Autor Thema: Kann man Schadenseffekten von Fallen widerstehen?  (Gelesen 3130 mal)

derKönigVomLegoland

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 163
    • Profil anzeigen
Kann man Schadenseffekten von Fallen widerstehen?
« am: 13 Jan 2020, 22:00:54 »
Hallo,

beim Durchlesen des Kapitels über Fallen im Quellenband "Das Erbe von Kesh" hat sich mir folgende Frage gestellt:

Kann man nach dem Auslösen von Fallen wie Pfeilfallen, Speerfallen oder einer Gasfalle noch versuchen dem Schaden
irgendwie zu entgehen oder ihn zu minimieren?

Am Beispiel Pfeilfalle:

a) Greift die ausgelöste Pfeilfalle mit einem Angriffswurf an, der sich gegen die VTD desjenigen richtet, der sich im Einzugsbereich
    befindet? Gibt es also die Möglichkeit dem Pfeil(schaden) zu entgehen?
    Falls das so ist, dann wäre die nächste Frage, welchen Angriffswert die Pfeilfalle dann hätte.

b) Oder ist es so, dass die Pfeile aus der Wand schießen und das Ziel im Zielbereich einfach treffen.

Variante b) ist meine Lesart, aber ich denke, dass wohl in irgendeiner Form die Möglichkeit der Abwehr/des Ausweichens bestehen sollte - natürlich gerade dann, wenn die Helden ;) gerade in eine Falle gelaufen sind.

Wie wird das von euch gehandhabt?

Vielen Dank für eure Tipps.

 :)

Celeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 149
    • Profil anzeigen
Re: Kann man Schadenseffekten von Fallen widerstehen?
« Antwort #1 am: 13 Jan 2020, 22:10:16 »
kollegeeeeeee. die frage hast du in abgewandelter form schon mal gestellt.

https://forum.splittermond.de/index.php?topic=3976.msg81122#msg81122

die antwort vom lieben Fenrath gilt hier immer noch.

ausnahme ist hier die fallgrube. das läuft wohl über die regeln für das abmindern von fallschaden auf s. 174 gelten.
« Letzte Änderung: 13 Jan 2020, 22:15:52 von Gallendor »

TrollsTime

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4.956
  • Brückentroll
    • Profil anzeigen
Re: Kann man Schadenseffekten von Fallen widerstehen?
« Antwort #2 am: 14 Jan 2020, 06:54:32 »
Ich denke, ein "Ausweichsprung" sollte immer drin sein.
Quendan zu TrollsTime: "Du musst nicht alle überzeugen!"

derKönigVomLegoland

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 163
    • Profil anzeigen
Re: Kann man Schadenseffekten von Fallen widerstehen?
« Antwort #3 am: 14 Jan 2020, 11:52:48 »


kollegeeeeeee. die frage hast du in abgewandelter form schon mal gestellt.

https://forum.splittermond.de/index.php?topic=3976.msg81122#msg81122

die antwort vom lieben Fenrath gilt hier immer noch.

ausnahme ist hier die fallgrube. das läuft wohl über die regeln für das abmindern von fallschaden auf s. 174 gelten.

Hallo,

danke für den Hinweis.
In dem post auf dass du dich beziehst, war meine Frage eine andere.
Damals war die Frage ob ich eine AA auch bei Sprüchen einsetzen kann, die sich nicht gegen den direkten Widerstand eines Zieles richtet.

Jetzt hat meine Frage einen anderen Hintergrund.

Beispiel Speerfalle (da ist es vielleicht besser zu verstehen):
Wenn ein Gegner von 10 Meter Entfernung ein Speer auf einen Gegner schleudert, geht das gegen die Verteidigung des Angegriffenen.
Wenn eine Speerfalle in der Wand eines Ganges 10 Meter entfernt vom Ziel auslöst, hat dann diese Speerfalle ebenfalls einen Angriffswurf die gegen die natürliche VTD des Zieles geht?
Und hat darauf aufbauend der Angegriffene dann die Möglichkeit einer AA gegen diesen Angriff?
Oder trifft der Speer auf jeden Fall?

Ich denke, ein "Ausweichsprung" sollte immer drin sein.
So hätte ich mir das auch gedacht.
Der Ausweichsprung bietet die Möglichkeit ganz im Sinne von cinematischen Vorbildern eine ausgelöste Falle die volle Wucht zu nehmen, aber es ist nicht gleichzusetzen mit einem regulären Angriff von einem Gegner, mit dem ich mich im Nahkampf befinde.

 :)

Gromzek

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
    • Profil anzeigen
Re: Kann man Schadenseffekten von Fallen widerstehen?
« Antwort #4 am: 14 Jan 2020, 12:20:35 »
kollegeeeeeee. die frage hast du in abgewandelter form schon mal gestellt.

https://forum.splittermond.de/index.php?topic=3976.msg81122#msg81122

die antwort vom lieben Fenrath gilt hier immer noch.

ausnahme ist hier die fallgrube. das läuft wohl über die regeln für das abmindern von fallschaden auf s. 174 gelten.

Sehe ich nicht so, mMn ist die Frage durchaus berechtigt. Immerhin gibt es Meisterschaften wie z.B. Vorsicht I, welche Boni auf Wiederstandswerte bei Angriffen von Fallen geben. Zwischen "Die Falle löst aus" und "Die Falle richtet Schaden an" kann durchaus ein großer Unterschied sein. So könnte z.b. der Bolzen einer Bolzenfalle an der Rüstung eines Ritters abprallen (VTD nicht überschritten) oder ein Bolzentreffer durch eine Rüstung abgemildert werden (SR kommt zum Tragen). Insgesamt kann man aber festhalten, dass eine unbewusst ausgelöste Falle keine Aktive Abwehr zulässt. Für eine Aktive Abwehr muss man sich des Angriffs bewusst sein.

- Fallen mit Flächenangriffen: Bei allen Fallen, die Gebiete bedecken (Giftfalle, magische Feuerball-Falle, Fallgrube...) kommt mMn kein Angriff gegen den Auslösenden zum tragen. Das Gift wirkt und macht seinen Angriffswurf gegen KW, der Auslösende wird in Flammen gehüllt und nimmt Schaden, der Boden unter dem Helden sackt weg und er fällt usw. Gegen diese Effekte darf entsprechend reagiert werden: Abrollen (Akrobatik), Ausweichsprung, Giften Wiederstehen wenn das ausströmende Giftgas sichtbar ist usw.
- Einzelangriffe: Bei Bolzenfallen, Giftnadeln, Schlingfallen und ähnlichem vermisse ich ebenfalls einen Angriffswurf. Ein Bolzen, der einen Vagen in der Brust treffen soll wird für einen Gnom ungefährlich sein, ein Bolzen für einen Gnom kann auch gut durch die Beine des Bargen fliegen ohne Schaden anzurichten. Ebenso kann eine Schlingfalle z.B. nicht genug "Power" haben, um ein größeres Tier einzufangen. Was sicher ein Reh einfängt muss nicht zwingend auch den Waldelefanten interessieren.

Shednazar

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 298
    • Profil anzeigen
Re: Kann man Schadenseffekten von Fallen widerstehen?
« Antwort #5 am: 14 Jan 2020, 14:10:14 »
Sehe ich nicht so, mMn ist die Frage durchaus berechtigt. Immerhin gibt es Meisterschaften wie z.B. Vorsicht I, welche Boni auf Wiederstandswerte bei Angriffen von Fallen geben. Zwischen "Die Falle löst aus" und "Die Falle richtet Schaden an" kann durchaus ein großer Unterschied sein. So könnte z.b. der Bolzen einer Bolzenfalle an der Rüstung eines Ritters abprallen (VTD nicht überschritten) oder ein Bolzentreffer durch eine Rüstung abgemildert werden (SR kommt zum Tragen). Insgesamt kann man aber festhalten, dass eine unbewusst ausgelöste Falle keine Aktive Abwehr zulässt. Für eine Aktive Abwehr muss man sich des Angriffs bewusst sein.

- Fallen mit Flächenangriffen: Bei allen Fallen, die Gebiete bedecken (Giftfalle, magische Feuerball-Falle, Fallgrube...) kommt mMn kein Angriff gegen den Auslösenden zum tragen. Das Gift wirkt und macht seinen Angriffswurf gegen KW, der Auslösende wird in Flammen gehüllt und nimmt Schaden, der Boden unter dem Helden sackt weg und er fällt usw. Gegen diese Effekte darf entsprechend reagiert werden: Abrollen (Akrobatik), Ausweichsprung, Giften Wiederstehen wenn das ausströmende Giftgas sichtbar ist usw.
- Einzelangriffe: Bei Bolzenfallen, Giftnadeln, Schlingfallen und ähnlichem vermisse ich ebenfalls einen Angriffswurf. Ein Bolzen, der einen Vagen in der Brust treffen soll wird für einen Gnom ungefährlich sein, ein Bolzen für einen Gnom kann auch gut durch die Beine des Bargen fliegen ohne Schaden anzurichten. Ebenso kann eine Schlingfalle z.B. nicht genug "Power" haben, um ein größeres Tier einzufangen. Was sicher ein Reh einfängt muss nicht zwingend auch den Waldelefanten interessieren.


Also meiner Meinung nach gibt es sehr wohl eine Möglichkeit einer Aktiven Abwehr Abmilderung des Effekts von Fallen.
Das ergibt sich schon aus der Beschreibung der Probe für Fallen finden und entschärften (GRW S.127 bzw. Kesh S. 105):
Wenn die Probe zum Entdecken bzw. Entschärften nämlich Verheerend ausfällt, steht da: Der Abenteurer löst die Falle aus und erleidet den Effekt, ohne ihm widerstehen zu können.

Das heißt für mich:
1. Der Charakter hat immer die Möglichkeit die Falle zu entdecken (Wahrnehmung/Schlösser und Fallen).
2. Solange die Probe nicht Verheerend ausfällt, hat der Charakter auch die Möglichkeit, mithilfe zB. eines Ausweichssprungs (GRW S.164) den Angriff abzuwehren bzw. den Schaden zu reduzieren (wie du uA. eh auch erwähnst, neben Abrollen und Giften widerstehen etc.).

Es geht hier nicht um eine Aktive Abwehr (Ausweichsprung ist keine Aktive Abwehr), es gibt ja auch keinen Angriffswert der Falle, der sich gegen die VTD richten könnte. Ebenso wird die Falle nicht explizit als Angriff bezeichnet (GRW S.162), insoferne würde auch nicht die Regel "Für eine Aktive Abwehr muss man sich des Angriffs bewusst sein." gelten.

Celeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 149
    • Profil anzeigen
Re: Kann man Schadenseffekten von Fallen widerstehen?
« Antwort #6 am: 14 Jan 2020, 16:57:26 »
Zitat
Ein Bolzen, der einen Vagen in der Brust treffen soll wird für einen Gnom ungefährlich sein, ein Bolzen für einen Gnom kann auch gut durch die Beine des Bargen fliegen ohne Schaden anzurichten. Ebenso kann eine Schlingfalle z.B. nicht genug "Power" haben, um ein größeres Tier einzufangen. Was sicher ein Reh einfängt muss nicht zwingend auch den Waldelefanten interessieren.
ich denke dass die autoren recht bewusst auf solche dinge im regelwerk verzichtet haben, da sie
1. viel zu komplex ausfallen würden und
2. viel besser durch gesunden menschenverstand in form einer spielleiterentscheidung umgesetzt werden können
solche spezialfälle gehören einfach in die erzählerische komponente des abenteuers und nicht in das regelwerk.

Zitat
Sehe ich nicht so, mMn ist die Frage durchaus berechtigt. Immerhin gibt es Meisterschaften wie z.B. Vorsicht I, welche Boni auf Wiederstandswerte bei Angriffen von Fallen geben.

das ist jetzt nur meine meinung zu dem thema, also mit vorbehalt zu genießen.

du musst bedenken, dass zwischen dem GRW und dem Erbe von Kesh einiges an zeit vergangen ist. ursprünglich war es bestimmt mal so angedacht, dass fallen einen angriffswert haben. im erbe von kesh hat man sich halt, aus gründen der einheitlichkeit, klar dagegen entschieden und sich für die auslöservariante mit direktem effekt und der anschließenden möglichkeit einer Ausweichrolle, nach GRW S. 167.

Was ausdrücklich nicht ausschließt, dass du selbst komplexe fallen in dein spiel etablierst die eventuell mit einem angriffswert funktionieren.

dass vorsicht I ein relikt aus den anfangszeiten ist zeigt sich auch gut daran, dass es auch einen bonus auf fingerfertigkeit gegen fallen gibt. nur gibt es nach RAW keinen einzigen fall wo fingerfertigkeiten in verbindung mit fallen anwendung findet. ursprünglich hat das natürlich sinn gemacht, wahrscheinlich war angedacht das entschärfen eben über fingerfertigkeit laufen sollte, bevor schlösser und fallen eingeführt wurden.

ich bleibe jedenfalls dabei, dass fallen gegen keinen widerstandswert laufen (macht ja auch nur in wenigen fällen sinn, z.b. bei giftpfeilen. andere dinge wie fallgruben und tellereisen kann man nunmal nicht abwehren, sondern nur ausweichen), sondern allgemein auf auslösern basieren, wodurch der effekt direkt eintrifft und der spieler dann die chance hat diese effekte zu reduzieren.