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Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: Drarsus am 13 Jul 2014, 12:58:34

Titel: Wasserschwall (S.220)
Beitrag von: Drarsus am 13 Jul 2014, 12:58:34
Zitat
Ein 2 Meter breiter Wasserschwall richtet bei allen Wesen, die sich zwischen dem Zauberer und dem Zielpunkt befinden, 2W6  Punkte Wasser-Betäubungsschaden an. Die getroffenen müssen eine Akrobatik-
oder Athletik-Probe  gegen  15  (erhöht  um die Fertigkeitspunkte des Zauberers) ablegen, um nicht vom Aufprall umgeworfen zu werden und als liegend zu gelten

1.) Ist Wasser-Betäubungssschaden einfacher Betäubungsschaden?
2.) Die Fertigkeitspunkt des Zauberers meinen den Wert auf Wassermagie?
Titel: Re: Wasserschwall (S.220)
Beitrag von: derPyromane am 13 Jul 2014, 13:00:59
Ich glaube das "Wasser-" steht nur als Schadensart dabei, falls du ein Ziel hast, das SR gegen Wasserschaden hat oder auch eine Verwundbarkeit.
Titel: Re: Wasserschwall (S.220)
Beitrag von: SeldomFound am 13 Jul 2014, 13:09:34

2.) Die Fertigkeitspunkt des Zauberers meinen den Wert auf Wassermagie?

Ja, also wäre das mindestens eine Probe gegen 27 (15+12) und maximal eine Probe gegen 30 (15+15).