Autor Thema: Bestienmeister Gestaltwandler und Abrichtungen  (Gelesen 348 mal)

Turobid

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Bestienmeister Gestaltwandler und Abrichtungen
« am: 24 Aug 2025, 12:57:35 »
Guude liebes Forum,
Ich bin beim herumspielen mit dem Bestienmeister über eine Unklarheit bezüglich Gestaltenwandler gestolpert und würde da gerne eure Meinung zu hören:
Mit Gestaltenwandler kann ich sozusagen zwei Kreaturen in einem haben, die jeweils separat erstellt werden müssen. Zwei Gestalten à Kreatur 3 ergeben also Kreatur 6. So weit verständlich.

Mein Problem kommt mit den Abrichtungen ab Seite 17: Wirken die Abrichtungen auf beide Gestalten, oder nicht?
Im Grunde gibt es hier zwei Möglichkeiten:

1. Ja, sie gelten für beide Gestalten. Das würde Konflikte mit Abrichtungen, wie Dieb oder Reittier verursachen. Übertrieben gesagt, ein Eichhörnchen, das plötzlich geritten werden kann ergibt für mich keinen Sinn ;)
2. Nein, für jede Gestalt müssen einzeln Abrichtungen gekauft werden. Das erscheint mir sehr schwach, zu einem Punkt, wo ich mich frage, warum dann Gestaltenwandler genutzt werden soll.

Mir ist Variante 1 zu stark und Variante 2 zu schwach erschienen (ich habe mich damals für Variante 2 entschieden). Vielleicht stehe ich hier auf den Schlauch, denn helft mir doch gerne runter.
quod licet bovi non licet iovi (Was dem Ochsen erlaubt ist, ist dem Jupiter nicht erlaubt)

Wandler

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Re: Bestienmeister Gestaltwandler und Abrichtungen
« Antwort #1 am: 24 Aug 2025, 18:54:00 »
Hallo Turobid,
willkommen im Forum!

Auf die schnelle habe ich keine wirklich schlüssige Antwort im Kanon gefunden.
Es gibt jedoch ein paar Punkte, die man berücksichtigen kann:
  • Potenzial (Bestienmeister S. 15)
    Wenn einer der beiden Formen eine andere Kreaturenstufe hat, dann bedeutet das, dass auch weniger oder mehr Abrichtungen zur Verfügung stehen werden.
     
  • Abhängigkeiten von Voraussetzungen (wie Du schon erwähnt hast) - die sind durch Gestaltwandler nicht automatisch außer Kraft gesetzt.

Da ich keine einschränkenden Regeln gefunden habe (außer siehe oben), würde ich sagen: Die Abrichtungen, die auf beide Formen anwendbar sind, gelten für beide Formen. Außerdem kann eine Form nicht mehr Abrichtungen haben, als ihr Potenzial vorgibt. Spezielle Abrichtungen (wie Reittier I oder Dieb) können für die jeweilige Form erlernt werden, solange die Grundvoraussetzungen erfüllt sind und das Potenzial nicht überschritten wird.

Dieser Ansatz wäre irgendwo zwischen den von Dir vorgestellten Extremen angesiedelt.
Mir geht es dabei nicht um "gesunden Menschenverstand" (denn der wird manchmal durch Regeln wie bei Splittermond, die nicht der Simulation dienen ausgehebelt), sondern um die vorhandenen Regeln.
Auch was die Balance angeht, sollte das in Ordnung gehen: Für die beiden Formen bezahlt man ja extra, kann aber immer nur eine davon gleichzeitig "nutzen".

Turobid

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Re: Bestienmeister Gestaltwandler und Abrichtungen
« Antwort #2 am: 24 Aug 2025, 21:26:57 »
Die Idee gefällt mir sehr, und werde ich auch so übernehmen.

Wenn einer der beiden Formen eine andere Kreaturenstufe hat, dann bedeutet das, dass auch weniger oder mehr Abrichtungen zur Verfügung stehen werden.
Darüber habe ich gar nicht nachgedacht, das wäre aber auch meine erste Intuition.

@ Gesunder Menschenverstand/Balancing: Ich möchte nicht groß Pandoras Buchse aufmachen (wurde ja in diesem Forum schon häufig gemacht), aber: Genau deshalb wollte ich nach festen Regeln fragen.

Es ist immer wieder schön zu sehen, wie schnell und kompetent solche Fragen beantwortet werden, großes Dankeschön dafür!
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