte verschieben, sollte nach Produkte, danke.
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Hallo,
PDF-Dateien werden auch korrigiert und können dann neu heruntergeladen werden :)
Kostenlose PDFs zum Hardcover wird es voraussichtlich nicht geben, und leider auch kein Bundle - das liegt daran, dass man für entsprechend gebündelte Produkte eine eigene ISBN-Nummer beantragen müsste, was den Aufwand so sehr erhöht, dass es sich nicht mehr wirklich lohnt. Es kann aber sein, dass die Uhrwerkler da gerade an irgendwas arbeiten - ich weiß es leider nicht.
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Es kann aber sein, dass die Uhrwerkler da gerade an irgendwas arbeiten - ich weiß es leider nicht.
Nein, Bundles wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Da stehen Aufwand und Verkäufe einfach in keiner sinnvollen Relation zueinander.
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War da nicht irgendwas, das dann ein Produkt mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen abgerechnet werden müsste? Es lebe der Gesetzgeber...
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ich vermute mal, es hängt vor allem mit der (in diesem fall störenden) buchpreisbindung zusammen, die man ja nur umgehen kann wenn... gibts eigentlich bei pdfs preisreduzierte mängelexemplare? :p
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Schade, aber wenn das so kompliziert ist (mir fällt auch gerade ein, dass ich etwas in der Richtung gelesen hatte bzgl. Bundles für Bücher/PDFs allgemein), dann lieber nicht. Danke für die Antwort.
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ich vermute mal, es hängt vor allem mit der (in diesem fall störenden) buchpreisbindung zusammen, die man ja nur umgehen kann wenn... gibts eigentlich bei pdfs preisreduzierte mängelexemplare? :p
Nice try. Aber irgendwie auch eine sehr lustige Idee ;D
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ich vermute mal, es hängt vor allem mit der (in diesem fall störenden) buchpreisbindung zusammen, die man ja nur umgehen kann wenn... gibts eigentlich bei pdfs preisreduzierte mängelexemplare? :p
Um eines mal klar zu stellen: die Buchpreisbindung ist keine Verpflichtung! Jeder Verlag kann bei der Meldung zum ISBN-System bei jedem einzelnen Produkt entscheiden, ob für dieses Produkt die Preisbildung gilt oder nicht.
Auch eine Kopplung mit PDFs kann ich nicht erkennen. Die reduzierte Mehrwertsteuer kann man verwenden, wenn das gedruckte Werk die führende Komponente des Produkts ist. So sind auch Computer- oder Schulbücher mit CD/DVD Print-Produkte, was die Steuer angeht.
Schwieriger ist die praktische Umsetzung. Der eingepappte Datenträger würde für ein Bundle ein neues Produkt bedeuten, das separat vertrieben werden muss. Ein Coupon-Code oder ähnliches im Buch mit einem Rabatt auf den Kauf der PDF schreit geradezu danach, mit dem Handy abfotografiert und von irgendwem genutzt zu werden. Man könnte ein Buch auch eindeutig registrieren, was dem Besitzer einen Rabatt einräumt; klingt allerdings nach ziemlich viel Arbeit.
Alles in allem: wenn ihr auf den Gesetzgeber schimpfen wollt, liebe Leute, sucht euch bitte ein Thema, wo er wirklich schuld ist. Es gibt genug davon... 8)
Huldvoll winkend
---Jan van Leyden
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Etwas halbwegs aktuelles dazu: http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2014/10/29/man-koennte-darueber-lachen-wenn-es-nicht-so-aergerlich-waere.htm (http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2014/10/29/man-koennte-darueber-lachen-wenn-es-nicht-so-aergerlich-waere.htm)
(Thema: Die neue Umsatzsteuer-Regelung für Bundle-Angebote.)
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:warumgibtshiernichtdastollekopfgegenwandhausmilie:
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Etwas halbwegs aktuelles dazu: http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2014/10/29/man-koennte-darueber-lachen-wenn-es-nicht-so-aergerlich-waere.htm (http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2014/10/29/man-koennte-darueber-lachen-wenn-es-nicht-so-aergerlich-waere.htm)
(Thema: Die neue Umsatzsteuer-Regelung für Bundle-Angebote.)
Oh, da hat mich wohl die gesetzgeberische Realität überholt! :-[
Huldvoll winkend
---Jan van Leyden
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:warumgibtshiernichtdastollekopfgegenwandhausmilie:
Weil es GIFs gibt :D
(https://forum.splittermond.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fmeme.sebsen.net%2Fgifs%2Fsmash.gif&hash=39fe7cae06baca9cf5bb9a56ac3412f1)
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haha, was es alles an geilen gifs gibt
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Um eines mal klar zu stellen: die Buchpreisbindung ist keine Verpflichtung! Jeder Verlag kann bei der Meldung zum ISBN-System bei jedem einzelnen Produkt entscheiden, ob für dieses Produkt die Preisbildung gilt oder nicht.
Kannst du erklären, wo du diese Behauptung hernimmst? Also das Buchpreisbindungsgesetz kennt eine solche Festlegung meines Wissens nach nicht. (Interessiert mich als Juristen tatsächlich, ist also keine Korrektur... Man lernt ja nie aus.)
Alles in allem: wenn ihr auf den Gesetzgeber schimpfen wollt, liebe Leute, sucht euch bitte ein Thema, wo er wirklich schuld ist. Es gibt genug davon... 8)
Zustimmung! Die Buchpreisbindung ist eine grandiose Sache und rechtlich auch gut anwendbar auf Bundles. Dass sich das Finanzministerium (und ehrlicherweise auch die naiven Verlage) damit bisher schwer getan haben, ist natürlich aber ärgerlich.
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Um eines mal klar zu stellen: die Buchpreisbindung ist keine Verpflichtung! Jeder Verlag kann bei der Meldung zum ISBN-System bei jedem einzelnen Produkt entscheiden, ob für dieses Produkt die Preisbildung gilt oder nicht.
Kannst du erklären, wo du diese Behauptung hernimmst? Also das Buchpreisbindungsgesetz kennt eine solche Festlegung meines Wissens nach nicht. (Interessiert mich als Juristen tatsächlich, ist also keine Korrektur... Man lernt ja nie aus.)
Nun, aus meiner eigenen verlegerischen Tätigkeit und den dabei vorgenommenen Anmeldungen der Bücher zum ISBN-System und dem Verzeichnis lieferbarer Bücher.
Ist zwar bereits 15 Jahre her, aber damals hatte das papierne Formular ein Kästchen, das ich hätte ankreuzen müssen, um die Preisbindung vorzunehmen.
Ich gebe zu, nie in den Gesetzestext geschaut zu haben, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass solch staatstragende Institutionen Regelungen verwenden, die gültigen Gesetzen widersprechen. :D
Huldvoll winkend
---Jan van Leyen
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Nun, aus meiner eigenen verlegerischen Tätigkeit und den dabei vorgenommenen Anmeldungen der Bücher zum ISBN-System und dem Verzeichnis lieferbarer Bücher.
Ist zwar bereits 15 Jahre her, aber damals hatte das papierne Formular ein Kästchen, das ich hätte ankreuzen müssen, um die Preisbindung vorzunehmen.
Ich gebe zu, nie in den Gesetzestext geschaut zu haben, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass solch staatstragende Institutionen Regelungen verwenden, die gültigen Gesetzen widersprechen. :D
Hm, das wundert mich jetzt als Verleger und Buchhändler doch sehr ... ich gebe zu, dass ich da auch nie in den Gesetzestext geschaut habe - ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die ISBN-Meldung und die Buchpreisbindung voneinander unabhängige Geschichten sind. Du kannst ja auch Bücher ohne ISBN anbieten - und ich bin zumindest immer davon ausgegangen, dass die ebenfalls der Buchpreisbindung unterliegen.
Es ist aber möglich, dass man ISBNs für Produkte erhalten kann, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen - vielleicht hast du damals mit deinem Kreuzchen also nicht etwa entschieden, dass deine Bücher nicht der Buchpreisbindung unterliegen, sondern behauptet, du würdest die ISBNs für Produkte verwenden, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen?
Ist aber auch nur Spekulation ...
Was die Bundles angeht: Ja, da ist die aktuelle Interpretation des Gesetzes durch das BMF meines Erachtens eine Katastrophe. Gerade auch für Buchhändler - Bundles waren immerhin eine Möglichkeit, das E-Book auch im stationären Buchhandel unkompliziert mit-anzubieten, und gerade nach solchen Bundles besteht auch durchaus eine gewisse Nachfrage. Sehr viele Kunden wollen eben einerseits das Buch im Regal und auch für den Lesesessel, und gleichzeitig die Datei für den E-Reader in der U-Bahn oder auf Reisen.
Kurz: Gerade die kleinen Buchhandlungen, die sich mit dem Organisationsaufwand eines E-Book-Shops schwertun, sind durch die aktuelle Regelung so richtig ins Kni gef****. Dem Gedanken hinter der Buchpreisbindung, die ja gerade kleinen Geschäften zugute kommen soll, läuft das eigentlich diametral zuwider. >:(
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Hm, das wundert mich jetzt als Verleger und Buchhändler doch sehr ... ich gebe zu, dass ich da auch nie in den Gesetzestext geschaut habe - ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die ISBN-Meldung und die Buchpreisbindung voneinander unabhängige Geschichten sind. Du kannst ja auch Bücher ohne ISBN anbieten - und ich bin zumindest immer davon ausgegangen, dass die ebenfalls der Buchpreisbindung unterliegen.
Es ist aber möglich, dass man ISBNs für Produkte erhalten kann, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen - vielleicht hast du damals mit deinem Kreuzchen also nicht etwa entschieden, dass deine Bücher nicht der Buchpreisbindung unterliegen, sondern behauptet, du würdest die ISBNs für Produkte verwenden, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen?
Fettnäpfchen-Alert!!!
Die Buchpreisbindung verpflichtet alle Verlage und Importeure, einen festen Buchpreis festzulegen (§ 5). Auch Verlage, die eine freie Marktpreisbildung ihrer Bücher wünschen, unterliegen der Verpflichtung. Die Buchpreisbindung gilt mindestens 18 Monate ab Erscheinungsdatum des Werkes.
Dieses Gesetz gilt seit 2.9.2002. Seit dem Zeitpunkt ist also alles, was ich in einer vorangegangenen Nachricht behauptet habe, also Makulatur gewesen.
Weiterhin hatte ich nicht zwischen ISBN-Anmeldung und Eintrag im Verzeichnis lieferbarer Bücher unterschieden.
Mithin ziehe ich alle Äußerungen zurück und behaupte fürderhin das genaue Gegenteil. [und wo ist jetzt der Smiley mit dem Heiligenschein?}
Huldvoll winkend
---Jan van Leyden
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Die Schonfrist für Bundels gilt jetzt bis zum 1. Januar 2016.
http://www.boersenblatt.net/835030/
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*Dicke Staubschicht wegputzen*
eine neue Maßnahme, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen – diese werden zurzeit in den meisten Mitgliedstaaten zum Normalsatz besteuert – an die derzeit geltende günstigere Regelung für herkömmliche Druckerzeugnisse anzupassen. Mit der heutigen Entscheidung wird sichergestellt, dass die Ungleichbehandlung gedruckter und digitaler Produkte endgültig der Vergangenheit angehört. Diese Einigung ist ein gutes Vorzeichen für die anstehenden Diskussionen über den jüngsten Vorschlag der Kommission, mit dem den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Mehrwertsteuersätze nach ihrem eigenen Ermessen gewährt werden soll;
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5966_de.htm
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Das sind gute Neuigkeiten für PDF/E-Book Junkies wie mich :)