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Regelfrage zum Zauber "Gegenzauber"

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SpecialK:
Danke schon mal vorab für euer feedback!

Ich habe mich immer daran aufgehangen, was Lucean geschrieben hat:
die Tatsache, dass der Böse Bube B zu keiner Zeit wusste, was da genau passiert.

Selbst wenn man nun die Frage, ob er sich des Angriffs auf die GW bewusst ist, bejaht, so war mir das dennoch zu wenig, um ein Fallenlassen zu rechtfertigen.

Was mich aber auf der andere Seite auch überzeugt, ist die Tatsache, dass dem bösen Buben B beim Auslösen des Todesfluchs ja sein SG mitgeteilt wird. An sich unproblematisch, steht ja beim Zauber dabei. Aber dass das ein Modifikator drauf kommt, das merkt er ja dann schon.

Und das halte ich tatsächlich für ein gutes Argument für das Abbrechen lassen.

@Lucean: der Bannmagier hat Arkane Kunde 21, Todesmagie 23, Eilige Identifikation, Bannende Hand uns ist Bannzauber-Experte. Es waren etwa 5-6 EG übrig nach vollendeter Identifikation.


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