Relikte können mit einer legendären Kraft ausgestattet werden.
Als legendäre Kraft ist auch einmalig eine beliebige Stärke möglich.
Stärken verleihen teilweise Boni oder Erleichterungen auf Proben.
Sachverhalt 1:
Laut seinerzeitiger Antwort des Rehdachses greift hier das Cap aus Ausrüstungen oder magischen Boni NICHT, weil halt eine Stärke verliehen wird (und nicht direkt ein Bonus bzw eine Erleichterung).
(Link hier:
https://forum.splittermond.de/index.php?topic=5249.msg109106#msg109106)
Frage1: Ist diese Antwort noch aktuell? Fällt die "legendäre Kraft: Beliebige Stärke" nicht unter eines der beiden Caps?Sachverhalt 2:
Auf diese Weise ist es möglich, mehrmals (2x) bestimmte Stärken zu erwerben. Ein Mal direkt über den Charakter, ein Mal über den Umweg des Reliktes mit "Legendärer Kraft: Beliebige Stärke".
Jetzt sind aber das GRW und Mondstahlklingen nicht zeitgleich ergangen. Und jeder hat so seine Formulierungspossen, die vielleicht nicht immer grammatikalisch so ausgelegt werden können, wie sie gemeint waren (oder besser: "Nach Erscheinen von Mondstahlklingen gemeint werden sollen").
Beispiel Giftresistenz:
"Der Abenteurer ist besonders resistent gegen Gifte. Kommt er mit einem entsprechenden Stoff in Kontakt, gilt sein Körperlicher Widerstand als um 2 Punkte erhöht. Auf Zähigkeit-Proben zum Widerstand gegen Gift erhält er einen Bonus in Höhe von 3 Punkten."Wenn ich diese Stärke ein zweites Mal über "Relikt: Legendäre Kraft: Beliebige Stärke" erhalte, was ja regeltechnisch zulässig ist laut den spezifischen Regeln zur legendären Kraft:
Unstreitig habe ich dann insgesamt einen Bonus von 2x3 auf die spezifischen Zähigkeitsproben.
Frage2: Doch was soll "gilt... um 2 Punkte erhöht" bedeuten?
A) Grammatikalisch korrekt: Erhöhung um 2, egal wie oft aus welchen Quellen. Also im Ergebnis 1x2. ?
B) Analog zum Bonus: Zweimal ein Bonus von 2?An sich würde ich diese Fragen gerne direkt im Redaktionsthread stellen, halte hier aber gerne die offiziell gewünschte Reihenfolge ein.