Autor Thema: Berittener Schütze  (Gelesen 1814 mal)

Klapadapa

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Berittener Schütze
« am: 09 Aug 2020, 21:38:52 »
Die Schwelle 1 Meisterschaft "Berittener Schütze" erlaubt einem ohne Abzüge vom Rücken eines Reittiers zu schießen.
Aber erst die Schwelle 3 Meisterschaft "Freihändigkeit" erlaubt einem eine Waffe mit dem Merkmal Zweihändig vom Rücken eines Reittiers aus einzusetzen.
Die Schwelle 2 Meisterschaft "Schlachtreiter" erlaubt einem eine Zweihändie Waffe mit nur einer Hand vollumfänglich zu nutzen.

Jetzt gibt es in unserer Gruppe mehrer Meinungen was das bedeutet.
A) Man kann schon auf Heldengrad I einen berittenen Bogenschützen spielen und vom Pferderücken aus schließen, solange sich das Pferd nicht bewegt.
B) Man kann erst mit Heldengrad II einen Bogen vom Pferderücken aus verwenden.
C) Man kann erst mit Heldengrad III einen Bogen vom Pferderücken aus verwenden.

Wer hat Recht?

Loki

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Re: Berittener Schütze
« Antwort #1 am: 09 Aug 2020, 22:10:40 »
Hallo Klapadapa!

Zunächst einmal: Allgemein wird es gern gesehen, vor dem Erstellen eines Beitrags die Suchfunktion zu verwenden. Diese spuckt beim Suchwort "Berittener Schütze" bereits zwei Treffer aus, die deine Frage beantworten ([1]], [2]).  :)

Kurz gesagt: Keine der drei Varianten ist vollständig richtig. Jede Waffe mit dem Merkmal Reiterwaffe (zum Beispiel der Reiterbogen) sowie jede einhändige Schuss- und Wurfwaffe (z.B. Handarmbrust und Schleuder) können schon ab HG1 vom Pferderrücken aus eingesetzt werden.

Zweihändige Schusswaffen ohne das Merkmal Reiterwaffe können in der Tat erst ab HG 3 - bzw. mit der Meisterschaft Freihändigkeit - vom Pferderrücken aus verwendet werden.

LG
Who has seen the wind - Neither you nor I
But when the trees bow down their head, The wind is passing by