Autor Thema: Gestalt des Vertrauten  (Gelesen 2297 mal)

Eldarion

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Gestalt des Vertrauten
« am: 23 Mai 2020, 18:12:04 »
Inzwischen haben sich bei uns in der Gruppe ein paar Fragen zu Gestaltverwandlung angesammelt, die ich so im Regelwerk (wohl zu gruppenspezifisch  ;)) nicht beantwortet bekommen habe. Deswegen bin ich nun hier, um hoffentlich inspirierende Meinungen dazu lesen zu dürfen.

1) Fehlende Lebenspunkte werden bei der Verwandlung oder Rückverwandlung ja anteilig übernommen, gilt das (soweit möglich) dann auch für Verletzungsmuster? Wenn ich mir in Wolfsform ein Hinterbein breche und mich in meinen Gnom zurückverwandle, hat dieser nun auch ein gebrochenes Bein?

2) und noch weitgreifender: Ist mein blinder Spieler, wenn er sich in die Gestalt seines Rabens verwandelt in dieser immernoch blind? (Er hat sonst ein Relikt, dass den Zauber Tiersinne durch seinem Raben dauerhaft wirkt)

3) Wird ein Charakter in Wolfsform von Dingen geschädigt, die für Gnome aber nicht für Wölfe gefährlich sind (z.B. Verzehren von rohem Fleisch)?

Danke schonmal :)

Ravenking

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Re: Gestalt des Vertrauten
« Antwort #1 am: 23 Mai 2020, 19:43:30 »
Diese Dinge sind in den Regeln nicht so explizit festgelegt, daher kann man sie letztlich nach eigenem Geschmack interpretieren.

Für mein Verständnis wäre es so:

1) Ja, fände ich logisch und würde ich soweit es sinnvoll übertragbar ist, auch so umsetzen.

2) Wenn der Spieler temporär blind ist, würde ich das als Verletzung sehen und mit in die Tierform übernehmen. Wenn er es aber dauerhaft (angeboren) ist, wäre es für mich eher eine Eigenschaft von ihm und die hätte die Tierform dann für mein Verständnis nicht, d.h. als Tier könnte er sehen.

3) Nein, in Tierform kann er alles tun und essen, was so ein Tier normalerweise kann, das richtet keinen Schaden an. Es führt dann auch zu "Tricks", dass er z.B. als Ratte von deutlich weniger Nahrung überleben kann (wurde, glaube ich, hier im Forum auch schon mal diskutiert?) - das ist m.E. so logisch und ok.
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Eldarion

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Re: Gestalt des Vertrauten
« Antwort #2 am: 25 Mai 2020, 20:55:06 »
Danke für deine Meinung dazu :)

In Punkt 1 und 3 sind wir da eigentlich gleicher Ansicht. Zur Blindheit haben wir nach erneuter Diskussion in der Gruppe überlegt, ähnlich zu deinem Vorschlag, zwischen angeborenen aber auch anderweitig dauerhaften Verletzungen/Krankheiten (besagter Charakter hat vor Jahren die Augen von einem Bären ausgekratzt bekommen) und akuten Verletzungen, die z.B. durch den letzten Kampf hervorgerufen wurden, zu unterscheiden. Erstere, die auch so nicht oder zumindest nur wirklich schwer zu heilen sind, werden dann bei der Verwandlung nicht übernommen. Akute Verletzungen dagegen, die ja auch regeltechnisch über fehlende LP oder vorhandene Zustände abgebildet sind, werden auch in die (rück)verwandelte Form übernommen.

Wobei das ja wie du schon gesagt hast jede Gruppe interpretieren darf wie sie will. Rein RAW wäre ja Blindheit sogar eine Schwäche, über deren Ausspielung der Spieler selbst entscheidet, auch wenn das innerhalb des Spiels wenig Sinn ergibt.

Yinan

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Re: Gestalt des Vertrauten
« Antwort #3 am: 18 Sep 2020, 16:07:43 »
Ist zwar schon etwas älter der Thread aber es gab nur eine Antwort und ich befasse mich gerade mit dem Zauber, deshalb gebe ich auch mal meinen Senf dazu ^^

zu 1:
Da es das Konstrukt des "Gebrochenen Beins" nicht wirklich gibt in Splittermond (das wäre bereits quasi eine Hausregel) ist es reiner Gruppenentscheid was denn da passiert.
Normalerweise ist es egal, wieviele Lebenspunkte verlierst, du wirst niemals ein gebrochenes Bein bekommen oder sowas.

zu 2:
Puh, da sind wir wieder ähnlich bei "Hausregeln" wie bei 1... ich persönlich würde hier aber sagen, dass wenn die Gestalt, in der du dich verwandeln kannst, grundsätzlich sehen kann, das du dann auch in verwandelter Form sehen kannst, auch wenn du vor der Verwandlung nicht sehen kannst (ob nun Permanent oder temporär), sofern die Blindheit nicht durch einen Zauber oder sowas kommt der nach der Verwandlung noch immer wirkt.

zu 3:
Ich würde sagen es kommt hier darauf an, wie lange du in Tiergestalt bleibst... wenn du dich in ein Tier verwandelst, dann etwas isst was für das Tier nicht schädlich wäre aber für deinen eigentlichen Charakter schon und dich dann in relativ kurzer Zeit danach wieder zurück verwandelst, dann solltest du auch wieder die Auswirkungen davon bekommen, dass du etwas gegessen hast, was du nicht verträgst oder was schädlich für dich ist.
Du müsstest es halt komplett verdaut haben damit es nicht mehr die schädliche Auswirkung bei der Rückverwandlung hat... oder so meine Meinung zumindest.
Wenn nicht anders gesagt, dann befassen sich meine Aussagen zu Regeln niemals mit Realismus oder Simulationismus, sondern nur mit Balancing.
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TrollsTime

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Re: Gestalt des Vertrauten
« Antwort #4 am: 18 Sep 2020, 21:42:17 »
Zu 3:
Bei DSA4 ist mein Verwandlungsmagier das Thema "Wann überkommt den Löwen der Hunger?" + "Wann leckt sich der Mops am Hintern?" dadurch umgegangen, dass er grundsätzlich vor jeder Tierverwandlung gegessen hatte und aund auch austreten war.
Quendan zu TrollsTime: "Du musst nicht alle überzeugen!"

Xandila

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Re: Gestalt des Vertrauten
« Antwort #5 am: 20 Sep 2020, 11:26:18 »
Zu 3:
Bei DSA4 ist mein Verwandlungsmagier das Thema "Wann überkommt den Löwen der Hunger?" + "Wann leckt sich der Mops am Hintern?" dadurch umgegangen, dass er grundsätzlich vor jeder Tierverwandlung gegessen hatte und aund auch austreten war.
Und meine Firnelfe hat auch in elfischer Form den Fisch anfangs eh meistens roh gegessen, nicht nur als Möwe :D

Wobei ich bei den meisten Dingen, die man als Tier verzehren könnte, für die eigentliche Gestalt maximal Übelkeit ansetzen würde. Unbekömmlich könnte da ja manches schon sein, wirklich gefährlich, giftig oder gar tödlich aber eher weniger. Ist ja auch die Frage, wie kleinteilig will man das machen. Manches, was Gnome essen, kann ja auch für Wölfe unbekömmlich sein, willst du das dann auch berücksichtigen?

TrollsTime

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Re: Gestalt des Vertrauten
« Antwort #6 am: 20 Sep 2020, 21:07:52 »
Bei meinem Charakter war es eher psychologisch. Kannibalismus ist halt ein Tabu. Und das, was der Mops macht, auch.
Nach Pferdverwandlung hingegen lief er oft instinktiv Menschenmengen hinterher.
Quendan zu TrollsTime: "Du musst nicht alle überzeugen!"

Elora

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Re: Gestalt des Vertrauten
« Antwort #7 am: 13 Okt 2020, 16:56:51 »
Für den Fall, dass Antworten auf die Fragen noch immer gewünscht sind, gebe ich meinen Senf auch noch einmal dazu. ;)
Grundsätzlich gilt ja bei allen Tierwandlungszaubern, dass ein Charakter bei der Verwandlung all die physischen Fähigkeiten des Tieres, in das er/sie sich verwandelt, komplett übernimmt, gleichzeitig aber sämtliche mentalen Fähigkeiten des Ausgangskörpers behält. Für mich heißt das, meine dämmeralbische Tierwandlerin sieht, hört, riecht, schmeckt und fühlt mit den Sinnen des Tierkörpers, den sie vorrübergehend annimmt. Aber sie trifft eine bewusste Entscheidung, ob sie ihren Hunger in tierischer Gestalt stillen möchte, gegebenenfalls auch mit rohem Fleisch oder anderen Dingen, die sie in ihrer eigenen Gestalt nicht essen würde.
Für den blinden Spieler würde ich sogar meinen, dass sein Relikt ihm gegebenenfalls erlaubt, in Tierform durch die Augen seines Raben zu sehen und gleichzeitig auch durch die seiner vorübergehenden Rabengestalt. Quasi die verstärkte Form des Zaubers "Tiersinne" zu nutzen.